2018 habe ich mit meinem Arbeitskollegen im Side Breeze Urlaub gemacht leider ist im der Faux pas passiert ein brandloch in zu machen. da es 1 Tag vor urlaubsende war war bar nix zu machen also wurden die Adresse abgegeben .die Versicherung in Deutschland hat es natürlich nicht übernommen.mein Kollege traut sich jetzt nicht mehr in die Türkei weil er denkt das er verhaftet oder zurückgewiesen wird ich halte es für Blödsinn aber vielleicht weiß ja jemand mehr.
Loch in der Matratze
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geschrieben 1577451298598
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30984Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1577456997360
Wegen einer Matratze wurde noch niemand bei Einreise verhaftet Der Kollege kann ja selber mal das Hotel anschreiben und um Aufklärung bzw. evtl. Rechnung über Schaden bitten. Kann doch nicht so schwer sein.....
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geschrieben 1577459266124
Kann es sein, dass der Schaden höher ist als das Loch in der Matratze? Eventuell eine Grundreinigung des Zimmers weil es sich um ein Nichtraucherzimmer handelt ? In Deutschland kosten solche Reinigungen mal ab 200 € aufwärts.
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1577461333188
ihr habt alle völlig recht ich habe jedenfalls für den mai gebucht ob er jetzt die eier hatt sich da mal grade zu machen ist ni HT mehr mein Ding
dDanke an euch
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geschrieben 1577474039232
Es wird darauf ankommen, welche rechtlichen Maßnahmen das Hotel als Geschädigter ergriffen hat.
Sofern eine Schadenersatzklage anhänging ist könnte es durchaus sein, dass dein Kollege bei der Einreise festgestzt wird und dann bestenfalls nach Schadensausgleich unbehelligt weiterurlauben kann - es sei denn, da findet sich noch ein Vorbehalt gegen ihn.
Falls du die Reservierung damals namentlich auf dich vorgenommen hast könnte das Hotel auch gegen dich Ansprüche angemeldet haben.
Nimm mal paar Kröten mit, das wäre mein Rat ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1577726617579
Btw, weil das nicht jeder weiß: Die meisten Haftpflichtversicherungen gelten zwar weltweit, aber nicht für gemietete Sachen, somit war die Antwort der Versicherung klar. Man kann dieses Risiko aber mitversichern, wenn man oft gut ausgestattete Ferienhäuser anmietet eine Investition, die sich schnell lohnt.
Ich denke auch, dass Dein Kollege sein Gewissen beim Hotel erleichtern sollte, wenn er sich da so einen Kopf drum macht.
02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND -
geschrieben 1577730630912
In meiner privaten Haftpflichtversicherung sind z.B. Schäden an geliehenen / gemieteten / geleasten Gegenständen ausdrücklich mitversichert (wenn auch nur bis 10k€ ).
"Die beste je getestete Matratze kostet nur 199€" ...
Das muss tatsächlich explizit so erwähnt sein in der Police, ansonsten ersetzt die Leihe quasi das Eigentum, das ja bekanntlich nicht abgedeckt ist (gilt für den weit überwiegenden Teil der Verträge).
Daher: Wichtiger Hinweis für "Risikopatienten" im Urlaub!
Beliebt sind ja auch Events wie Möbel vom Balkon pfeffern oder Abrissbirnenpartys auf dem Hotelzimmer - kostet nicht die Welt, sollte man evtl. mit aufnehmen in den Versicherungsschutz.
Im geschilderten Fall würde ich von einem eher geringen Risiko bei einer Wiedereinreise ausgehen, auszuschließen ist jedoch erwiesener Maßen nichts. Vermutlich waren die meisten bei der Einreise weggefischten Urlauber ziemlich überrascht von der Tatsache, dass ein Haftbefehl zur Vollstreckung gegen sie vorliegt ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1578398198922
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand wegen einem Loch in einer Hotel-Matratze verhaftet wird
Wie alle anderen schon sagten: Einfach das Hotel anschreiben und dann wird weitergesehen
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geschrieben 1578398367296
Wenn der Gläubiger einen Haftbefehl nach erfolgloser Beitreibung der Zahlung beantragt hat ist ziemlich egal, welches Vergehen ursächlich dafür war.
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