Wir haben uns lieber in der Zwischenzeit nach anderen Flügen und Unterbringungen umgesehen. Wie schon erwähnt planen wir eine Alternative, weil wir nicht davon ausgegangen sind, dass der RV/RB auf uns eingeht.
Hotel überbucht. Was tun?
-
geschrieben 1438620294000
-
geschrieben 1438620636000
Ich hoffe ihr habt die reise dann auch formal storniert, nicht dass es zu mißverständnissen kommt und ihr habt 2 reisen an der backe.
Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia -
geschrieben 1438620706000
Mit Ablauf der Frist die wir dem RV gestellt haben bis heute Abend, werden wir die Reise stornieren
-
geschrieben 1438625768000
...... und die Schadenersatzforderung nicht vergessen!
LG
Sokrates
Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern! -
geschrieben 1438627769000
Ehrlich gesagt ist ein bisschen zuviel passiert ...
Zum einen ist die kurzfristige Ankündigung schon ein Schlag in die Magengrube, dazu noch das Ultimatum hinsichtlich des ersatzweisen Angebotes und schließlich eine scheinbar doch recht entlarvende Irrläufermail, die tief blicken lässt in die tatsächliche Dienstleistungsauffassung.
Mich jedenfalls wundert es nicht, wenn lumpinho jedes Vertrauen und jegliche Lust verloren hat, seine schönsten Wochen des Jahres von diesem Herrschaften gestalten zu lassen.
Angenommen sie kommen nun mit einer echt tollen Alternative um die Kurve - wer verspricht ihm, dass die dann vor Ort nicht plötzlich auch "überbucht" ist und er doch wieder im ungeliebten Hotel landet? Ich hätte die Faxen schon längst dicke gehabt und dem Verein eine feingeriebene Kündigung an Schadenersatzschaum zum Abendbrot serviert.
Du hast zwar einerseits deine Entschlossenheit zu rechtlichen Schritten bekundet, andererseits allerdings auch deine nicht vorhandene Routine mit solchen Vorfällen / den Optionen zur Einrede. Mein Rat: lass dir kompetent helfen bei einer Schadenersatzklage.
Falls du keine Rechtsschutzversicherung hast - es gibt meines Wissens Verträge, die auch schwebende Sachstände übernehmen. Die sind zwar entsprechend kostspieliger aber imho lohnend.
Leider nehme ich nicht an, dass der RV (dieser wäre in Anspruch zu nehmen) kampflos eine Schadenersatzsumme von 1100 € anweisen wird - zumindest wäre das sehr untypisch.
Und lass dich nicht täuschen von Aussagen der Genese "eindeutige Rechtslage" ... ich hab schon viele Pferde in der Stallgasse kotzen sehen, und 100% eindeutig ist erst ein rechtskräfiges Urteil!
Letztlich hängt eine Entscheidung immer von Nuancen ab, die Kriterien einer Gleichwertigkeit beispielsweise sind nach wie vor Auslegungssache, selbst wenn sie in einen gewissen Rahmen gefasst wurden.
Viel Glück!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1438630189000
Sorry, dass ich nochmal insistiere:
Die Forderung eines Schadenersatzes ist kein "rechtlicher Schritt" und sollte zudem unverzüglich gestellt werden.
I.e. es entstehen weder Kosten noch Verpflichtungen aus dieser originären Forderung, sie ist jedoch Beleg der Kenntnis eurer Rechte und Pflichten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1438632310000
Nur mal so zur Sicherheit:
habt ihr denn den RV auch aufgefordert unverzüglich alle geleisteten Zahlungen an euch zurückzuführen, ggf. ankündigen dass ihr einen Kredit aufnehmen werdet für die Zwischenzeit wenn ihr Reisekosten vorstrecken müsst?
ginus
Ach ja, auch von mir viel Glück!
Meine Passion *Belle Époque* als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8 -
geschrieben 1438635686000
Heute Abend, 2 Stunden nach Abschicken der Kündigung, erhalten wir ein Schreiben von Check24:
"
Wir haben soeben folgende Rückmeldung von Neckermann Reisen erhalten:
"Die Gäste können im Hotel smartline Neptuno Beach wie gebucht bleiben."
Bitte teilen Sie uns mit ob Ihre Buchung bestehen bleiben soll oder wir eine Stornierung beim Veranstalter für Sie anfragen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
"
Die können aber jetzt doch nicht nach all den Querelen davon ausgehen, dass wir darauf eingehen? wir haben jetzt eine Alternative gefunden. Es muss unseres Ermessens nach auch nicht nach einer Stornierung angefragt werden, wenn wir die Reise bereits gekündigt haben.