• emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1142377802000

    "Paket-Angebote, die auf einem Reiseportal im Internet nach individuellen Wünschen zusammengestellt werden können,

    gelten rechtlich als Pauschalreisen.

    Darauf wies Ernst Führich, Leiter des Competenz Centrums Reiserecht an der Fachhochschule Kempten, hin. Dem Reiseportal ist es damit nicht möglich, die Verantwortung nach Vertragsabschluss auf die Anbieter der einzelnen Bestandteile wie Hotel, Flug und Mietwagen abzuschieben."

    Details hier

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1142410213000

    um die Info von @emdebo noch vollständig zu machen:

    der EuGH interpretiert in dem erwähnten Club-Urteil aber noch weiters: JEDES Reisebüro, dass nach Wünschen eines Konsumenten eine Reise im Bausteinsystem zusammenstellt, ist im Sinne dieses Urteils Veranstalter und muss a) eine Veranstalterinsolvenzversicherung (= Sicherungsschein) nachweisen und b) haftet das Reisebüro gegenüber dem Kunden als Reiseveranstalter (unabhängig von den wahren Veranstaltern).

    Es hilft auch nicht, die Leistungen und Veranstalter einzeln auf einer Buchungsbestätigung anzuführen und die Preise getrennt auszuwerfen, meint der EuGH.

    Einzig theoretische Möglichkeit, weil noch nicht von Gerichten ausjudiziert: jeden Tag je einen Baustein auf getrennten Buchungsbestätigungen und Rechnungen ausdrucken...

    Zusammengefasst: wer mehrere Leistungen anbietet, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als Veranstalter betrachtet werden, wenn es zu einem Streitfall kommt.

    Gruß

    Peter

  • melbelle
    Dabei seit: 1109203200000
    Beiträge: 1506
    geschrieben 1142430642000

    Paket-Angebot, die individuell zusammengestellt werden können......

    Wie sieht es aus, wenn ich zuerst den Flug bei einem Reiseveranstalter buche und bei dem selben kurz darauf das Hotel dazu. Ist das dann auch eine Pauschalreise? Es ist eigentlich kein Paket Angebot, da separat gebucht an unterschiedlichen Tagen!

    Auf Tickets weist Tui darauf hin, dass man sich an die Airlines direkt wenden soll, wenn Fragen bzw. Rückbestätigungen. Einen Reiseleiter im Hotel hat man dann auch nicht und ein Transferanspruch besteht ebenfalls nicht.

    Bei FTI dagegen hatte man die Option Transfer dazubuchen können (für 10 Euro je Person) und man hatte einen Reiseleiter mit Willkommenstreff...etc...obwohl ich nicht mal den Flug, sondern nur das Hotel über diesen Veranstalter gebucht hatte. Auch hat man die Flugbestätigung für uns übernommen (Flugnummer musste man für den Transfer bei Buchung angeben)

    ;) melbelle
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1142445180000

    Grundsätzlich ist unter "Paketangebote" zu verstehen, dass man in einem Vorgang oder bei einer Buchung mehrere Einzelleistungen bucht. Werden die Leistungen an verschiedenen Tagen gebucht, wäre eben der Nachweis erbracht, dass es sich NICHT um einen Paketurlaub handelt.

    Das andere ist, was die einzelnen Leistungsanbieter für ihre (Teil-) Leistung an Bedingungen haben.

    Es ist auch kein Problem, wenn man bei einem Veranstalter mehrere Teilleistungen bucht.

    Der Punkt ist, wenn man diese Leistungen bei einem ganz normalen Reisebüro in einem bucht. Also hingeht, sagt, man möchte einen Flug in die Türkei, das Wunschhotel X und noch einen Transfer aus dem Bausteinsystem von Y.

    Dann meint der EuGH, dass das Reisebüro, dass nach diesen Wünschen des Kundens die einzelnen Leistungen zusammenbaut, ein Reiseveranstalter wird.

    So ist es halt nun in Dschungel der Rechte.

    Gruß

    Peter

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