• Marcell
    Dabei seit: 1165363200000
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    geschrieben 1282650560000

    Hallo zusammen,

     

    guckt Euch mal diesen Antrag an: http://www.germanwings.com/downloads/Antragsformular_TaxRefund.pdf

    Ist der Airline solch eine "Formalität" gestattet??? Ich bin stinksauer. Mein Farbdrucker macht gerade schlapp und das Ausfüllen dieses Antrags wird mich auch ein paar Minütchen kosten.

     

    Das Buchen hingegen dauert nur 2 Minuten... .

     

    Lt meinem Rechtsverständnisses müsste ich doch, wenn ich online gebucht habe auch online weiter verfahren dürfen wenn keine anderen Institutionen eingeschaltet werden oder???

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1282656240000

    wie lange brauchst du denn für deinen namen?

    sind doch nur mehrere spalten für bis zu 5 passagiere.

     

    druck in schwarz/weiß und nur die seiten, die du brauchst (seite 3,4 und6).

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • privacy
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    geschrieben 1282656875000

    Hallo Marcell,

    "Germanwings darf Kunden nicht mit aufgeblähten Antragsformularen und Gebühren davor abschrecken, ihr Recht auf Erstattung von Steuern und Flughafengebühren einzufordern. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucher-zentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Fluggesellschaft entschieden."

    Landgericht Köln Urteil vom 06.05.2010 Az:31 O 76/10

     

    Allerdings wurde von Seiten der Airline offenbar Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Persönlich würde ich zunächst einen formlosen Antrag einreichen. .

     

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1282657145000

    @privacy

    was ist denn - nüchtern betrachtet - an dem formular aufgebläht?

    ein formular für die auflistung von bis zu 5 passagieren und die englische übersetzung dazu.

    wenn man die für sich notwendigen seiten ausdruckt, kommt man auf 3 seiten.

    dort gibt man seinen namen und seine flugnummer inkl. der route an. und seine kontonummer dür die erstattung der gebühren.

     

    thats it.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • privacy
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    geschrieben 1282657846000

    Hast Du die Gründe der Entscheidung des LG Köln in dem Artikel gelesen?.

    Das klingt da durchaus ein wenig anders:

    - Angabe der Sitzplatz-Bezeichnung

    - Angabe der Sitzreihe !

    - Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke !

    - Versicherungsnummer der Reiserücktrittskostenversicherung

     Wozu? Um Fluggästen den Zugang zu Ihren treuhänderisch hinterlegten Gelder

    zu erschweren und sie dazu zu bewegen, erst gar keinen Antrag zu stellen?

    Es geht auch anders, wie Germanwings in der Vergangenheit bewiesen hat.

    Da genügte eine formlose Email an die Rechnungsstelle unter Angabe von

    Namen, Adresse und Buchungsnummer. Und das sollte auch reichen.

    Wesentlich interessanter ist der Passus, dass auch Gebühren für die

    Erstattung der Kundengelder nicht zulässig sind.

    Gruß privacy

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  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1282658817000

    @privacy sagte:

    .....

    - Angabe der Sitzplatz-Bezeichnung

    - Angabe der Sitzreihe !

    - Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke !

    - Versicherungsnummer der Reiserücktrittskostenversicherung

    ......

     

    es geht heir um ein formular für die erstattung der steuern für nicht angetretene flüge.

    also bitte welcher dummbatz macht zu den o.a. dingen angaben?

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1282658958000

    Eben. So empfanden das die Richter am LG Köln auch. Schikane.

    Gruß privacy

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  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1282661585000

    typisch deutsch.

    anstatt sich auf die wesentlichen dinge zu konzentieren und auch nur die wichtigen dinge auszufüllen, ist bestimmt so ein ganz wichtiger mensch vor gericht gezogen, weil er zu doof war, das formualr auszufüllen.

     

    traurig traurig, mit was die gerichte sich beschäftigen müssen.

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • privacy
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    geschrieben 1282664925000

    Einzelpersonen können solche Urteile nicht anstreben. Klageberechtigt sind da aber beispielsweise Verbraucherschutzorganisationen oder auch Wettbewerbsrechtler.

    Germanwings ist für solche Eskapaden bekannt. Letztlich wurde vor dem Bundesverfassungsgericht der Auswuchs "Rücklastschrift-Gebühren" gestoppt. 

    Dazu und dem Begriff "Gebühren" ein Reiserechtler.

    Gruß privacy

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  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1283016245000

    Hallo

     

    Als ich vor einigen Jahren 2 Germanwings Flüge nicht nutzen konnte, und hier im Forum auf die Möglichkeit der Rückforderung der Steuern und Gebühren aufmerksam gemacht wurde, hat es gereicht sich im Telefongespräch auf das entsprechende Urteil zu berufen.

     

    Gruß

    Karl

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