• Bork1942
    Dabei seit: 1206662400000
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    geschrieben 1356777738000

    Gran Canaria 14.011.2012 – 30.11.2012

    Der Flug DE 3246 am 14.11., Abflug 8:55, Ankunft 13:00 wurde gestrichen und auf Abflug 20:30 gelegt, dann wieder gestrichen und auf dem 15.11. 2012 Abflug 21:30 Ankunft am 16.11.2012 um 01:25 gelegt.

    Mit Bustransfer waren wir am16.11.2012 Ortszeit 03:30 im Hotel

    Las Afortunadas.

    Uns fehlten zwei Tage von unserem gebuchten Urlaub.

    Von der TUI Seite wurde uns keinerlei Verlängerung oder Ausgleich angeboten.

    Die fehlende Zeit möchten wir demnach erstattet haben.

    Da TUI Reklamation per Tel. und Maii sich nicht meldet, suchen wir zum Zwecke einer Sammelklage betroffene Reisende.

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1356779842000

    Willkommen im Reiseforum von HolidayCheck ;)

    Schau mal bitte hier gibt es schon einen Thread zum Thema.

  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
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    geschrieben 1356801975000

    @Bork1942:

    ... suchen wir zum Zwecke einer Sammelklage betroffene Reisende ... :shock1:

     

    Sammelklage? :frowning:   Aber nicht bei uns in Deutschland, da es unser Rechtssystem gar nicht vorsieht.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1356808407000

    ... oder nur im Verwaltungsrecht ... ;)

    Es gibt schon einen Thread zur Thematik, also bin ich damit auch raus!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bork1942
    Dabei seit: 1206662400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1356808819000

    nate1:

    @Bork1942:

    ... suchen wir zum Zwecke einer Sammelklage betroffene Reisende ... :shock1:

     

    Sammelklage? :frowning:   Aber nicht bei uns in Deutschland, da es unser Rechtssystem gar nicht vorsieht.

    Hallo, wir leben in Europa, TUI hat auch in anderen Länder Niederlassungen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1356809649000

    @Bork1942

    Erstens ist der bestehende Thread verlinkt, zweitens ergibt sich der Gerichtsstand aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Veranstalter, nicht etwa aus dessen "Niederlassungen" und drittens haben wir eine lange Liste vorrangiger Beschwerdeoptionen vor einer Klage ... !?

    :? :question: :shock1:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1356809848000

    Bevor ich hier schließe  und auf den zuständigen Thread verweise, noch kurz dieses:

    Auszug TUI AGB....13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.13.2 Im Falle von Klagen gegen uns als Reisevermittler ist unser Gerichtsstand ausschließlich Hannover.

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