@baggi sagte:
Hallo, wir haben heute um 12:34 von unserem Reiseanbieter erfahren, dass das Hotel überbucht ist (Gebucht haben wir am 17.10(also gestern) und haben gestern auch die Bestätigung bekommen + haben überwiesen.
Der Reiseveranstalter hat uns auch 2 alternativen angeboten die für uns aber beide nicht aktzeptabel waren (schlechte bewertungen und beide Außerhalb (über 15km) der Hauptstadt/Ortes.
Was für Möglichkeiten haben wir? Denkt ihr es lohnt sich, dass an meinen Anwalt zu geben?
Es wäre für uns ein 9 Tages urlaub gewesen.
gruß
Da liegen also so rund 24 Stunden und a bisserl zwischen einer Bestätigung (deren Inhalt/Formulierung wir hier alle nicht kennen) und der Mitteilung, dass das Hotel überbucht ist.
Hat vielleicht der Veranstalter nach Buchung festgestellt, dass ein Online-Fehler vorlag --> er kann die Buchung wegen Irrtum anfechten.
Hat vielleicht der Veranstalter nach Buchung die Buchung ans Hotel weitergeleitet und die haben ihn informiert, dass (zwischenzeitlich) das Zimmer verkauft wurde --> ja, jetzt beweisen wir mal das alles und unterstellen dem Reiseveranstalter einen Fehler, für den er zu haften hat.
Gut. Dann müssen wir ihm aber beweisen, dass zwischen gestern und heute plötzlich alle - preislich gleichen! - Alternativen ausgebucht waren. Gut. Das könnten wir vielleicht auch noch. Aber da alles seine Zeit braucht, besonders die Mühlen der Gerechtigkeit, wird wohl der Urlaub vorbei sein, die letzte Alternative wirklich aus und im Nachhinein 50:50 Joker - wer gewinnt - haben wir doch aus einem im Moment nicht bekannten Grund die "Arschkarte" gezogen.
Ich würd' die Sache dann vergessen, wenn ich mein Geld ebenso schnell zurück erhalten habe, wie die das Absagemail kam!