Hotel per Internet gebucht, Reiserücktrittsversicherung dazu gebucht

  • mi_chil
    Dabei seit: 1217894400000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1218039551000

    @Rabener sagte:

    Rechne doch den Reisepreis aus und Du weißt, ob die Versicherung

    enthalten ist. In der Bestätigung müßte normalerweise eine Auflistung

    sein, wie sich der Reisepreis zusammen setzt.

    Gruß

    Im Reisepreis war die Versicherung nicht enthalten. In der Bestätigung war kein Hinweis über den Abschluss eine Versicherung.

    Ich habe mit der Versicherung gesprochen und sie haben die Versicherung sofort storniert. In meinen Buchungsdaten habe ich nie die Versicherungsbedigungen akzeptiert und sie haben es gesehen.

    Lg

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1218045258000

    @mi chil

    nochmal zum besseren verständnis:

    du wolltest eine versicherung abschließen? und nur, weil du die agb nicht anklicken durftest, stornierst du die jetzt wieder?

    oder habe ich dein eröffnungsposting falsch verstanden?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • mi_chil
    Dabei seit: 1217894400000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1218052604000

    @Rabener sagte:

    Rechne doch den Reisepreis aus und Du weißt, ob die Versicherung

    enthalten ist. In der Bestätigung mußte normalerweise eine Auflistung

    sein, wie sich der Reisepreis zusammen setzt.

    Gruß

    In der Reisepreis war keine Versicherung enthalten. Es war in der Bestätigung kein Hinweis über der Abschluß einer Versicherung.

    Ich habe heute die Versicherung kontaktiert. Sie haben gesehen, daß ich die AGBS´s nicht akzeptiert habe und sie haben sofort die Versicherung storniert.

    Lg

  • DerCaveman
    Dabei seit: 1213574400000
    Beiträge: 802
    geschrieben 1218269339000

    AGB, also auch Allgemeine Versicherungsbedingungen, beduerfen regelmaessig keiner Zustimmung durch den Kunden. Es reicht voellig aus, wenn der Kunde diese VOR oder spaetestens bei Vertragsschluss auf einfachem Wege einsehen kann. Ob er die liest oder gar irgendwo bestaetigt, ist fuer die wirksame Einbeziehung in den Vertrag voellig belanglos.

    Der Kunde muss die AGB also weder lesen, noch muss er zustimmen. Er kann ihnen aber widersprechen, die Einbeziehung in den Vertrag also ablehnen. Dem Anbieter steht es dann frei, einen Vertragsschluss abzulehnen oder eben ohne Einbeziehung der AGB abzuschliessen. Wurden die AGB nicht wirksam einbezogen, kann man sich im Streitfall auch nicht darauf berufen und es wird nach der (wesentlich weniger detailiert definierten) gesetzlichen Lage sowie der Falleinschaetzung des jeweiligen Richters entschieden.

    Das Bestaetigungsfeld in den angesprochenen Internetformularen entwickelt somit keine direkte Rechtswirkung, erleichtert aber die Beweisbarkeit einer wirksamen Einbeziehung der AGB.

    Gruss

    Caveman

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