• Plejadi
    Dabei seit: 1104105600000
    Beiträge: 1102
    geschrieben 1128965488000

    Kann Neckermann für eine bereits im Juni gebuchte und angezahlte Reise nachträglich noch Kerosinzuschlag erheben? Die Restzahlung erfolt 4 Wochen vor Flug. (Ende November)

    Oder können die Veranstalter nur für jetzt neu gebuchte Reisen, nach Bekanntgabe, dass Kerosinzuschlag erhoben wird, zusätzlich kassieren?

    LG Plejadi

  • schrotty
    Dabei seit: 1108944000000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1129018802000

    Ich habe gehört, dass der Zuschlag nur für Neubuchungen gilt, aber ich kann nicht sagen ob sie es rechtmäßig dürten, dass sie den Zuschlag nachträglich draufhauen. Aber ich denke solange du an der Reise nichts mehr änderst, bzw. umbuchst geht das gar nicht.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1129034075000

    Bei bestehenden Reiseverträge ist die Nachverrechnung unzulässig, selbst wenn eine Änderungsklausel unterschrieben wurde.

    Denn diese Änderungsklausel setzt voraus, dass der Kunde eine nachvollziehbare Kalkulationsaufstellung vom Veranstalter bekommt - was allerdings ja nie der Fall ist.

    Es gab erst vor weniger Jahren in dieser Sache ein ganz eindeutiges Urteil und daran sollten sich die Veranstalter endlich halten.

    Kerosinzuschläge können nur bei Neubuchungen ausgehandelt werden.

    Gruß

    Peter

  • Plejadi
    Dabei seit: 1104105600000
    Beiträge: 1102
    geschrieben 1129036213000

    Hallo schrotty und Peter

    Vielen Dank für die Antworten :D

    LG Plejadi

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1129055380000

    also bei tui zum beipiel steht es auch ganz deutlich drin:

    für buchungen ab dem 04.10. wird ein kerosinzuschlag erhoben.

    dann wird es bei den anderen veranstaltern wohl ähnlich sein

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • reisegern
    Dabei seit: 1112572800000
    Beiträge: 193
    geschrieben 1129660517000

    Habe damals auch nachträglich für meine Reise einen Kerosinzuschlag zahlen müssen. Habe dann später in der Presse ein Urteil gelesen, dass dies nicht rechtsgültig gewesen sei, und alle damaligen Kunden könnten das Geld zurückfordern. Das habe ich dann auch getan und den Betrag auf Heller und Pfennig zurückerstattet bekommen. :D

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!