@Norwegenfan1711
Ich muss dir leider etwas vage antworten, da es für die gegenwärtige Situation weder eine eindeutige gesetzliche Regelung noch eine nennenswerte Spruchpraxis gibt.
Grundsätzlich gilt:
Ansprüche auf Kompensation sind im Streitfall darzulegen.
Für deinen Sachstand heißt das, du könntest der Weigerung zur Erstattung entgegentreten und mit der Darlegung des Leistungserbringers begründen. Damit entfiele für Berge & Meer die Anspruchsgrundlage (= eigene Verpflichtungen gegenüber den Vertragspartnern).
Soweit ist das einigermaßen konkret, und je nachdem wie stark du den Nachweis im Vortrag zu erhärten vermagst, ließe das wahrscheinlich (?! vage) eine Auswirkung auf die bisherige Entscheidung deines Veranstalters erwarten.
Würde das gelingen bliebe dir ein prozessuales Vorgehen erspart.
Hinsichtlich der Erstattung von Stornokosten bei kurzfristig danach erfolgter Absage der Reise durch den Leistungserbringer vertreten Verbraucherverbände beharrlich die Ansicht ein Anspruch würde bestehen (pikant ist hier, dass deine Reise just 1 Tag nach deiner Rücktrittserklärung erfolgte).
Diese Einschätzung ist wahrlich nicht fantastisch - nur müsstest du dich schlimmstenfalls auf eine streitige Einigung eingrooven.
Daher mein Rat:
Teile Berge & Meer mit, dass du von AIDA von der kostenneutralen Regelung des Rücktritts informiert wurdest (wenn vorhanden biete den entsprechenden Schriftverkehr an - fakultativ!).
Teile mit, dass damit der Anspruch auf Kompensation entfällt und du die Erstattung deiner Zahlungen daher umgehend erwartest.
Und hier solltes es dann für dich weitergehen ...