Hallo,
ich habe einen Gepäckschaden, d.h. mein Koffer (nicht der Inhalt) wurde irreperabel beschädigt.
Auf welchen Erstattungsbetrag habe ich ein Anrecht: Den Neupreis oder den Zeitwert. Und wie wird der Zeitwert gegebenenfalls bestimmt?
Es kann ja wohl nicht der Willkür der Airline überlassen werden, oder?
Danke und Grüße