• pruefturrm
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    geschrieben 1155983132000

    am 12.08.06 habe ich bei einem Reisebüro eine Reise nach Griechenland ( Rhodos) gebucht.

    Danach habe ich von Bekannten erfahren, dass sich in der Nähe ein Diesel- Kraftwerk befindet. Am Montag den 14.08.06 habe ich beim Reisebüro nachgefragt, ob es tatsächlich der Fall wäre. Mir ist gesagt worden, dass wenn es tatsächlich so gewesen wäre, dann gebe es in dem Katalog von TUI schlechte Bewertungen. Des weiteren hab ich mich im Internet kundig gemacht und folgendes gefunden:

    „Von dem Kraftwerk geht in der Regel keine geruchliche Beeinträchtigung aus. Wir hatten allerdings ein App. A mit der Lage vis-a-vis zum Kraftwerk (Zimmernummern 170,270,370). Da hat man nicht nur einen prima Blick zum Meer, sondern auch zum Kraftwerk. Es gibt aber auch – wenn auch wenige – Wetterlagen, da zieht der gelbliche Rauch Richtung Alex Beach. Und das riecht man schon.“

    „ Ein im Prospekt nirgends beschriebenes Kraftwert in unmittelbarer Nähe (ca. 1 km); ist in der Anlage zwar nicht sichtbar, jedoch vom Strand sehr wohl und: hat man ungünstige Zimmer, so nimmt man auch permanenten Geruch war (leicht süßlich). Die Dreckwolke zieht sich über den gesamten Strandabschnitt (zwar nur bei Westwind, bei uns hat aber 14 Tage Westwind geherrscht!).“

    Meine Frau leidet an Asthma und ist starke Allergikerin. Ein Aufenthalt an so einem Ort könnte schlimme Folgen für sie haben. Auf die oben beschriebenen Störungsquellen wurde nirgendwo im Katalog hingewiesen, sodass ich keine Chance hatte die richtige Entscheidung zu treffen.

    Am 15.08.06 wollte ich das Hotel umbuchen. Dieses Vorhaben wurde mir aber verweigert, bzw. nur mit der Bedingung ermöglicht worden, dass ich nochmals 40% des eigentlichen Preises bezahlen müsste.

    Meine Frage ist nun, ob ich tatsächlich auf diese Bedingungen eingehen muss oder es noch einen andere Möglichkeit gibt meinen Urlaub so zu gestalten wie ich es möchte?

  • JulieL.
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    geschrieben 1155983916000

    Hallo pruefturm,

    da es etwa 1 km weg ist und scheinbar nicht zu Lärmbelästigung kommt und die Geruchsbelästigung auch nur bei bestimmten Winden auftritt, wird es für die Umbuchung wahrscheinlich schwierig. Du wirst im Nachhinein sicherlich einen Reisepreisminderung geltend machen können, aber das Hotel ist wohl nicht verpflichtet oder besser gesagt der Veranstalter dieses zu erwähnen.

  • pruefturrm
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    geschrieben 1155990066000

    Hallo JulieL,

    Natürlich gehe ich beim Buchen ein Risiko ein.

    Ich finde aber nicht in Ordnung, dass der Reiseveranstalter immer Recht hat und vom Gesetzgeber nicht genug Verbraucher geschützt ist.

  • JulieL.
    Dabei seit: 1117152000000
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    geschrieben 1155990565000

    Nein, da hast Du total Recht. Und es ärgert einen schon.

    Ich hatte auch kürzlich erst ein Hotel mit Meerblick gebucht, aber das Meer war nicht zu sehen, da das Hotelzimmer zu niedrig lag.

    Leider bleibt einem dann immer nur der Weg, im Nachhinein sein Recht geltend zu machen, was auch ziemlich nervig ist, schließlich hat man ja auch noch andere Sachen zu tun.

    Aber schreib doch auf alle Fälle einmal an das Hotel, schildere denen den Sachverhalt auch mit der Krankheit Deiner Frau, dass Dir ein Zimmer gegeben wird, wo Du keine Belästigung erwarten mußt.

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