• Karambola
    Dabei seit: 1187654400000
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    geschrieben 1216543732000

    Hallo an alle,

    ich würde gerne eure Meinung hören.

    Wir waren im letzten Oktober in Ägypten, und uns hat alles so gut gefallen, dass wir auch für dieses Jahr dasselbe Hotel bei demselben Reiseveranstalter bereits im Januar gebucht haben. Im Juni war es soweit. Als wir angekommen sind, mussten wir leider feststellen, dass auf dem Hotelgelände bereits seit einigen Monaten sehr umfangreiche Bauarbeiten durchgeführt werden. Vor der Urlaub hat uns der RV nicht darüber informiert, sonst hätten wir bestimmt ein ganz anderes Hotel gebucht.

    Außer der starken Lärmbelästigung (Betonsäge!) kam es zu sehr langen und unbequemen Umwegen, die wir bis zum Restaurant, Strand, Pool, Supermarkt usw. machen mussten. Wir haben all dies natürlich vor Ort bei der Reiseleitung reklamiert und bestätigen lassen. Uns wurde zwar angeboten, entweder unser Zimmer oder das Hotel zu wechseln, aber wir mussten das aus mehreren Gründen ablehnen.

    Nach der Rückkehr nach Hause haben wir das auch beim RV reklamiert und nach einer entsprechenden Preisminderung verlangt. Jetzt kam eine Antwort, und zwar dass der RV "unter dem Vorbehalt aller Einwendungen" uns insgesamt 128 € erstatten will. Es sind gerade 7,5% des Gesamtpreises.

    Diese Summe scheint uns, ehrlich gesagt, ziemlich untertrieben zu sein, wenn wir uns die Frankfurter Tabelle anschauen. Aber wir haben leider keine Rechtschutzversicherung und wissen nicht, ob es sich lohnen wird, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

    Was meint ihr? Was sollen wir in dieser Situation am besten tun?

    Für eure Hilfe und Ratshläge danke ich euch im Voraus!

  • Ronny87
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1216547029000

    @Karambola sagte:

    Uns wurde zwar angeboten, entweder unser Zimmer oder das Hotel zu wechseln, aber wir mussten das aus mehreren Gründen ablehnen.

    Welche Gründe sind das, warum ihr den Hotel- respektive Zimmerwechsel ablehnen musstet? Hatte ihr keine Lust umzuziehen oder woran lag es, war das andere Hotel nicht höherwertig?

    Aslo erst einmal musst du diese Fragen beantworten. Wenn du das Hotel abgelehnt hast, obwohl das andere Hotel höherwertig oder mindestens genauso gut war, kann ich nicht verstehen, warum ihr nicht umgezogen seid.

    Ansonsten erscheinen mir 7,5 % vom Reisepreis sehr angemessen für die euch entstandenen Unannehmlichkeiten.

    Grüße

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1216547243000

    Hallo,

    also ich würde hier versuchen dem Veranstalter ein Gegenangebot zu machen. Ich würde sagen, daß Ihr eine Chance habt, wenn dies auf 100,- € pro Person gesetzt wird.

    Das Problem an der Sache ist ja, daß Ihr die Möglichkeit in ein anderes Hotel zu wechseln abgelehnt habt. Somit werdet Ihr kaum irgendwo wirklich mehr erstreiten können. Denn der Lärm wäre durch einen Umzug ja vermeidbar gewesen. Es sei denn die Ablehnung des Hotels hatte wirklich handfeste und belegbare Gründe. Aber auch da müsstet Ihr nach Alternativen verlangt haben.

    Weiters wichtig wäre es zu wissen, wie hoch und vor allem zu welchen Zeiten diese Lärmbelästigung aufgetreten ist. Auch wieweit diese den Tagesablauf gestört hat. In welchen Bereichen der Anlage diese zu hören war.

    Die Umwege können, denke ich, eher vernachlässigt werden, sofern Euch nicht im Katalog bestimmtes versprochen wurde. Die Erfahrung aus dem Vorjahr dürfte hier weniger eine Rolle spielen.

