• Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1574789194491

    Die Airline hat uns von sich aus umgebucht, wir müssen einen Tag eher hinfliegen und ich bleibe auf den Kosten für die zusätzliche Übernachtung hängen? Wieso? Und es bestehen keine Ansprüche nach der Fluggastverordnung (Unterstützungsleistungen?) Muss die Airline nicht für Kosten aufkommen, die durch eine Flugverlegung verursacht werden?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1574790416490 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nicht wenn sie rechtzeitig angekündigt wird.

    Du kannst natürlich versuchen, auf Kulanzbasis eine Kostenübernahme (oder wenigstens -beteiligung) zu erwirken, einen Anspruch hast du definitiv nicht.

    Ferner steht dir frei den Reisevertrag zu kündigen - das war´s dann aber auch schon!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1574791864730

    Sorry wenn ich so hartnäckig nachfrage. Aber kann ich keine Ansprüche aus Artikel 9 der Fluggastrechteverordnung geltend machen? Schließlich hat die Airline einen Beförderungsvertrag mit uns geschlossen an dem sich beide Parteien zu halten haben. Die Airline hält sich jedoch nicht daran, sondern bucht unseren Hinflug einfach auf einen anderen Tag und die Folgekosten sollen wir jetzt tragen? Eine Alternativbeförderung würde uns auch nicht angeboten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1574794669116 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nein, denn der Artikel 9 setzt ebenfalls eine kurzfristige Änderung voraus.

    Falls dein Flug in 14 Tagen oder weniger stattfindet könnte ein Anspruch infrage kommen.

    Wie gesagt - du kannst ja kündigen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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