• Revery
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    geschrieben 1505556094303

    Hallo liebe Holidaychecker, ich bräuchte mal einen Ratschlag!

    Vor kurzem habe ich online (weg.de) eine Last-Minute Reise gebucht, am Abend vor dem Abflug am nächsten Tag um 7h morgens. Das Angebot war mit einem Countdown ausgestattet, der mir angezeigt hat, dass das ich noch 30 Minuten Zeit für meine Buchung hätte, bevor das Angebot verfällt. Nach der Buchung habe ich allerdings keine Mail mit den Fluginformationen erhalten. Daher habe ich noch nachts bei der Airline angerufen und erfahren, dass mein Name für den morgigen Flug nicht vermekt sei. Der Herr am Telefon meinte, die Buchung sei wohl nicht durchgegangen und ich sollte mich am nächsten Morgen an meinen Reiseveranstalter wenden.

    Nachdem nun um 7h morgens der Flug ohne mich abging, habe ich um 8h bei meinem Reiseveranstalter angerufen und erfahren, dass die Buchung noch nicht durch das System gegangen sei und wohl nicht geglückt sei. Kurz nach 9 kam dann eine Email mit den Infos für den bereits verpassten Flug und bei einem erneuten Anruf beim Reiseveranstalter wurde mir mitgeteilt, ich hätte am Flughafen erscheinen sollen und es sei mein Fehler, dass ich den Flug verpasst hätte.

    Ich habe anschließend einen zweiten, sehr teuren Hinflug selbst gebucht und außerdem eine bezahlte Nacht im Hotel verpasst. Ich frage mich nun, ob ich irgendeine Möglichkeit habe, Geld zurück zu verlangen, da ja meine Fluginfos erst nach dem Abflug ankamen und mir die Airline verischert hat, ich sei nicht auf der Flugliste.

    Vielen Dank für Eure Hilfe! Ich habe zuvor noch nie Last Minute gebucht (und werde es auch nie wieder tun) und bin ziemlich ratlos!

  • HC-Mitglied1962447
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    geschrieben 1505559446141

    Moin! Auch ohne vorliegende Reiseunterlagen kann ein gültiger Reisevertrag zustande kommen, und oft werden bei ganz kurzen Vorlaufzeiten die Unterlagen für Reisende am Flughafen hinterlegt. Es wäre jedoch erforderlich, den Passagier darüber zu informieren. Wenn gar keine Information übermittelt wird, dann ist dieses ein klarer Mangel, denn es konnte noch nicht einmal geklärt werden, ob die Buchung überhaupt statt gefunden hatte. Ich würde hier den Reiseveranstalter in Verzug setzen, indem ich eine Kompensation der Mehrkosten schriftlich mit Fristsetzung verlange. Verstreicht die Frist, mit Rechtsmitteln drohen, hierfür gibt es Anwälte und Schlichtungsstellen. In der Regel beugen sich die Unternehmen ganz schnell dem klaren Reiserecht, sobald der Kunde juristische Schritte einleitet, weil sehr schnell klar ist, dass der Verbraucher hier im Recht ist. Gutes Gelingen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1505563105242

    Offengestanden sehe ich das etwas anders: Meiner Ansicht nach hätte Revery zum Abflug erscheinen müssen um Ansprüche geltend machen zu können. Auf Grund der Schilderung erkenne ich keine.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Revery
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    geschrieben 1505637904823

    Danke tancarino und vonschmeling für eure Einschätzungen!

    Ich werde versuchen, vom Veranstalter eine Kompensation zu erhalten, vielleicht habe ich ja Glück mit einer Fristsetzung. Ansonsten belasse ich es dabei, da der Fall nicht klar genug ist und ich mir nicht hundertprozentig sicher bin, im Recht zu sein.

    Dankeschön!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1505641076404

    In Anbetracht der Umstände würde ich auf Fristsetzung verzichten und stattdessen höflich um eine zeitnahe Rückmeldung ersuchen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Türkeifliegende
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    geschrieben 1515678264143 , zuletzt editiert von Türkeifliegende

    ich habe eine Frage zu Reiseunterlagenversand.

