• Simone25
    Dabei seit: 1333756800000
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    geschrieben 1498723791896 , zuletzt editiert von Simone25

    Hallo zusammen,

    kurze Frage ob ich das richtig verstehe.

    1.Ich würde nur den Flug buchen, die Fluggesellschaft kann bis 14 Tage vor Abflug den Flug ändern oder stornieren .

    = ich muss mich selber um Ersatzflüge kümmern. ( und natürlich bezahlen)

    2.Die Flüge werden von der Fluggesellschaft 1 Woche vor Abflug geändert o storniert.

    = Ich habe Anspruch auf Entschädigung nach Fluggastrechtverordnung und muss die neuen Flüge selber bezahlen?

    Da ich die Flüge bei Air Berlin buchen würde bin ich etwas unsicher.Diese bieten aber z.Zt. mit Abstand den besten Preis.

    Die Flüge würden auch nur 1x täglich Dienstags u Donnerstags gehen.

    Gruss

    Simone

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1498732490276

    Das ist soweit korrekt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Simone25
    Dabei seit: 1333756800000
    Beiträge: 92
    geschrieben 1498734030362

    Danke.

  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1498737312475

    Es ist aber nicht so, als könne die Airline einfach von Ihrer Seite den kompletten Beförderungsvertrag annulieren, wenn ein Flug mehr als 14 Tage vor Abflug storniert und der Kunde informiert wird. Dir muss dann eine alternative Beförderung (z. B. Flug ab Frankfurt statt Düsseldorf oder eine Umsteigeverbindung) und ein Erstattung des Ticketpreises angeboten. Du kannst dann wählen ob dir die Alternative passt, oder du lieber die Erstattung nimmst und etwas anderes buchst.

  • Simone25
    Dabei seit: 1333756800000
    Beiträge: 92
    geschrieben 1498739128390

    Wenn uns eine andere Verbindung angeboten werden muss wäre das ja auch schon mal etwas.

    Hoffe allerdings das alles so bleibt wie geplant.

    Hatten allerdings schon 7 Std Verspätung und irgendwie waren von jetzt auf gleich alles Mitarbeiter weg ,

    Flug um 5 Tage verschoben und niemanden erreicht.

    Daher wollte ich mich jetzt vorab informieren.

    Falls mein Rückflug erst während des Urlaubs storniert o geändert wird und ich keine weiteren Infos erhalte

    buche ich uns dann einfach selber einen neuen Flug?

    Denke auf Curasao wird auch kein Ansprechpartner von Air Berlin sein.

    Gruss

    Simone

  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1498740063427

    Während des Urlaubs gilt das gleiche, auch dann muss eine Alternative Angeboten werden. Je nachdem wie kurzfristig du darüber informiert wirst und wie stark die Flugzeiten der Alternative vom ursprünglichen Flug abweichen, stehen dir dann auch Entschädigungen laut EU-Fluggastrechteverordnung zu. Beim Rückflug aus einem Land außerhalb der EU aber nur dann, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Bei Air Berlin wäre das der Fall.

    Selber einen Alternativflug buchen ohne ein Angebot der Airline erhalten zu haben ist allerdings recht heikel, da du natürlich dann in Vorkasse gehen und dein Geld ggf. vor Gericht erstreiten musst, wenn die Airline eigentlich eine andere Alternative verfügbar hatte. Auf Curacao wäre dann das abfertigende Unternehmen dein Ansprechpartner, bzw. die Airline direkt per E-Mail, Telefonate dürften recht kostspielig sein.

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