ja. wofür?
sind doch dann alle kosten ersetzt worden. im gegenteil. ihr mußtet noch nicht einmal in vorleistung treten.
dann nimm die dir angebotene entschädigung an und freu dich.
ja. wofür?
sind doch dann alle kosten ersetzt worden. im gegenteil. ihr mußtet noch nicht einmal in vorleistung treten.
dann nimm die dir angebotene entschädigung an und freu dich.
Hallo!
Es kommt ja nicht nur auf die Zahnbürste, Zahnpasta uns Sonnenmilch an. Wenn ich im durchschwitzen stinkenden T-shirt im Hotelrestaurant oder Bar sitzen müßte, würde das mir persönlich schon den Urlaub vermiesen. Auch ständige nachfagen und suchen der Reiseleitung wegen des Gepäck nervt schon.
Ja stimmt, und dafür gab es 25% des Tagespreises x 3 Tage. Bei Linienflügen sieht es allerdings deutlich besser aus.
@Lugansk sagte:
Hallo!
Es kommt ja nicht nur auf die Zahnbürste, Zahnpasta uns Sonnenmilch an. Wenn ich im durchschwitzen stinkenden T-shirt im Hotelrestaurant oder Bar sitzen müßte, würde das mir persönlich schon den Urlaub vermiesen. Auch ständige nachfagen und suchen der Reiseleitung wegen des Gepäck nervt schon.
chrime schireb doch, dass der reiseleiter alle utensilien bezahlt hat.
der wird ja nicht für 90 euro zahnpasta gekauft haben.
@bernhard707 sagte:
Ja stimmt, und dafür gab es 25% des Tagespreises x 3 Tage. Bei Linienflügen sieht es allerdings deutlich besser aus.
als entschädigung finde ich diese summe auch angemessen.
die restlichen tage seiner reise konnte der te ja wieder seine eigenen sachen benutzen.
ich finde:kein grund zur klage
Was wurde denn für die 90 Euro alles zur Verfügung gestellt ?
Da wurde nix zur Verfügung gestellt, man musste es sich schon selbst besorgen und gegen Vorlage der Belege wurden 90 Euro vor Ort erstattet. So habe ich es zumindest verstanden.
Grundsätzlich wäre hier alles korrekt abgelaufen: der Kunde hat einen Betrag zum Kauf der notwendigsten Artikel erhalten (weder Fluglinie noch Reiseveranstalter müssen diese Dinge von sich aus zur Verfügugn stellen, sie müssen sie nur bezahlen).
Da die verspätete Gepäckauslieferung im Rahmen einer Pauschalreise einen Reisemangel darstellt, ist dieser nach dem Gewährleistungsbestimmungen zu entschädigen. Daher sehe ich in 25 % Anteil eines Reisepreistages durchaus eine korrekte Vorgangsweise.
Beitrag hier eingefügt !
@Jochen-Flamm sagte:
Hallo,
folgender Sachverhalt: Flug am 03.11.11 mit Condor in der Premium Economy nach Santo Domingo. Dort die Info, dass nur Gepäck der Business Class angekommen ist, das der restlichen Maschine noch inFrankfurt sei, weil dort nur bis 22 Uhr geladen werden darf und es zeitlich nicht mehr reichte. Gepäck wird 3 Tage später ins Hotel geliefert. PIR Document über den Gepcäkverlust und alle sonstigenBelege (Gepäck-ID, Belege für das Nötigste, wie Badekleidung, Short, T-Shirt, Flip Flops etc9 liegen vor und wurden von mir kopiert und als Original nach dem Heimflug an den Kundenservice Condorgeschickt. Gesamtbetrag 192 US Dollar. Dieses Geld muss die Airline lt. Fluggastrechte von Montreal ersetzen. Umschlag gab es in Frankfurt von der Condor Mitarbeiterin. Nun habe ich seit 3 Wochenkeinerlei Antwort. Ich habe schon aus dem Hotel 2 mails an Condor (werden vertreten von Thomas Cook Kundenservice-geht aus der Bestätigungsmail über email Erhalt hervor) und zu Hause nochmal 1 mailgeschrieben. Ausser einer Bestätigung über den email Eingang und die Zusage "mein Anliegen so schnell wie möglich" zu bearbeiten, kam nichts. Hat hier jemand Erfahrung mit sowas? Ist das normal? Sollich gleich zum Anwalt? Bitte um Tipps.
Viele Grüße
Du kannst die EU Menschenrechtskommission anrufen, oder einfach noch etwas Geduld aufbringen - je nach Belieben!
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!