• Hoelbe
    Dabei seit: 1218499200000
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    geschrieben 1218563821000

    Ich war für eine Woche in die Türkei geflogen und mich auf einen Badeurlaub gefreut. Leider traf ich auf Menschenkot, Damenbinden, Windeln und Toilettenpapier im Wasser, was richtig widerlig war! Leider war das jeden Tag so, so dass ich mich nur noch in den Pool traute! Kann ich im nachhinein Schadensersatz fordern?

    Als zweites hatte ich das Problem, dass Die Hotelbeschreibung im Öger Katalog nicht stimmt. Wir haben das Hotel gerade wegen dem kostenlosen Tennisplatz herausgesucht. Es stand eindeutig da, dass TENNISPLATZ Benutzung kostenlos sei. Dort mussten wir aber 7 Eur pro Stunde zahlen, weil wir keine AI Touristen sind. In der Hotelbeschr. wird aber nicht HP und AI Gäste unterschieden! Der Reiseleiter vor Ort konnte uns aber auch nur sagen, dass der Platz 7 Eur/STD für HP Gäste kostet. Kann man da eine Preisminderung anstreben?

    Danke für euren Rat!

    Grüße, Enrico

  • Paul-UH
    Dabei seit: 1199750400000
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    geschrieben 1218564120000

    Bei diesem "ausgeprägten" Fall würde ich einen Anwalt einschalten. Habt ihr euch diese Mängel denn quittieren lassen ? Habt ihr um Abhilfe gebeten ?

    Gruß Paul

  • Hoelbe
    Dabei seit: 1218499200000
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    geschrieben 1218564657000

    Quittieren lassen haben wir uns das nicht, hunderte andere Besucher des Hotels haben shcon die gleiche Bewertung bei Holidaycheck gemacht und das gleiche Problem gehabt. In Alanya kam nur als Antwort: "Ja von den Problem wissen wir, aber wir können nichts gegen machen".

  • Chris737
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    geschrieben 1218565030000

    Wenn Euch im Angebot die kostenlose Benutzung der Tennisplätze zugesichert wurde, dann muss Euch der Veranstalter meiner Meinung nach die entstandenen Kosten erstatten. Ich hoffe, Ihr habt Belege, wieviel Ihr für die Benutzung der Tennisplätze ausgegeben habt. Dann schickt diese Belege einfach an den Veranstalter - ich gehe davon aus, dass Euch der Betrag zurückerstattet wird.

    Bei der anderen Sache bin ich mir nicht sicher. Die Sauberkeit (oder eben Nicht-Sauberkeit) des Meeres liegt natürlich nicht im Einflussbereich des Reiseveranstalters. Vielleicht kann hier ja ein Experte mehr sagen.

    Gruß

    Chris

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1218565268000

    Um welches Hotel geht´s konkret? ( wg. der Hotelbeschreibung )

    Viele Grüße!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • Hoelbe
    Dabei seit: 1218499200000
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    geschrieben 1218565370000

    Ja, dass wäre sehr interessant. Wir konnten das Meer ja nicht nutzen, verständlicherweise. Belege für die Nutzung gab es nicht, wir haben Bar bezahlt und dann durften wir darauf!

  • Hoelbe
    Dabei seit: 1218499200000
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    geschrieben 1218565468000

    Hotel Panorama, Alanya

  • Paul-UH
    Dabei seit: 1199750400000
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    geschrieben 1218565533000

    Das Problem ist jetzt, das ihr einen Nachweis braucht. Ich kann leider nicht sagen wie der VA ( Veranstalter ) bzgl. Verunreinigungen im Meer gerade steht. Jedoch denke ich nicht das hier ein Anspruch an den VA geltend gemacht werden kann. Jedoch bin ich kein Rechtsanwalt ...

    Das mit dem Tennisplatz stellt auf alle Fälle eine Preisminderung dar !

    Dies sollte auch ohne quittierung "anfechtbar" sein. Wenn du schon sagst, dass dieses Hotel wegen des kostenlosen Tennisplatzes gebucht worden sei. Eine Quittierung ist jedoch immer vorteilhaft. Schreibe doch den VA mal an und bringe gleich eine Forderung mit hinein.

    Im aktuellen Holidaycheck Magazin findest du Informationen zur Reisepreisminderung:

    Hier der Link

    In der Frankfurter Tabelle findest du unter "sonstiges" -> "3" Infos zu fehlenden Einrichtungen. Ob man jedoch diesen kostenlosen Tennisplatz als fehlende Einrichtung bezeichnen kann, kann ich dir an dieser Stelle leider nicht sagen.

    Es stand auf alle Fälle dieser nicht zur Verfügung...

    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen...

    Gruß Paul

  • Hoelbe
    Dabei seit: 1218499200000
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    geschrieben 1218565712000

    Mein Veranstalter ist Öger, aber ich habe bei Holidaycheck.de gebucht. Ich müsste mich aber an Öger wenden, oder? Vielen Dank für die schnelle Hilfe

  • ADEgi
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    geschrieben 1218565809000

    Hallo,

    also wenn ich etwas zurück haben will, wie die Kosten für den Tennisplatz, dann verlange ich doch einen Beleg. Denn ohne wirst Du keinerlei Chancen haben, denn außer deiner Behauptung, daß Du dort gespielt hast, kannst Du das ja nicht nachweisen.

    Gleiches mit dem Strand. Wenn der dreckig ist, dann muß ich halt auf entsprtechende Reinigung drängen, wenn das nicht gemacht wird, dann halt in ein anderes Hotel wechseln, das den passenden Strand hat.

    Aber alles natürlich mit entsprechenden Belegen, denn nur so wird es etwas, mit der Rückzahlung.

    Gruß

    Berthold

    p.s. Es wäre auch noch ganz praktisch wenn Du nicht nur den Hotelnamen nennst, sondern auch noch den Katalog, aus dem Du gebucht hast. Denn im Hauptkatalog steht durchaus einmal auch etwas Anderes, als im Family.

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