wir sind im juni mit air berlin nach SSH geflogen.bei der ankunft in SSH haben wir mit bestürzung festgestellt das unser koffer aufgebrochen war und das gesammte schloß ausgebrochen wurde.da es ein innenliegendes schloß war , ist der koffer nicht mehr zu schließen. am griff war eine gelbe banderole mit der aufschrift "geöffnet von der deutschen bundespolizei". da wir nicht wussten aus welchen gründen dieses geschehen ist,haben wir gedacht wir müssten den fall in deutschland klären.zurück in Haj sind wir als erstes zur bundespolizei gegangen um dort zu erfahren das nur in begründeten fällen (bei entnahme eines teiles) ein protokoll angelegt wird und mann sich sonst bei seiner airline melden soll.wir haben uns sofort bei unserer airline gemeldet um da zu erfahren,dass es wohl eine versicherung für solche fälle gibt , wir uns aber eine woche zu spät gemeldet hätten.wir hätten am lost und found schalter in SSH unsere ansprüche anmelden müssen.Ohne diese besagte banderole hätten wir es auch bestimmt getan,aber es war neu für uns , dass mann dieses auch bei mutwilliger zerstörung (aus unserem koffer wurde nichts entnommen) tun muss. im endeffekt bleiben wir jetzt auf unseren schaden sitzen,denn es wäre ja auch unsere schuld , das unser koffer nicht leicht zur überprüfung zu öffnen sei.Sollen wir jetzt mit unverschlossenen koffern verreisen?
für eure ratschläge wäre ich dankbar!!