• eparalle
    Dabei seit: 1123545600000
    Beiträge: 22
    geschrieben 1127222000000

    Hallo hat jemand von euch den Hurikan Emily mitgemacht ?

    Wenn ja würde es mich Interessieren ob ihr euch an den Reiseveanstalter gewand habt .

    Vieleicht hat ja schon jemand ein Angebot (schadensersatz)

    bekommen.

    In unserem Fall waren es 5% des Reisepreises ,aber unser Anwalt meinte das wäre nicht genug.

    Liebe grüsse an alle die mit uns im Oasis Cancun waren.... :D :D

  • mellygirl
    Dabei seit: 1062547200000
    Beiträge: 2727
    geschrieben 1127234102000

    Öhm...warum soll ein Reiseveranstalter überhaupt Schadensersatz zahlen? Steht doch in den AGBs genau drinne, daß man wegen Natugewalten nix bekommt.

    Die Reiseveranstaler sind nicht Jesus, können also nicht wissen, ob mal grad nen Hurricane vorbeizieht. Man bucht ja nicht 3 Tage vorher.

    Man sollte schon garnicht zur Hurricane-Zeit buchen. Macht man das, sollte man sich nicht wundern, wenn sowas passiert. Wird ja überall von den Gefahren geschrieben.

    Gruß

    Melly

  • Elli1968
    Dabei seit: 1090454400000
    Beiträge: 444
    geschrieben 1127236247000

    Schau mal hier http://www.holidaycheck.de/view.php?ch=fo&tid=4812 im Reiserecht-Forum , da gibts schon einen Thread dazu.

    LG ELLI

  • nemesis
    Dabei seit: 1128297600000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1128378384000

    Hallo eparalle

    Auch wir mussten nach "Emily" den Hotelalptraum Oasis Cancun über uns ergehen lassen!!!! Es gibt immer kluge Menschen, siehe Melanie, die auch genau wissen, dass 2005 Emily kommt und auch noch vor der eigentlichen Hurrikanzeit.

    Was die Aussenstehenden nicht wissen, wie alle Veranstalter der LTU Gruppe (Meiers, Jahn, etc.) mit den Urlaubern in Cancun umgegangen sind, besonders sei hier auf Fr.XXXXXXXXXXXXXXXverwiesen, die die LTU Gruppe im Oasis Cancun vertreten hat. Wir haben unsere Forderungen gegenüber den Veranstalter geltend gemacht, sind auch der Meinung hier eine entsprechende Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden erhalten zu müssen. Was wenige wissen, dass nach dem Hurrikan der Veranstalter uns ein gleichwertiges Hotel hätte zur zur Verfügung stellen müssen.(Hotelauslastung in Cancun nach dem Hurrikan ca. 75%)

    Was uns bekannt und durch Zeugen beweisbar ist, ist dass Reisende nach dem Hurrikan durch Veranstalter der LTU Gruppe bereits in Deutschland auf höherwertige Hotels umgebucht wurden, während wir im Absteigehotel Oasis ausharren sollten!!!!!

    Wir müssen aber auch fairerweise sagen, dass TUI und Neckermann hier sehr kundenfreundlich gehandelt haben muss!!!

    Oder hat jemand in so einen Forum etwas von unzufriedenen TUI- oder Neckermannkunden gelesen?

    Bei zukünftigen Urlaubsbuchungen werden wir das schon berücksichtigen.

    Gruß

    Nemesis

    Hallo Nemesis!

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    Danke für's Verständnis!

    Admin

    Mary

  • stoppelhopser
    Dabei seit: 1125532800000
    Beiträge: 117
    geschrieben 1128383282000

    Hallo Nemesis,

    die Hurricanzeit ist von Juli-Oktober. Und da muss man nunmal mit

    Emily und Co rechnen.

    Aber auch das kann man in einem anderen Thread schon nachlesen.

    Nichts für ungut.

    Gruß

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1128413551000

    Also rechtlich gesehen sind Hurrikans ganz genau geregelt:

    a) ein Reiseveranstalter muss grundsätzlich mal über die Möglichkeit von Naturgewalten in seinem Katalog informieren

    b) tritt ein Naturereignis mit einer mindestens 25 %igen Wahrscheinlichkeit ein, hat er vor Abflug den Kunden zu informieren und ihm ein kostenloses Rücktrittsrecht einzuräumen

    c) ist der Kunde unterwegs und es tritt ein Hurrikan ein, kann einerseits der Kunde, andererseits der Verantalter den Reisevertrag kündigen und heimfliegen; der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der nicht benutzten Übernachtungen / Leistungen - darüber hinausgehend keine weiteren Ansprüche

    Kündigt aber keiner der beiden Vertragspartner den Reisevertrag, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Urlaub mangelfrei zu erbringen. Das heißt, natürlich kann man dann eine Minderung für das nicht erhaltene 4-Sterne-Hotel oder nicht am Strand gelegene Hotel verlangen. NICHT aber Schadenersatz aufgrund des Wirbelsturms.

    Ein Veranstalter kann sich in dieser Situation NICHT auf höhere Gewalt berufen (was sie in diesen Lagen gerne tun...).

    Gruß

    Peter

  • Mr.Floppy
    Dabei seit: 1123113600000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1129198310000

    Hallo eparell, hallo nemesis,

    auch ich/wir teilen euer Schicksal!

    Wie ist denn z.Zt der Stand bei euch?

    Habt Ihr mit der LTU Group schon eine Einigung erreicht?

    Gruß

  • nemesis
    Dabei seit: 1128297600000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1129486942000

    Hallo Mr. Floppy,

    wir stehen mit vielen Oassis Opfern in Kontakt und haben ausreichend Infos. Du kannst uns unter folgender E_Mail-Adresse erreichen: nemmesis01@gmx.de

    Wir können Dir auch eine entsprechende E-Mailadressliste zukommen lassen (alle die sich eingetragen haben).

    Gruß

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