@gutenmorgen u. Tangomaus
diese Regressansprüche werden mit Sicherheit von einem RV bzw. Hotel dann gestellt werden können. Wen man zivilrechlich belangt, ist bei der Sache wohl dem Kläger überlassen. Dem wird es auf jeden Fall leichter sein, dies beim RV bzw. Hotel zu tun. Auf das Wetter hat keiner Einfluß, auf irgendeine Brühe die stinkt schon. Sehe dies ähnlich wie auch beim Baulärm. Wäre dann ja genau so ein Beispiel: Was kann das Hotel dafür, wenn das Nachbarhotel (von einem anderen Reiseveranstalter) zu bauen beginnt u. Baulärm entsteht?