• Sunnylie
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    geschrieben 1208111594000

    Voller Euphorie, weil Mama und Papa einer Jugendreise zustimmten, hat das Kind nun selbst über Internet eine Reise gebucht!

    Jetzt ist etwas gebucht und wir sind nicht mit dem Gebuchten einverstanden. Eigentlich sind jugendliche imAlter von 16 Jahren nur bedingt geschäftsfähig (Taschengeldparagraph) und benötigen die Zustimmung der Etern. Ich habe nun der Buchung widersprochen.

    Gilt dieser Widerspruch? Muß trotzdem etwas bezahlt (Stornogebühren)werden?

    Nun bin ich etwas unsicher ob wir aus dieser Sache tatsächlichr aus sind!

  • juanito
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    geschrieben 1208112392000

    Gilt!

    Unter 18 Jahren darf der Minderjährige keine Verträge abschließen.

    Zu Beweisen, bzw. anzugeben! wäre, dass wirklich er gebucht hat und nicht der Papa.

    Der selbe compi?

    Welche Summe? Mehr als er verdient?

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • ADEgi
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    geschrieben 1208112916000

    Hallo Juanito,

    ich denke auch, daß man das hier differenziert sehen muß. Wie ist der Nachweis möglich. Sollte es wirklich der gleiche Computer sein und eventuell noch unter dem Namen des Vaters / der Mutter mit dessen / deren Mailadresse, dann sieht es eher schlecht aus.

    Ein Maßstab kann auch der Reisepreis sein. Es könnten schon Stornokosten anfallen. Je nach Art der Buchung. Das wichtigste ist aber schnellstmöglich zu stornieren!

    Sollte die Buchung erst jetzt über das Wochenende erfolgt sein, dann kann es unter Umständen auch noch problemlos möglich sein kostenlos zurückzutreten. Das hängt eventuell auch davon ab, ob die Reise schon vom Veranstalter fix eingebucht wurde.

    Gruß

    Berthold

    p.s. Eine Möglichkeit wäre auch eine Umbuchnung beim gleichen Veranstalter, aber wenn dies mein Sohn wäre, sofern ich einen hätte, dann würde er nach dieser Aktion ohnehin nicht in den Urlaub fahren.

  • household
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    gesperrt
    geschrieben 1208113231000

    Hallo Sunnylie,

    Taschengeldparagraph greift mit 16 glaube ich nicht mehr. ABER wir hatten vor ein paar Monaten einen ähnlichen Eklat, Sohn hat zwar nicht grad eine Reise gebucht, aber über das i-net einen Vertrag abgeschlossen.

    Also habe ich, als die Rechnungen kamen, an den Anbieter eine Mail geschickt mit dem Hinweis auf das Alter des "Kindes" und habe mich geweigert zu zahlen. Daraufhin bekam ich ein Schreiben von einem Inkasso-Büro mit der sofortigen Aufforderung zur Zahlung. Also Anwalt angerufen und gefragt was zu tun sei. Der meinte: Ausweis des Kindes kopieren, mit dem Vermerk das sie auf das Alter sehen sollten und sich überlegen sollen ob sie wirklich auf die Forderung bestehen, per Fax abschicken.

    Ich habe nie wieder etwas vom Anbieter noch etwas vom Inkasso-Büro gehört.

    LG

  • juanito
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    geschrieben 1208113672000

    Ja, Berthold Du hast Recht ;)

    In Berlin wurden Minderjährigen vor Jahren von Banken Konti eröffnet mit Ausgabe einer Bankkarte und der Möglichkeit zu überziehen.

    Das war natürlich komplett Gesetzeswidrig.

    Einige Eltern waren so schlau und hinderten die Kinder daran die Kredite zurück zu zahlen.

    Die Banken waren Neese :D ( Berliner Ausdruck für angesch....n)

    Kredite an Minderjährige dürfen nicht einmal mit Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten gegeben werden, sondern nur unter

    Zustimmung des Vormundsgerichtes!

    Heute werden diese Konti als Guthabenkonten geführt.

    Die Banken wollen schließlich neue Kunden aquirieren. :D

    ++++++++++++

    Wiederholung:

    Jugendliche, Minderjährige dürfen KEINE Verträge abschließen!

    Keine Derartigen!

    Jeder Kauf eines Brötchens ist ein Vertrag!

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • JulieL.
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    Zielexperte/in für: Zillertal und Tirol Tirol Florida Dubai
    geschrieben 1208114221000

    Man muß bedingt geschäftsfhig und den Taschengeldparagraphen auseinanderhalten, das sind zwei unterschiedliche Dinge.

    Die Frage ist hier, kann man beweisen, dass der Sohn auch wirklich gebucht hat über den PC oder konnte es nicht auch der Vater gewesen sein, der für den Sohn die Reise gebucht hat.

    Weiterhin spielt der Preis der Reise noch eine Frage. Denn im Rahmen seines Taschengeldes darf er selbständig Geschäfte tätigen und diese sind gültig, Ratenzahlung würde aber natürlich nicht gelten. Da aber für einen 16-jährigen etwa 100 EURo als Taschengeld angesehen werden können, wird dies nicht der Fall sein, eine Reise ist sicherlich teurer.

    Wie gesagt, es geht eben um die Frage, ob ihr nachweisen könnt, dass der Sohn auch am PC gesessen hat und die Reise gebucht hat.

  • Sunnylie
    Dabei seit: 1182643200000
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    geschrieben 1208117297000

    Hallo,

    vielen Dank für die Infos.

    Ich hoffe, das wir ohne Schaden aus dieser Sache rauskomen. Unser Sohn hatte von seinem eigenen Laptop gebucht. Der Anbieter erwartet zudem ein schrftl. Einverständnis der Eltern. Dieses habe ich ja mit meinem Widerspuch nicht gegeben.

    Schöne Grüße Sunnylie

  • household
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    geschrieben 1208117467000

    Einfach nicht reagieren wenn die schräg kommen Sunnylie. Lass dich nicht einschüchtern. So war der Tip unseres Anwalts und wie gesagt, wir haben nie wieder etwas gehört, selbst als sie mit dem Inkasso daher kamen.

    Viel Glück.

  • ADEgi
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    geschrieben 1208119729000

    Hallo Household,

    ich denke da wird niemand kommen, da ja die Einverständniserklärung fehlt.

    Vermutlich haben sich aber Euro Paragraphen überschnitten.

    @juanito

    Also ich hatte mit 16 Jahren auch mein eigenes Konto. EC Karte gab es damals glaube ich noch nicht. EC-Schecks konnte ich problemlos bekommen, soweit ich mich erinnere. Überziehen - keine Ahnung mehr.

    Gruß

    Berthold

  • household
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    geschrieben 1208120331000

    Hi Berthold,

    vertue dich nicht, da sind die einschlägigen Internet-Haie ganz fix mit dem Inkasso-Büros. Aber wie gesagt, nicht einschüchtern lassen wenn es um die Sprösslinge geht, das ist nicht rechtens und diese Inkasso-Briefe werden wirklich grösstenteils zur Einschüchterung im Falle von Jugendlichen benutzt.

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