In seinem Urteil stellt das LG fest, dass "Russen im Hotel" kein Reisemangel darstellt. In einem Hotel müsse man vielmehr mit anderen Nationalitäten rechnen.
Das Urteil finde ich auch deswegen interessant, weil pauschale unbewiesene und nicht substantiierte Behauptungen mit guter Begründung abgebügelt wurden. Es war kein Tag für notorische Nörgler und Schadensersatzjäger!