    Also mein Tipp wäre etwas auf die Tränendrüse drücken und die Forderung etwas erhöhen. Wie hoch war denn Eure ursprüngliche Forderung an den Veranstalter?

    Gruß

    Berthold

  • Karambola
    Dabei seit: 1187654400000
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    geschrieben 1216554548000

    Hallo,

    vielen Dank für eure Antworten!

    @Ronny87, ein Zimmerwechsel hätte das Problem nicht gelöst. Erstens, hätten wir in ein sehr abgelegenes Zimmer wechseln müssen, so dass die Umwege noch länger um umbequemer geworden wären. Bei der Größe der Anlage spielte es schon eine große Rolle. Zweitens, der Lärm war ja nicht nur auf dem Zimmer zu hören, sondern auch im Restaurant (da wurde auch was umgebaut und sehr heftig gehämmert und gebohrt) oder auch am Pool, welchen wir deswegen gar nicht genutzt hatten.

    Was der Umzug in ein anderes Hotel betrifft, so wäre es ohne eine Zuzahlung bestimmt nicht möglich gewesen, schon allein aus dem Grund, dass wir HP hatten und in allen anderen Hotels des RVs nur "All inclusiv" zu buchen war. Sehr wichtig für uns war auch die Lage des Hotels, wir waren nicht bereit, z. B. mit einem Bus zum Strand fahren zu müssen, wie es in einigen anderen Hotels des RVs der Fall war. Außerdem konnten wir ja auch nicht wissen, ob die gesamte Situation in anderen Hotels nicht noch schlimmer war. Übrigens, als wir mit dem Reiseleiter gespochen hatten, hatte er nicht einmal einen Katalog bei sich gehabt, weil er ihn vorher bei anderen Reisenden gelassen hatte, die in ein anderes Hotel wechseln wollten. Tja...

    Wie gesagt, hätten wir schon vorher was gewusst, dann hätten wir ein ganz anderes Hotel gebucht, das gar nicht auf dem Programm des Rvs stand.

    @ADEgi, im Katalog wurde ein "herrlicher Panoramblick" versprochen (vor Baubeginn war es auch so, aber zurzeit leider nicht mehr) und es stand da kein Wort darüber, dass der Strand jetzt nur über Treppen zu erreichen ist - früher war es auch ganz anders. Deswegen haben wir uns auch sehr über die Umwege geärgert, eigentlich sogar mehr, als über den Baulärm selbst.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1216555333000

    @Karambola sagte:

    Was der Umzug in ein anderes Hotel betrifft, so wäre es ohne eine Zuzahlung bestimmt nicht möglich gewesen, schon allein aus dem Grund, dass wir HP hatten und in allen anderen Hotels des RVs nur "All inclusiv" zu buchen war. Sehr wichtig für uns war auch die Lage des Hotels, wir waren nicht bereit, z. B. mit einem Bus zum Strand fahren zu müssen, wie es in einigen anderen Hotels des RVs der Fall war. Außerdem konnten wir ja auch nicht wissen, ob die gesamte Situation in anderen Hotels nicht noch schlimmer war.

    Hallo,

    alles was Du hier äußerst sind Vermutungen. Da fragt man einfach mal den Reiseleiter, wie das denn so ist. Dann schaut man sich die Alternative erst einmal an. So aber wirst Du kaum vor irgendeinem Gericht auf Verständnis stoßen.

    Nur mit der Annahme, daß es woanders vielleicht auch nicht hätte besser sein können, kommst Du da nicht weiter. Auch nicht damit, daß etwas Anderes vielleicht hätte teurer sein können. Denn wenn ich Dich richtig verstehe, dann habt Ihr ja noch nicht einmal gefragt.

    Somit eine klare Empfehlung: Nehme was Du kriegst, aber versuche nicht zu klagen, da ich glaube, daß Du damit keinerlie Erfolg haben wirst. Eventuell würdest Du da noch sogar weniger bekommen. Aber wenn dir danach ist, kannst Du Dich gerne einmal fachlich beraten lassen.

