• saan71
    Dabei seit: 1290384000000
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    geschrieben 1497961462971

    Liebe Formusmitglieder,

    wir haben uns im Sommer ein tolles Ferienhaus (Strandlounge 1 - Schwedeneck) gemietet. Wir freuen uns sehr darauf, die Bewertungen sind auch alle gut. Trotzdem möchte ich mich über eine Klausel, die in dem Mietvertrag erfasst ist, informieren.

    Die Strandlounge besteht aus zwei Wohneinheiten, direkt am Strand. Direkt daneben befindet sich ein dazugehöriges Restaurant, welches in aller Regel spätestens nach den Abendessenszeiten ruhig wird. Das ist uns bewusst.

    Allerdings steht noch folgende Anmerkung im Mietvertrag: Durch die Nähe zum Restaurant kann aufgrund der dort vor allem im Sommer stattfindenden Events (z.B. Hochzeiten) keine absolute Ruhe garantiert werden.

    Da wir am Wochenende anreisen und wir nur eine Woche bleiben, gehe ich davon aus, dass wir von Hochzeiten nicht groß was mitbekommen. Aber sollten da noch Strandpartys oder ähnliches gefeiert werden, die bis tief in die Nacht einen Lärm über den üblichen Geräuschpegel hinaus verursachen, fände ich das nicht so lustig. Und da wir nicht wenig an Geld für dieses Objekt bezahlen, würde ich mich sehr ärgern, wenn ich nur durch die Unterschrift dieses Mietvertrages jegliche Lärmbelästigung akzeptieren würde und keine Handhabe mehr hätte.

    Nur zum Verständnis: Dass wir was vom Restaurantbetrieb mitbekommen ist mir klar und auch okay. In den Bewertungen habe ich auch noch nie etwas über eine Lärmbelästigung gelesen. Ich möchte mich nur im Vorfeld absichern, falls es zu einer Lärmbelästigung kommen sollte, dass ich mit Unterschrift dieser Klausel nicht jeglichen Geräuschpegel zulasse............

    Hat jemand einen Vorschlag, wie wir uns hier ein bisschen absichern könnten?

    Vielen Dank für Eure Infos.

    saan71

  • Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
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    geschrieben 1497963420963

    Wie stellst du dir das vertraglich vor? Vor allem: Wer ermittelt wie den akustischen Pegel und legt fest, was störender bzw. unzulässiger Lärm ist?

  • saan71
    Dabei seit: 1290384000000
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    geschrieben 1497965130270

    ich stelle mir nichts vor, ich informiere mich hier, da ich keine Juristin bin und erhoffe mir hier aussagekräftige Informationen.

  • Tangomaus
    Dabei seit: 1107820800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1497966839454

    Hallo - Wenn von vornherein schon mal angekündigt wird, dass es zu Lärmbelästigungen kommen kann, glaube ich nicht, daß Du da auf irgendwelche Geräuschpegel bestehen kannst. Einmal unterschrieben .......

  • Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
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    geschrieben 1497974289238

    Nur mal so als Info:

    Etwas als Lärm zu empfinden ist relativ und subjektiv. Was den einen mächtig nervt, ist für den nächsten sozusagen noch Hintergrundrauschen.

    Du wirst keinen Vertrag haben und auch in den Vertrag hinein nicht nachverhandeln können, dass zu bestimmten Uhrzeiten ein Schallpegel von xx dB im Ferienhaus oder auf seiner Terrasse nicht überschritten werden darf.

    Wer sollte überhaupt ggf. Schallpegel rechtsgültig messen und bewerten sowie für Abhilfe sorgen, wenn im Restaurant gefeiert wird? Der Dorfsheriff von Surendorf? Nee, der hat längst Feierabend. Die Polizei aus Gettorf? Die hat bestimmt kein Schallmessgerät. Der Umwelttrupp der Landespolizei Kiel? Glaube nicht, dass sie deshalb ausrücken.

    Beste Lösung: Mitfeiern!

  • rumsstein
    Dabei seit: 1375574400000
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    geschrieben 1497976825182

    @saan71 sagte:

    ich stelle mir nichts vor, ich informiere mich hier, da ich keine Juristin bin und erhoffe mir hier aussagekräftige Informationen.

    Ich glaube, du unterliegst da einem Irrtum. Hier gibt es keine Rechtsberatung, sondern, wie im Titel schon genannt, Meinungen zu rechtlichen Fragen. Von Meinungen hast du aber in deinem Fall recht wenig, du willst ja offensichtlich juristischen Rat. Die allermeisten Teilnehmer hier sind jedenfalls keine Juristen. In deinem Fall würde ich wirklich den Weg zum Anwalt gehen, obwohl ich dir da wenig Hoffnung mache. Letzteres ist aber eben nur meine Meinung als Laie, es kann auch ganz anders sein.

    Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben. (Alexander Freiherr von Humboldt)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1497976951829

    @saan71 sagte:

    Ich möchte mich nur im Vorfeld absichern, falls es zu einer Lärmbelästigung kommen sollte, dass ich mit Unterschrift dieser Klausel nicht jeglichen Geräuschpegel zulasse............

    Du brauchst dich nicht abzusichern, das tut das BGB.

    Der Vermieter garantiert lediglich "keine absolute Ruhe", solltest du hingegen einen nächtlichen Geräuschpegel glaubhaft dokumentieren können, der auch nach 23 Uhr Schlafen unmöglich macht, kannst du unbeachtlich der Klausel den Preis der Unterkunft mindern.

    Die Gretchenfrage ist: Wer ist dein Vertragspartner, wo ist der Gerichtsstand und hast du die Mittel, ggf. auch eine streitige Einigung herbeizuführen?

    Meine Einschätzung:

    Der Vermieter sichert sich vorsorglich ab gegen besonders spitzfindige Einredner, die jedes Gläserklirren und Gespräch zum Anlass nehmen, wegen Lärmbelästigung Rückforderungen zu stellen. Eine tatsächliche Beeinträchtigung würde ich nicht befürchten.

    Insofern (s.o.) brauchst du vor der Klausel imho keine Furcht zu haben.

    Du gibst damit keinesfalls alle Rechte auf eine erholsame Nachtruhe auf, derartige vertragliche Vereinbarungen wären nichtig.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • rumsstein
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    geschrieben 1497977276772

    Außerdem stellt sich mir die Frage, ob das noch reine Urlaubsfreude ist, wenn man ständig mit dem Dezibel-Messgerät rumrennt.:smirk:

    Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben. (Alexander Freiherr von Humboldt)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1497978267163

    Muss man gar nicht, es genügt eine Videodokumentation und für die folgenden Tage ein Lärmprotokoll.

    Aber wie gesagt - ich befürchte dergleichen nicht. Diese Klausel ist der Form nach eine "Vorsorge" und hebt keine nachträglichen Forderungen wirksam auf.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • saan71
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    geschrieben 1497988714436

    Liebe von Schmeling, vielen Dank für deine Einschätzung. Diese Art der Betrachtung der eingearbeiteten Klausel ist gut nachvollziehbar und beruhigt mich sehr. Tatsächlich ging es mir um die Nachtruhe. Wir sind sehr umgänglich Menschen und rennen keineswegs mit einem Dezibelmessgerät rum. Und es wird sicherlich alles gut passen. Ich wollte nur nicht mit der Unterschrift mir sämtliche Handlungsmöglichkeiten verbauen, im Falle einer tatsächlich unzumutbaren Geräuschkulisse. Nochmals vielen Dank!

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