begründeter verdacht reicht.
pauschalurlauber müssen nicht in ein flugzeug steigen, wenn sie den
begründeten verdacht haben, dass die maschine fluguntüchtig ist.
sie können in einem solchen fall unter umständen vom reiseveranstalter
sogar den kompletten reisepreis zurückfordern.
entscheidung amtsgericht düsseldorf az:52c1370/09
in diesen fall ging es um eine vereitelte türkei-reise.
wegen eines techn.defekts hatte das flugzeug in wien eine zl eingelegt.
techniker und ersatzteile mussten aus der türkei eingeflogen werden, erst
nach 14std.konnte die maschine wieder starten.
rund 40 gäste gingen jedoch nicht wieder an bord,darunter das ehepaar
das vor gericht zog.es fand die weiterreise mit dem flugzeug unzumutbar.
das gericht gab den klägern recht. weil sie keinerlei informationen über
art und umfang des defekts erhielten, hätten die urlauber "nicht
ansatzweise anhaltspunkte" zur abschätzung ihres risikos bei einem
weiterflug gehabt.es könne nich vom reisenden verlangt werden,dass sie "im
blinden vertrauen" in eine reparierte maschine einsteigen. vielmehr müsse
ihnen das wesentliche über den defekt und die reparaturen mitgeteilt werden.
nn 17032010