• baggi
    Dabei seit: 1188950400000
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    geschrieben 1287425490000

    Hallo, wir haben heute um 12:34 von unserem Reiseanbieter erfahren, dass das Hotel überbucht ist (Gebucht haben wir am 17.10(also gestern) und haben gestern auch die Bestätigung bekommen + haben überwiesen.

    Der Reiseveranstalter hat uns auch 2 alternativen angeboten die für uns aber beide nicht aktzeptabel waren (schlechte bewertungen und beide Außerhalb (über 15km) der Hauptstadt/Ortes.

    Was für Möglichkeiten haben wir? Denkt ihr es lohnt sich, dass an meinen Anwalt zu geben?

    Es wäre für uns ein 9 Tages urlaub gewesen.

    gruß

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1287425675000

    Kostenfrei stornieren, vergiss den Anwalt!

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1287428823000

    Und den RV auf Schadensersatz verklagen !!

    Gruss Gabriela

  • bernhard707
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    geschrieben 1287429315000

    Aber klar doch, entgangene Urlaubsfreude vom 17.10. bis 18.10. um 12:34.

    Die g_m übernimmt dann selbstverständlich das Kostenrisiko für Anwalt, Klage etc.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • mannige
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    gesperrt
    geschrieben 1287429572000

    @gabriela_maier sagte:

    Und den RV auf Schadensersatz verklagen !!

    Gruss Gabriela

    warum klagen ???

    bernhard707 hat doch schon geschrieben:

    kostenfrei stornieren, den Anwalt vergessen.

    Aus meiner Sicht die richtige Alternative.

    Gruss

    Manne

    Bitte jetzt keine "Schlaumeier" Antworten und Forderungen anbringen

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1287430001000

    Nicht für g_m, sie hätte doch so gerne, wenn andere mal gegen die AGB der Veranstalter klagen.

    Edit:

    Jeanne d'Arc hatte wenigstens das Herz selbst auf den Gaul zu steigen und voranzureiten ...

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  • mosaik
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    geschrieben 1287434473000

    @baggi sagte:

    Hallo, wir haben heute um 12:34 von unserem Reiseanbieter erfahren, dass das Hotel überbucht ist (Gebucht haben wir am 17.10(also gestern) und haben gestern auch die Bestätigung bekommen + haben überwiesen.

    Der Reiseveranstalter hat uns auch 2 alternativen angeboten die für uns aber beide nicht aktzeptabel waren (schlechte bewertungen und beide Außerhalb (über 15km) der Hauptstadt/Ortes.

    Was für Möglichkeiten haben wir? Denkt ihr es lohnt sich, dass an meinen Anwalt zu geben?

    Es wäre für uns ein 9 Tages urlaub gewesen.

    gruß

    Da liegen also so rund 24 Stunden und a bisserl zwischen einer Bestätigung (deren Inhalt/Formulierung wir hier alle nicht kennen)  und der Mitteilung, dass das Hotel überbucht ist.

    Hat vielleicht der Veranstalter nach Buchung festgestellt, dass ein Online-Fehler vorlag --> er kann die Buchung wegen Irrtum anfechten.

    Hat vielleicht der Veranstalter nach Buchung die Buchung ans Hotel weitergeleitet und die haben ihn informiert, dass (zwischenzeitlich) das Zimmer verkauft wurde --> ja, jetzt beweisen wir mal das alles und unterstellen dem Reiseveranstalter einen Fehler, für den er zu haften hat.

    Gut. Dann müssen wir ihm aber beweisen, dass zwischen gestern und heute plötzlich alle - preislich gleichen! - Alternativen ausgebucht waren. Gut. Das könnten wir vielleicht auch noch. Aber da alles seine Zeit braucht, besonders die Mühlen der Gerechtigkeit, wird wohl der Urlaub vorbei sein, die letzte Alternative wirklich aus und im Nachhinein 50:50 Joker - wer gewinnt -  haben wir doch aus einem im Moment nicht bekannten Grund die "Arschkarte" gezogen.

    Ich würd' die Sache dann vergessen, wenn ich mein Geld ebenso schnell zurück erhalten habe, wie die das Absagemail kam!

  • Lexilexi
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    geschrieben 1287437919000

    @bernhard707 sagte:

    ...

    Jeanne d'Arc hatte wenigstens das Herz selbst auf den Gaul zu steigen und voranzureiten ...

    können wir unserer jeanne nicht mal eine reise spendieren?

    wir können doch alle zusammen legen und buchen eine reise bei gti für sie.

    ich würds zu gerne mal miterleben.........

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • bernhard707
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    geschrieben 1287444059000

    ... aber nur wenn ich die Klageschrift lesen darf :laughing:

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
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    geschrieben 1287447713000

    @gabriela_maier sagte:

    Und den RV auf Schadensersatz verklagen !!

    Gruss Gabriela

    Spürst du dich eigentlich noch bei solchen Aufforderungen? :disappointed: :?

    Kein Anwalt mit auch nur einem kleinen Rest Empathie und Moral würde bei so einer kurzfristig gebuchten Reise die Klage vertreten. Anzunehmen, dass in etwa "Zwischenverkauf vorbehalten!" im "Beipack" stand, der Kunde also - Heureka! - über die Risiken aufgeklärt war.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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