• minkos
    Dabei seit: 1366761600000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1366828236000

    Darf ein Binnenschiffsführer der mich auf eine Kreuzfahrt im Schengen-Raum mitnimmt

    von mir die Hinterlegung des Personalausweises zur Erledigung von Grenzformalitäten

    verlangen? In der Bundesrepublik ist das verboten.

    Gruß

    Minkos

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1366832952000

    ...nein...

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1366941673000

    Hallo!

    Ich mußte bisher bei ALLEN Schiffsreisen meinen Ausweis am Anfang der Reise abgeben und habe ihn immer erst am Ende der Reise zurück erhalten.

    Auch bei Binnenschiffsreisen innerhalb des Schengenabkommens und selbst bei Flußkreuzfahrten die Deutschland gar nicht verliesen. 

    Meines Wissens ist das Vorschrift, und hat mit melderechtlichen bzw. grenzrechtlichen Vorschriften der Binnenschifffahrt zu tun.  Denn übernachtest ja an Bord des Schiffes und überquerst mit ihm die Grenze.

    Um sich ausweisen zu können erhältst Du einen Bordausweis, mit dem Du dich ausweisen kannst und belegst, wo Dein originaler Ausweis verwahrt wird.

    In Koblenz hatte ich da durch Schwierigkeiten das BW Museum zu besuchen, da dies innerhalb eines Kasernengeländes liegt und die Torwache meinen Personalausweis sehen wollte und auf dem Bordausweis ja nicht die Wohnadresse  angeben ist.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1366971693000

    Trifft wie Curi richtig schreibt nicht mehr zu:

    So darf laut § 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG nicht mehr vom Ausweisinhaber verlangt werden, den Personalausweis als Sicherheit zu hinterlegen oder aus sonstigen Gründen aus der Hand zu geben.

    Quelle

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Maxilinde
    Dabei seit: 1221177600000
    Beiträge: 606
    geschrieben 1367009373000

    und dieses deutsche Gesetz gilt dann in ganz Europa?

    Hier nicht mehr
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1367013329000

    Ein nationales Gesetz gilt natürlich nur im nationalen Rahmen.

    Aber: Die Ausweisdokumente sind Eigentum des ausstellenden Landes und können somit von unbefugten nicht (auch nicht temporär) einbehalten werden.

  • Maxilinde
    Dabei seit: 1221177600000
    Beiträge: 606
    geschrieben 1367069669000

    erstaunlich, aber eventuell sind ja in anderen Ländern auch andere befugt, kenne ich es doch so das in vielen Europäischen Ländern auf Schiffen, in Hoteln und an Campingplätzen der Personalausweis zu hinterlegen ist. Wenn mir das nicht passt muss ich woanders buchen

    Hier nicht mehr
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1367070826000

    Ja das sollte man, denn weder Schiffs- noch Hotel- oder Campingplatzbetreiber sind dazu befugt.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Race77
    Dabei seit: 1342915200000
    Beiträge: 182
    gesperrt
    geschrieben 1367086010000

    und wenns in z.b. holland in den so vielgepriesenen agb des campingplatzbetreibers steht?? :laughing: kein ausweis-kein platz. :frowning:

  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
    Beiträge: 900
    geschrieben 1367086911000

    dann hast Du es zur Kenntnis genommen und mußt für Dich entscheiden ob Du es akzeptierst, dort Deinen Urlaub verbringst oder lieber einen Platz in Gelsenkirchen Süd wählst... ;)

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!