    Im Thread zum Veranstalter mK. wird oft beklagt, dass Reiseunterlagen sehr spät, in aktuellen Fällen sogar einen Tag vor geplantem Reisebeginn noch nicht zugestellt sind. Gibt es Gesetze, Vorschriften oder gar Urleile die auf die rechtzeitige Zustelluing der Unterlagen abziehlen? Wenn jetzt jemand schreibt: Zeitnah, bekomme ich die Kriese.:smirk:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1515689340300

    Der Versand hat rechtzeitig zu erfolgen (auch wenn du jetzt die Krise kriegst!). Das bedeutet schlichterdings so, dass der Reisende am Abreisetag die nötigen Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen muss. Die Aushändigung der Unterlagen am Flughafen beispielsweise ist "rechtzeitig", es gibt nämlich keine darüber hinausgehende Spezifizierung eines Zeitraumes.

    Happy crisis! :stuck_out_tongue_closed_eyes:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Türkeifliegende
    Dabei seit: 1505383631121
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    geschrieben 1515691107967 , zuletzt editiert von Türkeifliegende

    Na ja die Kriese ist gerade abgewendet.

    Was ist aber, wenn ich keine Information bekommen habe, dass die Unterlagen am Flughafen hinterlegt sind, wie ich befürcht, dass MK. dieses versäumt, z.B. Ich mag mir nicht vorstellen, dass ich zum Flughafen mit der Familie reise und die Unterlagen sind nicht da. Dann bekomme ich garantiert nicht nur eine Kriese, sondern einen Wutanfall.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1515691837528

    In diesem Fall sollte man vorsorglich zum geplanten Abflugtermin erscheinen, ansonsten muss man sich auf ein zähes Ringen um die Erstattung der Kosten einstellen.

    Ich halte den Meinkäfer Glückskapitän für kein gutes Beispiel für das spezifische Threadthema "last minute".

    Der t.o. hatte am Vorabend der Reise gebucht und musste ganz andere Bedingungen berücksichtigen als die unglücklichen Käferbucher, die sich schon monatelang bekannt haben zum Reisewillen und dennoch erst auf den wahrlich letzten Drücker Papiere für ihre Penunsen zu sehen bekommen.

    Fazit:

    Rechtzeitig kann auch erst am Flughafen bedeuten.

    Bei last minute Buchungen ist das darstellbar, bei langfristigen wirft es Fragen hinsichtlich der Seriosität auf.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • meer_fan
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    geschrieben 1515694221660 , zuletzt editiert von meer_fan

    @Türkeifliegende

    ich hab das hier gefunden:

    Pauschalurlauber müssen bei ihrem Veranstalter Alarm schlagen, wenn die Reiseunterlagen nicht rechtzeitig eintreffen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Aschaffenburg hervor.

    Denn wer seinen Abreisetermin «sehenden Auges» verstreichen lässt, ohne etwas zu unternehmen, kann keinen Schadenersatz in voller Höhe fordern, urteilten die Richter (Aktenzeichen: 112 C 2695/09). Wer vergeblich auf Flugtickets und andere Unterlagen wartet, müsse «sämtliche zumutbaren Anstrengungen» unternehmen, um das «Gelingen der Reise» zu sichern. Unterbleibt dies, liege die Mitschuld des Urlaubers bei 50 Prozent.

    Grundsätzlich ist aber auch der Veranstalter dazu verpflichtet, die Reiseunterlagen so zur Verfügung zu stellen, dass dem Gast «für die Urlaubsvorbereitungen und die Anreise zum Flughafen zumindest ein Zeitraum von einigen Stunden» bleibt. Wenn ein Unternehmen diese Pflicht nicht erfüllt, dürfe der wartende Tourist den Reisevertrag kündigen und Schadenersatzansprüche stellen.

    Im verhandelten Fall war beides unterblieben: Der Veranstalter hatte nichts zugeschickt, und der Urlauber nicht nachgehakt. Deshalb müssten sich beide Seiten die Kosten teilen, entschied das Gericht. (dpa)

    Quelle

    wobei ich den unterstrichenen Teil für ziemlich schwammig halte....oft genug hat man ja schon "einige Stunden" für die Anfahrt zum

    Flughafen nötig.....

    aber abwarten und hoffen das was kommt oder am Flughafen hinterlegt sein wird...ist dann auch nicht das Mittel der Wahl...

    man muss also auf jeden Fall vorher schon (nachweisbar) aktiv geworden sein.

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
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