Hallo, wir haben schon vor monaten das Hotel Fergus Geminis am Ballermann privat über die Hotel Homepage gebucht. Heute morgen kam eine E-Mail nur mit der Info drin das das Hotel bereits am 21.10 schließt und die unseren Aufenthalt um 1 Nacht verkürzen müssen. Mehr nicht. Kann mir hier vlt jemand sagen was jetzt unsere Rechte sind. Ob wir uns selber kümmern müssen irgendwo noch für 1 Nacht ein Zimmer zu bekommen oder ob das Hotel sich drum kümmern muss und wer für die Kosten aufkommt? Vom Hotel haben wir damals die Bestätigung für die beiden Doppelzimmer bekommen und bezahlen sollten wir vor Ort im Hotel bei Ankunft.
Hotel gebucht und jetzt schließt es während des gebuchten Zeitraum
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geschrieben 1568625961167
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geschrieben 1568628884242
Dazu siehst du Dir am besten (nochmals oder womöglich das erste mal ?!) die AGBˋs des Hotels an, die du ja mit Buchung akzeptiert hast ....
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1568629508190
Da das Thema nicht wirklich mit Mallorca zu tun hat, würde ich in diesem Thread nachfragen.
seit wann finden sich rechtliche Ansprüche in den AGBs?
Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs) -
geschrieben 1568629788493 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer
Genau, Malini, du hast es erkannt . Tun sie nicht . Lediglich möglicherweise der Ausschluss derselben.
Man sollte m.E. auch nicht über Rechte diskutieren ohne im Vorfeld seine Pflichten wahrgenommen zu haben - und das Lesen der AGB, also des Vertragswerks, zählt zweifelsohne dazu.
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1568630660989
Das Lesen der AGBs gehört nicht zu den Pflichten eines Gastes, @jlechtenboehmer!
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geschrieben 1568635833624 , zuletzt editiert von Sokrates
wie dem auch sei - da es sich hier nicht um ein länderspezifisches Problem handelt und zusätzlich die bestehenden Threads sich mit geschlossenen Hotels bei Pauschalreisen befassen, verschiebe ich ins Forum für reiserechtliche Fragen.
LG
Sokrates
Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern! -
geschrieben 1568638368751
Ja, selbstverständlich müsst ihr eigenmächtig eine andere Unterkunft suchen, eure Rechte sind exakt Erstattung einer Übernachtung.
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geschrieben 1568646817013
@vonschmeling sagte:
eure Rechte sind exakt Erstattung einer Übernachtung
TO schreibt, dass die Bezahlung erst bei Ankunft vor Ort erfolgt. Ergo wird er wohl nur die tatsächlich im Hotel verbrachten Nächte in Rechnung gestellt bekommen.
"Es gibt nix Bessas wia wos Guads." -
geschrieben 1568646986666
@malini sagte:
Das Lesen der AGBs gehört nicht zu den Pflichten eines Gastes, @jlechtenboehmer!
Selbstverständlich hast du faktisch recht, er muss sie nicht lesen.
Allerdings sagt mir dann doch der gesunde Menschenverstand, das ich alles was ich durch meine Unterschrift akzeptiere, auch vorher gelesen habe.
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1568649681048 , zuletzt editiert von vonschmeling
Ist doch vollkommen wurscht wie die Erstattung erfolgt ...
Weitere Ansprüche bestehen jedenfalls nicht.
(bei mir ist der Fred paputt ...)
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