Darf ein Binnenschiffsführer der mich auf eine Kreuzfahrt im Schengen-Raum mitnimmt
von mir die Hinterlegung des Personalausweises zur Erledigung von Grenzformalitäten
verlangen? In der Bundesrepublik ist das verboten.
Gruß
Minkos
Darf ein Binnenschiffsführer der mich auf eine Kreuzfahrt im Schengen-Raum mitnimmt
von mir die Hinterlegung des Personalausweises zur Erledigung von Grenzformalitäten
verlangen? In der Bundesrepublik ist das verboten.
Gruß
Minkos
...nein...
Hallo!
Ich mußte bisher bei ALLEN Schiffsreisen meinen Ausweis am Anfang der Reise abgeben und habe ihn immer erst am Ende der Reise zurück erhalten.
Auch bei Binnenschiffsreisen innerhalb des Schengenabkommens und selbst bei Flußkreuzfahrten die Deutschland gar nicht verliesen.
Meines Wissens ist das Vorschrift, und hat mit melderechtlichen bzw. grenzrechtlichen Vorschriften der Binnenschifffahrt zu tun. Denn übernachtest ja an Bord des Schiffes und überquerst mit ihm die Grenze.
Um sich ausweisen zu können erhältst Du einen Bordausweis, mit dem Du dich ausweisen kannst und belegst, wo Dein originaler Ausweis verwahrt wird.
In Koblenz hatte ich da durch Schwierigkeiten das BW Museum zu besuchen, da dies innerhalb eines Kasernengeländes liegt und die Torwache meinen Personalausweis sehen wollte und auf dem Bordausweis ja nicht die Wohnadresse angeben ist.
Trifft wie Curi richtig schreibt nicht mehr zu:
So darf laut § 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG nicht mehr vom Ausweisinhaber verlangt werden, den Personalausweis als Sicherheit zu hinterlegen oder aus sonstigen Gründen aus der Hand zu geben.
Ein nationales Gesetz gilt natürlich nur im nationalen Rahmen.
Aber: Die Ausweisdokumente sind Eigentum des ausstellenden Landes und können somit von unbefugten nicht (auch nicht temporär) einbehalten werden.
erstaunlich, aber eventuell sind ja in anderen Ländern auch andere befugt, kenne ich es doch so das in vielen Europäischen Ländern auf Schiffen, in Hoteln und an Campingplätzen der Personalausweis zu hinterlegen ist. Wenn mir das nicht passt muss ich woanders buchen
Ja das sollte man, denn weder Schiffs- noch Hotel- oder Campingplatzbetreiber sind dazu befugt.
und wenns in z.b. holland in den so vielgepriesenen agb des campingplatzbetreibers steht?? kein ausweis-kein platz.
dann hast Du es zur Kenntnis genommen und mußt für Dich entscheiden ob Du es akzeptierst, dort Deinen Urlaub verbringst oder lieber einen Platz in Gelsenkirchen Süd wählst...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!