• Siegfried
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1394128389000

    Habe gerade eine Mail bekommen, da ging's um 1 junges Pärchen, daß in einem AI Hotel sich immer hat volllaufen lassen und sich dann lauthals gestritten hat. Das Hotel schmiß die Leute raus. Der Reiseleiter besorgte ein anderes AI Hotel , da gings von vorne los. Die wurden da auch rausgeschmissen.

     Haben geklagt und Recht bekommen: Rückflug, Rücktransport wurde Denen erstattet.

    " In einem AI Hotel darf man soviel trinken", wie man mag; die Begründung des Gerichtes. Prost! ;)

    Gruß

    Siegi

    s.w.
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1394131884000

    Ich verlinke man das Urteil des AG Viersen, damit man mal die Begründung des AG lesen kann klick

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1394132789000

    ich denke auch, dass man trinken kann, bis die leber streikt.

    nur das benehmen sollte auch entsprechend der hausordnung sein und ein bißchen rücksicht auf andere, nüchternere, gäste aufweisen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1394138465000

    Hier der gesamte Text des m.E. bitteren Urteils (im Blick auf Reputation von AI Urlaubern). 

    :shock1:

    Es erging übrigens bereits im April 2013 und der Streitwert ist gering - möglicherweise wurde daher seitens der Beklagten auf eine grundsätzliche Einrede verzichtet.

    Wie auch immer - ganz persönlich missfällt mir die Botschaft der Entscheidung und die Herleitung, man müsse bei einem preiswerten Angebot und All Inclusive Service mit Ausfällen quasi rechnen - das ist ein in- oder zumindest diskriminierender Tenor.

    Bedauerlich ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1394156654000

    Ja, dass man bei AI Reisen (grundsaetzlich) mit Besoffenen rechnen muss mag diskreminierend sein. Aber bei einer Gerichtsverhandlung einen Zeugen zu bringen der nichts selber gesehen oder gehoert hat ist noch viel peinlicher.

    Ausserdem ist fuer mich die Urteilsbegruendung dass man bei einem AI Urlaub im untersten Preissegment (wir reden von ca Euro 30 pro Urlaubstag inklusive Flug) auch mal mit einem Betrunkenem rechnen muss durchaus realitaetsnah. ;)

  • Siegfried
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1394212692000

    Wie ist das z.B. auf dem Schiff? Da kann der Reiseleiter doch nicht den beso..Gast so ohne weiteres auf ein anderes Schiff schicken. Oder schmeißt man den gleich über Bord? ;)

    Ich werde das ab Morgen auf der AIDA SOL ausprobieren. Während der Mahlzeiten können wir ja so viel trinken, wie wir wollen. Fange aber erst am 2. Tag, dem Seetag an, aus Kummer, weil ich da ja immer nichts 'see' :( . Während der Fahrt auf der Elbe, könnten die mich ja schon bei Blankenese  rausschmeißen.

    Gruß

    Siegi

    s.w.
  • Gute.Fee207
    Dabei seit: 1254182400000
    Beiträge: 391
    geschrieben 1394219889000

    Nett, das vs das Urteil als Link hier reingestellt hat. Es ist lesenswert Echt gute Unterhaltung. Ich hab stellenweise laut gelacht beim Lesen. Der Richter hat es offensichtlich mit großem Vergnügen formuliert. 

    Sein Tenor ist klar und sollte von der Reisebranche begriffen werden: Wer Sauftour anbietet kriegt Sauftouris. AI für 500 und nochwas mit Flug usw., für fast 3 Wochen!, da kann es nur um Doppelkorn für 2,90 pro Liter gehen. 

    Und dann die aus dem Urteil erkennbare sagen wir Gemütslage der aus dem Hotel geflogenen Kläger...da soll hier nochmal einer über Russen oder britische Wolverhampton goes South Touristen herziehen. Das Kaliber haben wir auch. CS

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1394222775000

    @mkfpa

    Auf welche Zeugin hebst du ab? Die einzige persönlich anwesende Zeugin war die Lebensgefährtin des Klägers - mitursächlich für das Geschehen und m.E. überhaupt nicht zuzulassen.

    Bei jeder popligen Beschwerde werden "Mitreisende" als Zeugen abgewiesen, es ist mir daher rätselhaft, weshalb im fraglichen Verfahren so entschieden wurde.

    Die Behauptung bei einer AI Reise im unteren Preissegment seien derartige Ausfälle als "typische Verhaltensmuster" zu betrachten halte ich für außerordentlich diskriminierend und glaube, dass das von etlichen rechtschaffenen Urlaubern mit schmalem Budget ebenso empfunden wird. Es ist nicht "wirklichkeitsnah" zu behaupten, die überwiegende Klientel für solche Angebote bestehe aus teilweise transsexuellen Kampftrinkern mit der Neigung sich coram publico wahlweise zu bespringen oder zu beschimpfen.

    Kurzum: Ich verabscheue verallgemeinernde Kategorisierungen - insbesondere, wenn sie "im Namen des Volkes" ausgesprochen werden!

    :?

    @c.s.

    Ich stimme dir insofern zu als die "Keule" bezüglich ethnischer Vorbehalte angesichts derartiger Einblicke wohl sehr treffender Weise im Forum unterbunden wird. Wenn die Wahrnehmung deutscher Urlauber auf die Kategorie "die Wollnys" eingedampft wird, sehen "wir" ganz schön blass aus ...

    :shock1:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1394231460000

    Ich beziehe mich auf diesen Absatz im Urteil:

    Die schriftlichen Zeugnisse des Zeugen ist nur auf den ersten Blick ergiebig. Der Zeuge bestätigt zwar formal die von der Beklagten aufgestellten Behauptungen. Er legt aber zum Ende seiner Aussage offen, dass er hinsichtlich keiner der Beweisfragen bezüglich des Verhaltens des Klägers und seiner Lebensgefährtin aus eigener Wahrnehmung aussagen kann.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1394243599000

    ... was so ungefähr auch auf die Zeugin der Klagevertretung zutrifft ...

    Für mich "normale" Verhältnisse - in Absurdistan! :?

    Das Gericht bestreitet eine ausreichende Begründung für den Abbruch des Vertragsverhältnisses in dem Rauswurf des Paares durch 2 Hoteliers zu sehen.

    Was bitte sollte da ein Zeuge der Beklagten (für mich ist allein die Ausübung des Hausrechts schon ein schwerwiegender Beweis!) noch richten?

    Gleich wie - meiner unmaßgeblichen Meinung nach stützt das Urteil sich allein auf die These, man müsse bei einer preiswerten Reise mit AI Service quasi mit Gesocks rechnen und zwar auch mit so ausgeprägtem Fehlverhalten, welches die weitere Beherbergung eines Typus Kläger offenbar unmöglich erscheinen lässt.

    Zudem wurde der Beklagten nach dem zweiten Rauswurf m.E. keine Gelegenheit mehr zur Nachbesserung gegeben sondern reiste der Kläger samt besoffener Transenfreundin unmittelbar und eigenmächtig ab.

    Ich resultiere aus dem Urteil keinesfalls einen Freibrief zum maß- und rücksichtslosen Benehmen im Rahmen einer Reise mit AI Service, sondern frage mich, was nach Ansicht des Gerichts zur Anwendung des §314 BGB als notwendige Voraussetzung der Unzumutbarkeit betrachtet wird. Etwa ein dritter oder vierter Rauswurf? Das ist bizarr ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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