• welle58
    Dabei seit: 1554029197885
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    geschrieben 1577451298598

    2018 habe ich mit meinem Arbeitskollegen im Side Breeze Urlaub gemacht leider ist im der Faux pas passiert ein brandloch in zu machen. da es 1 Tag vor urlaubsende war war bar nix zu machen also wurden die Adresse abgegeben .die Versicherung in Deutschland hat es natürlich nicht übernommen.mein Kollege traut sich jetzt nicht mehr in die Türkei weil er denkt das er verhaftet oder zurückgewiesen wird ich halte es für Blödsinn aber vielleicht weiß ja jemand mehr.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1577454811598 , zuletzt editiert von HABERLING

    Was hindert deinen Kollegen daran sich mit dem Hotel in Verbindung zu setzen und die Sache zu klären.

    Side Breeze Hotel

    P.K. 244 Evrenseki 07600 Manavgat Antalya Türkei

    info@sidebreezehotel.com

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1577456997360

    Wegen einer Matratze wurde noch niemand bei Einreise verhaftet:wink: Der Kollege kann ja selber mal das Hotel anschreiben und um Aufklärung bzw. evtl. Rechnung über Schaden bitten. Kann doch nicht so schwer sein.....

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1577459266124

    Kann es sein, dass der Schaden höher ist als das Loch in der Matratze? Eventuell eine Grundreinigung des Zimmers weil es sich um ein Nichtraucherzimmer handelt ? In Deutschland kosten solche Reinigungen mal ab 200 € aufwärts.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • welle58
    Dabei seit: 1554029197885
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    geschrieben 1577461333188

    ihr habt alle völlig recht ich habe jedenfalls für den mai gebucht ob er jetzt die eier hatt sich da mal grade zu machen ist ni HT mehr mein Ding

    dDanke an euch

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1577474039232

    Es wird darauf ankommen, welche rechtlichen Maßnahmen das Hotel als Geschädigter ergriffen hat.

    Sofern eine Schadenersatzklage anhänging ist könnte es durchaus sein, dass dein Kollege bei der Einreise festgestzt wird und dann bestenfalls nach Schadensausgleich unbehelligt weiterurlauben kann - es sei denn, da findet sich noch ein Vorbehalt gegen ihn.

    Falls du die Reservierung damals namentlich auf dich vorgenommen hast könnte das Hotel auch gegen dich Ansprüche angemeldet haben.

    Nimm mal paar Kröten mit, das wäre mein Rat ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wülfi71
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    geschrieben 1577726617579

    Btw, weil das nicht jeder weiß: Die meisten Haftpflichtversicherungen gelten zwar weltweit, aber nicht für gemietete Sachen, somit war die Antwort der Versicherung klar. Man kann dieses Risiko aber mitversichern, wenn man oft gut ausgestattete Ferienhäuser anmietet eine Investition, die sich schnell lohnt.

    Ich denke auch, dass Dein Kollege sein Gewissen beim Hotel erleichtern sollte, wenn er sich da so einen Kopf drum macht.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1577730630912

    In meiner privaten Haftpflichtversicherung sind z.B. Schäden an geliehenen / gemieteten / geleasten Gegenständen ausdrücklich mitversichert (wenn auch nur bis 10k€ ).

    "Die beste je getestete Matratze kostet nur 199€" ... :smirk:

    Das muss tatsächlich explizit so erwähnt sein in der Police, ansonsten ersetzt die Leihe quasi das Eigentum, das ja bekanntlich nicht abgedeckt ist (gilt für den weit überwiegenden Teil der Verträge).

    Daher: Wichtiger Hinweis für "Risikopatienten" im Urlaub!

    Beliebt sind ja auch Events wie Möbel vom Balkon pfeffern oder Abrissbirnenpartys auf dem Hotelzimmer - kostet nicht die Welt, sollte man evtl. mit aufnehmen in den Versicherungsschutz.

    Im geschilderten Fall würde ich von einem eher geringen Risiko bei einer Wiedereinreise ausgehen, auszuschließen ist jedoch erwiesener Maßen nichts. Vermutlich waren die meisten bei der Einreise weggefischten Urlauber ziemlich überrascht von der Tatsache, dass ein Haftbefehl zur Vollstreckung gegen sie vorliegt ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Threin
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    geschrieben 1578398198922

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand wegen einem Loch in einer Hotel-Matratze verhaftet wird :joy:

    Wie alle anderen schon sagten: Einfach das Hotel anschreiben und dann wird weitergesehen

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1578398367296

    Wenn der Gläubiger einen Haftbefehl nach erfolgloser Beitreibung der Zahlung beantragt hat ist ziemlich egal, welches Vergehen ursächlich dafür war.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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