• travelChriss
    Dabei seit: 1696416441782
    Beiträge: 5
    geschrieben 1696417313964

    Hallo,

    gibt es hier evtl. jemanden, der mir einen Rat geben kann, wie ich vorgehen kann? Ich habe vor zwei Wochen ein Mobilheim auf einem Campingplatz über die Firma Vacansoleil vorgebucht und eine Anzahlung über 620,32 Euro geleistet (Vorbuchung, da die endgültigen Preise noch nicht feststanden und man als Kunde, sobald sie feststehen, innerhalb von fünf Tagen entscheiden sollte, ob die Buchung bestehen bleibt oder man zurücktritt und seine Anzahlung zurückbekommt). EIne Woche später ist Vacansoleil für insolvent erklärt worden. Für ihren Hauptsitz in den Niederlanden haben sie eine Insolvenzversicherung, so dass die Chancen für Kunden gut stehen, ihr Geld zurückzubekommen. Das Büro in Belgien, das blöderweise meine Buchung bestätigt hat, hatte eine solche Versicherung nicht, was zwar belgischem Recht entgegensteht, aber nunmal so ist.

    Auf ihrer FAQ-Seite zur Insolvenz schreiben sie:

    If your booking has been confirmed by tour operator Vacansoleil België B.V. then there is no general warranty scheme. It is possible to file a claim via the following email address: faillissementen@keizersadvocaten.nl

    Was ich aus verschiedenen Quellen verstehe, stehen die Chancen insgesamt ziemlich schlecht, zumindest einen Teil der Anzahlung wiederzusehen. Gibt es eine Möglichkeit, diese Chance zu erhöhen, oder was kann ich überhaupt machen? Einfach an die genannte Mailadresse schreiben, dass ich mein Geld zurückhaben will?

    Danke für eure Meinungen

    Christian

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1696424180910

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, travelChriss!

    Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, mit welcher Zahlungsart du die Anzahlung getätigt hast.

    Überweisung: Keine Aussicht auf Rückholung

    Lastschriftverfahren: Innerhalb von 6 Wochen unkompliziert rückgängig zu machen

    Kreditkarte: Schildere den Vorgang und versuche ein Chargeback Verfahren einzuleiten

    Auf das Ende des Insolvenzverfahrens wartest du u.U. 5 Jahre oder mehr nur um dann zu erfahren, dass du leider keinen Cent zurückerhältst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • travelChriss
    Dabei seit: 1696416441782
    Beiträge: 5
    geschrieben 1696513992805

    Danke für das Willkommen und die Antwort!

    Ich habe leider überwiesen. Das heißt, du würdest es nicht mal über die E-Mail-Adresse versuchen, weil es aussichtslos ist? Schaden kann es doch mit Sicherheit nicht, aber was schreibt man in so einem Fall?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1696515429555 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Oh doch, natürlich solltest du dahin schreiben!

    Ich vermute, du gelangst zu einem Formular, in das du deine Forderungen eintragen oder zumindest ein solches anfordern kannst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • tuerkeirot
    Dabei seit: 1180396800000
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    geschrieben 1696519492362

    Doch es gibt die Möglichkeit eine Überweisung zurück zuholen bzw es zu versuchen. Man kann bei seiner Bank eine Rücküberweisung anfragen. Diese kontaktiert dann die andere Bank und diese wendet sich dann an die betreffende Firma. Versuchen sollte man es zumindest.

  • travelChriss
    Dabei seit: 1696416441782
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    geschrieben 1696525045440

    Das mit der Rücküberweisung kann man versuchen. Bin zwar Laie, sehe allerdings da bei einer insolventen Firma keine Aussicht auf Erfolg.

    Anschließend schreibe ich dann an diese Mailadresse.

    Danke euch!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1696529949874 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Richtig, im Falle einer Insolvenz ist ein Antrag auf Rücküberweisung vollkommen zwecklos.

    Forderungen sollten unbedingt angemeldet werden, andernfalls riskiert man im Falle einer Entscheidung (Beispiel TC - Verstoß gegen EU Richtlinien und Eintreten des Staates) vom Teller zu fallen.

    Es lohnt sich zudem, die weitere Entwicklung der Causa zu beobachten.

    Es steht da ja nicht von ungefähr "no general warranty" ...

    Es könnten demnach Vorschriften verletzt worden sein, wodurch sich ein Anspruch gegen weitere Antragsgegner ergäbe.

    Ich erinnere mich lebhaft an die Beschwerden der TC Kunden, die die großzügig bemessenen Fristen zur Anmeldung ihrer Ansprüche vergeigt haben und leer ausgingen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1696530784110

    @travelchriss sagte:

    Für ihren Hauptsitz in den Niederlanden haben sie eine Insolvenzversicherung, so dass die Chancen für Kunden gut stehen, ihr Geld zurückzubekommen.

    So ganz problemlos ist das auch mit Versicherung nicht, wie uns die Vergangenheit lehrte. Wird die Höchstgrenze des versicherten Volumens der Kundengelder überschritten leistet die Versicherung nur entsprechende Teilerstattungen.

    Das Büro in Belgien, das blöderweise meine Buchung bestätigt hat, hatte eine solche Versicherung nicht, was zwar belgischem Recht entgegensteht, aber nun mal so ist.

    Das steht nicht etwa belgischem sondern EU Recht entgegen! KLICK

    Einen solchen Verstoß kann man angreifen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • travelChriss
    Dabei seit: 1696416441782
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    geschrieben 1696537374603

    Angreifen kann man einen solchen Verstoß aber wohl nur sinnvoll mit einem Anwalt, oder?

    Ich werde auf jeden Fall meine Ansprüche anmelden, frage mich aber noch, ob ich auf eine bestimmte Form oder Formulierung achten sollte, um meine Chancen zu erhöhen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1696576880825 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Du musst keine Form berücksichtigen, wie gesagt wird es vermutlich ein Formular geben, in welches du deine Forderungen eintragen kannst.

    Leider gibt es auch keine Möglichkeit Chancen zu erhöhen. Eine Insolvenz ist einem strikten Regelwerk bei der Gläubigerbehandlung unterworfen, und du stehts da recht weit hinten.

    Ob man ein Versäumnis angreifen kann und damit Erfolg hat hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, einer davon ist die Zahl der Betroffenen. Du musst das nicht selbst machen, vielleicht hat ein anderer Betroffener die Mittel und tut es? Daher mein Hinweis, möglichst viel in Erfahrung zu bringen und sich mit anderen Betroffenen verbinden. Evtl. gibt es eine Facebook Gruppe oder du kannst über die social media selbst aktiv werden.

    Vielleicht liest du mal ein wenig im Thread zur TC Insolvenz, der müsste im Unterforum Reiseveranstalter noch rumschwirren und über die Suchfunktion zu finden sein.

    Hier noch der Link zur Bekanntmachung.

    Mit der Suche vacansoleil insolvent findet man über Google auch schnell diesen Thread - möglich also, dass sich hier noch Leute melden, die ebenfalls Forderungen offen haben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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