• strawberryhill
    Dabei seit: 1235606400000
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    geschrieben 1249296171000

    ich würde mir den urlaub keinesfalls entgehen lassen, flieg doch wirklich mit einer freundin oder kollege/-in. die namensänderung kostet nicht viel und du brauchst von diesem "Sturkopf" sicher erholung!!! ;)

    08.01.-22.01.2018 DomRep Juni 2018 Gardasee Aug. 2018 Ibiza Sep. 2018 Mallorca Januar 2019 Punta Cana
  • anika1412
    Dabei seit: 1193356800000
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    geschrieben 1249396210000

    Wenn es auf deinen Namen gebucht ist, bekommst DU das Geld ausgezahlt. Gib ihm seinen Teil, mit dem Hinweis, dass du weißt, was sich gehört und ihm das Geld ja schließlich zusteht.... ;-)

  • sandy
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    Beiträge: 624
    geschrieben 1249768888000

    Nur als Hinweis:

    Bei Linienflügen in die USA ist m.W. nach eine Namensänderung nicht möglich.

    Somit bliebe eh nur stornieren, was ja anscheinend auch gemacht wurde.

    LG

    Sandy

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1252502832000

    Hallo,

    richtig. Eine Namensänderung ist bei Linienflügen in aller Regel nicht möglich. Sollte es dennoch gehen, dann aus Kulanz der Fluggesellschaft, doch ein Rechtsanspruch besteht nicht darauf.

    Auch ist klar, daß keine Versicherung für diesen Schaden aufkommen wird. Punkt.

    Wenn von beiden jeweils die Hälfte gezahlt worden ist, dann sollte der Ex dieses Geld auch bekommen. Wenn er Zicken macht würde ich von Ihm auch erst einmal einen Nachweis einfordern, daß er überhaupt die Reise mitgezahlt hat. Könnte vielleicht interessant werden, wenn keine Überweisung erfolgte, sondern bar bezahlt wurde.... ;)

    Vielleicht merkt er dann, daß man das auch anders regeln kann, als mit ungerechtfertigten Forderungen.

    Einen Anspruch auf mehr als die Hälfte hat er aber allenfalls dann, wenn er auch nachweislich mehr als die Hälfte der Reise bezahlt hätte. Doch warum sollte die Buchung dann auf Deinen Namen laufen?

    Gruß

    Berthold

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1252756149000

    Wird eine Buchung getätigt, auf der zwei unterschiedliche Familiennamen stehen, kann davon ausgegangen werden, dass zwei getrennte Reiseaufträge vorliegen. Somit kann jeder der beiden Buchungen getrennte Forderungen aufstellen oder mit Forderungen konfrontiert werden.

    Allerdings: hat der Unterschreibender der Buchung auch - mit einer extra Unterschrift - bestätigt, dass er für die Erfüllung des Vertrages auch für die mitgebuchten Personen haftet, so gibt es nur einen "Ansprechpartner".

    Somit hängt im vorliegenden Fall vieles davon ab, wer was unterschrieben hat.

    Theoretisch könnte es sein, dass der Freund "Anspruch" auf seine Reise hätte und diesen auch ausüben will...

    Solche Fällen können kompliziert sein, aber auch ganz einfach laufen, meint aus der Ferne

    Peter

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