• carstenW.
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    geschrieben 1223073316000

    @gutenmorgen u. Tangomaus

    diese Regressansprüche werden mit Sicherheit von einem RV bzw. Hotel dann gestellt werden können. Wen man zivilrechlich belangt, ist bei der Sache wohl dem Kläger überlassen. Dem wird es auf jeden Fall leichter sein, dies beim RV bzw. Hotel zu tun. Auf das Wetter hat keiner Einfluß, auf irgendeine Brühe die stinkt schon. Sehe dies ähnlich wie auch beim Baulärm. Wäre dann ja genau so ein Beispiel: Was kann das Hotel dafür, wenn das Nachbarhotel (von einem anderen Reiseveranstalter) zu bauen beginnt u. Baulärm entsteht?

  • Rathaus01
    Dabei seit: 1169424000000
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    geschrieben 1223209028000

    Hallo Sonja,

    warum hast du nicht einen Umzug in ein anderes Hotel verlangt. :?

    Ist für den Urlauber schon ein grosses Problem, egal wer das zu vertreten hat. So möchte man den Urlaub nicht verbringen. Hätte auf eine andere Gegend bestanden.

    Gruß

    Huert

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