    Gruß

    Berthold

  • Karambola
    Dabei seit: 1187654400000
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    geschrieben 1216556942000

    Berthold, danke dir für deine ehrliche Meinung. Höchstwahrscheinlich werden wir auch so machen müssen, wie du schreibst, um uns einfach noch den zusätlichen Ärger zu ersparen. (Jetzt ist uns eigentlich danach, noch mal eine RS-Versicherung abzuschließen. Die hatten wir ja schon mal gehabt und jahrelang nicht benutzt. Letztes Jahr gekündigt, und - na ja...).

  • muecke1401
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    geschrieben 1216589798000

    Hallo Karambola

    Ähnlich ist es uns vor 2 Jahren ergangen. Dank -frisch gekündigter Rechtsschutz - sind wir leer ausgegangen. Wir haben wieder eine ! Auch wir haben damals ein Austauschzimmer abgelehnt-und das wars dann- rechtlich gesehen.

    Heute fahre ich in Urlaub und hab die kompletten Reiseunterlagen und sogar den Katalog und Preisteil mit .

    Ich habe es als Lehrgeld abgetan ! Seitdem bin ich ein wenig schlauer geworden und buche wieder im Reisebüro.

    Hake es ab, genieße deine Erholung und speicher es als Erfahrung ab.

    Lieben Gruss

    Mücke (die sich auf den nächsten Urlaub tierisch freut)

    Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)
  • Lexilexi
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    geschrieben 1216593989000

    @karambola

    auch wenn man eine rechtsschutzvers. hat, prüft die den fall und entscheidet, ob deckung gewährt wird, oder nicht.

    wenn ein urlauber einen mangel feststellt und den anzeigt, hat das hotel zeit und gelegenheit, den mangel abzustellen.

    dieses angebot hat man dir mit dem hoteltausch gemacht.

    dieses angebot hast du - ohne bisher schlüssige begründung - scheinbar abgeleht.

    da würde dir dann auch keine versicherung helfen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • jameslaas
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    geschrieben 1216709827000

    @Lexilexi

    "....auch wenn man eine rechtsschutzvers. hat, prüft die den fall und entscheidet, ob deckung gewährt wird, oder nicht...."

    das stimmt so nicht ganz, kommt auf die RS-Versicherung an.

    mit der AdvoCard kannst du streiten bis zu schwarz bist und die MÜSSEN mit dir vor Gericht gehen, auch wenn der fall für sie aussichtslos erscheint!

    andere RS prüfen aber vorher, ob eine chance auf erfolg besteht und entscheiden eben dann, ob vor gericht oder nicht!

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1216716062000

    Der Kunde ist verpflichtet:

    a) einen Mangel umgehend dem Reiseveranstalter oder seinem Vertreter zu melden

    b) Abhilfe innerhalb angemessener Zeit zu verlangen

    Angemessen wäre gewesen, wenn man dem Reiseleiter einen Tag Zeit gegeben hätte, um einen Katalog zu organisieren oder dass man mit dem Taxi auf Kosten des Veranstalters sich die anderen Häuser angeschaut hätte.

    Sind die Alternativen in der Tat unzureichend im Vergleich zur gebuchten Anlagen, muss man diese Alternativen nicht annehmen und kann auf Reisepreisminderung bestehen.

    Diese beträgt bei Lärmbeeinträchtigungen, je nach Intensität zwischen fünf und zehn Prozent vom Reisepreis. Beeinträchtigungen durch längere Wege innerhalb einer gebuchten Anlagen sind nur dann ein Reisemangel, wenn vertraglich zugesichert war, dass der Weg vom Zimmer zum Pool nur X Meter beträgt. Daher kann dieses Argument bei Ablehnung einer gleichwertigen Alternative nicht angeführt werden.

    Die "Frankfurter Tabelle" hat keine Rechtskraft und ist daher nicht bindend. In einem Fall kann einem gar keine Entschädigung zugesprochen werden, in einem anderen Fall wesentlich mehr

    Peter

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