bereits im August 13 hatte ich 2 Doppelzimmer in einem Hotel in Düsseldorf für März 14 gebucht. Ich bekam schriftlich eine verbindliche Zusage. In den Buchungsbedingungen stand, dass ich die Reservierung bis 14 Tage vor Ankunft kostenfrei stornieren kann. Bei späterer Stornierung können 80% der Kosten anfallen.
(Ist das ein beidseitiges Stornorecht??)
Jetzt 4 Wochen vorher, hat mir das Hotel, der Chef selbst geschrieben: bedingt durch einen Ausfall des Reservierungssystems in August 2013 sind
hunderte Reservierungen nicht weitergeleitet worden.
Erst wo nun bekannt wurde das auch Ihre Reservierung hiervon betroffen war
haben wir unser beidseitiges Stornorecht von 14 Tagen vor Anreise unserseits
in Anspruch genommen und Ihnen Rechtzeitig per 29 Januar 2014 die Storno mitgeteilt.
Wir bedauern die eventuelle Unannehmlichkeiten.
Kann so etwas sein? An dem Wochenende ist eine Messe und alle "günstigen"Zimmer sind jetzt ausgebucht. Es gibt ab 200 Euro aufwärts noch Zimmer für 1 Übernachtung (ich brauche 2 Zimmer). Ich habe bereits die Bahnfahrkarten für 2 Tage gekauft, auch Messe-Eintrittskarten für 2 Tage.
Mit scheint, dass das Hotel jetzt erst gemerkt hat, dass die Messe stattfindet und er für die Zimmer den dopp.Preis nehmen kann.
Darf ich hier das Hotel nennen?