Hallo,
ich hoffe dieser Artikel ist hier richtig:
Ich hätte es eher unter Reiserecht angesiedelt, falls dem so ist, kann es ja vielleicht ein(e) freundliche Admin verschieben (und meinen Beitrag löschen).
Ehrlich gesagt, ich halte nicht viel von dem Urteil. Letztendlich werden alle Reisende dafür zahlen müssen, weil die RV die so entstehenden Kosten gleich auf alle Reisepreise aufschlagen werden. So muss mal wieder die Allgemeinheit zahlen und nicht der Verursacher.
Welche Kosten eigentlich? Sind das nicht nur ein paar Mausklicks und die Eingabe eines Namens? Oder sehe ich das zu naiv?
Das wusste ich nicht. Aber dennoch müsste sich der reine Aufwand im einstelligen Eurobereich bewegen, oder ?
Vielen Dank für diese hochinteressante Hintergrundinformation. Zumindest denke ich darüber nach, bevor ich wieder lauthals "abzocke" brülle (ist bisher allerdings noch nicht vorgekommen).
Das heisst aber doch auch, dass durch dieses Urteil diesen halbseidenen Händlern wieder Tür und Tor geöffnet ist?
Bei der DB-Bundesbahn ist es bekannt.
Danke für den Tip mit den Flugtickets sagt Ede
Höherer Gewinn. lol
Sogar in Berlin bei der S-Bahn gibt es Zwischenhändler, klein-by-klein.
Sie bitten um Fahrscheine bei aussteigenden Fahrgästen und versuchen sie mit 1 EUR Gewinn zu verkaufen.
Fahrscheine gelten 2 Stunden.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!