• derAndi
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    geschrieben 1560974455182

    Hallo zusammen, 

    ich habe da mal eine Frage, es betrifft einen gravierenden Fehler von JAHN-REISEN bei einer Buchung.

    Bei einer Pauschalreise von JAHN-REISEN ( Mutter und Lebensgefährtin) 

    steht in den Unterlagen einen Rückflug für den 19.06.2019 , allerdings hat JAHN REISEN einen falschen Rückflug gebucht.

    Beim Check-in am Flughafen wurde dann statt des 19. Juni, ... der 19. August als Datum

    für den von JAHN-REISEN gebuchten Rückflug festgestellt!

    Wie schon geschrieben, in den Unterlagen steht, so wie geplant, der 19. Juni, Nachweise dazu liegen alle vor.

    AEGEAN hat wegen der falschen Buchung die Beförderung verweigert.

    JAHN-REISEN war zu der Uhrzeit nicht erreichbar, die Betreuung vor Ort auch noch nicht,

    und das Reisebüro in Deutschland hatte auch noch geschlossen.

    Eine Lösung des Problems war zu dem Zeitpunkt dadurch nicht möglich.

    Eine 24h Servicenummer gibt es bei DER-TOURISTIK / JAHN-REISEN nicht.

    Kontaktaufnahme über Facebook ist auch nicht mehr möglich.

    Eine halbe Lösung wurde erst ca. 8 Stunden nach geplanten Abflug gefunden.

    In diesem Zusammenhang habe ich auch Informationen zu der Buchung erhalten.

    Angeblich hat JAHN-REISEN im Zusammenhang mit der Insolvenz von GERMANIA verschiedene Flüge bei anderen Anbietern eingekauft.

    In diesem Fall soll es TUI gewesen. 

    Hier soll auch irgendwo der Fehler für die falsche Buchung liegen.

    Statt um kurz nach 7 Uhr (Mittwoch 19.06.2019) heute morgen, ging nun ein Flug um nach 22 Uhr nach Athen.

    Der Weiterflug ist nun am morgigen Donnerstag ( 20.06.2019) gegen 10 Uhr, ein Zimmer in Athen wird von JAHN-REISEN gestellt.

    Durch die ganzen Verzögerungen war ein am Morgen noch verfügbarer Flug ... am Nachmittag natürlich ausgebucht. 

    Dadurch ist alles deutlich umständlicher geworden. 

    Auch die Kontaktaufnahme mit DER-TOURISTIK / JAHN-REISEN war extrem kompliziert und umständlich.

    Durch den unnötigen Zeitverlust haben DER-TOURISTIK / JAHN-REISEN eher eine vernünftige Lösung verhindert, 

    als das eine gefunden worden wäre.

    Natürlich sind dadurch auch zusätzliche Kosten und Umstände entstanden.

    Auch die Weiterreise nach Ankunft in Düsseldorf ist hier ein Thema.

     

    Nun geht es natürlich um Erstattungen und mögliche Gelder / Leistungen / Schadenersatz die in so einen Fall fließen dürften.  

    Wie geht man dabei am besten vor?

    Wer muss zahlen? JAHN oder AEGEAN?

    Nach meinem Verständnis sollte es JAHN-REISEN sein, immerhin liegt der Fehler bei denen. 

    Hat jemand Infos für mich, was und wie, nun am besten zu machen ist?

    Meine Mutter ist 70 Jahre alt, die Unterstützung des Reiseveranstalters DER-TOURISTIK / JAHN-REISEN war in der Nähe des 0-Punktes.  

    Dümmste Aussage von JAHN-REISEN am Telefon war,.... Wir kümmern uns um unsere Gäste, wir lassen niemanden hängen. 

    Das ist natürlich Ansichtssache.

    Wir, bzw. meine Lebensgefährtin und meine Mutter hatten nur in einer Hinsicht Glück, 

    wir kennen die betreuende Agentur etwas näher und hatten hier einen etwas direkteren Kontakt.

    Zaubern können die leider auch nicht,

    und so waren Agentur und auch das Reisebüro bei der Kontaktaufnahme mit DER-TOURISTIK / JAHN-REISEN aufgeschmissen.

    Es gab keine vernünftige Unterstützung von DER-TOURISTIK / JAHN-REISEN, ...aber zum Glück von der Agentur vor Ort.

    So einen Fall wollten wie niemals haben, doch nun ist er da. 

    Über Tipps und Infos würden wir uns sehr freuen. 

    derAndi

  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
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    geschrieben 1561019231771

    Den Thread von Jahn Reisen findest Du hier. :blush: Evtl. wäre Dein Beitrag dort besser platziert.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • vonschmeling
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    geschrieben 1561020883330 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nein, die Frage enthält ja grundsätzliche Aspekte, die schlechte Betreuung ist nur ein Nebenkriegsschauplatz.

    Jahn Reisen wäre m.E. auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, zunächst für alle materiellen Schäden (belegbare Kosten) in unmittelbarer Folge des Buchungsfehlers.

    Ferner sehe ich hier auch Grundlagen für eine Kompensation der immateriellen Beeinträchtigungen, mindestens in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reisekosten ab der fünften und für jede weitere Stunde der Rückkehrverspätung.

    Falls ihr eine Rechtschutzversicherung habt würde ich die Angelegenheit dort vortragen und evtl. gleich einen Anwalt bevollächtigen zur Wahrnehmung eurer Interessen gegenüber dem Veranstalter.

    Wollt ihr es eigenmächtig versuchen empfehle ich euch eine kurze, streng sachliche Schilderung des Sachverhalts und Bezifferung der Forderung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • derAndi
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    geschrieben 1561045988427

    @vonschmeling,

    besten Dank für die Info.

    Die Agentur auf Lesbos, ARSOS TRAVEL, hat den beiden in der gesamten Zeit sehr hilfreich und unterstützend zur Seite gestanden.

    Die Bezeichnung " Exclusiv-Betreuung" ist schon sehr passend.

    Die Betreuung durch die Agentur war besser als die Unterstützung durch den Veranstalter.

    Hier von Mutter und Lebensgefährtin eine riesiges Lob an ARSOS TRAVEL aus Molyvos.

    Mutter und Lebensgefährtin haben auf Kosten des Reiseveranstalters ein Zimmer direkt im Nobelhotel am Flughafen Athen bekommen.

    Die Verpflegung ( Essen / Getränke ) dagegen ging nicht auf Kosten des Veranstalters, und musste selbst gezahlt werden.

    Eine Rechtschutzversicherung haben beide, der Weg zum Anwalt wird wohl unumgänglich sein.

    derAndi

  • vonschmeling
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    geschrieben 1561047181986

    Naja, unumgänglich wohl nicht, in der Situation jedoch imho ratsam.

    Ansonsten entwickelt sich ein Hick-Hack mit Forderung und Gegenangebot, bei dem man rasch die Lust verliert.

    Der Anwalt soll den Schaden beziffern und unmissverständlich einfordern, erfahrungsgemäß geht das am schnellsten.

    Ist ARSOS Travel die örtliche Vertretung des Veranstalters so ist deren Leistung ihm zuzurechnen. Er darf sich dann darauf verlassen, dass vor Ort alles bestmöglich geregelt wird durch seinen Erfüllungsgehilfen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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