• Catharina202
    Dabei seit: 1160697600000
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    geschrieben 1203803349000

    Hallo liebe Urlauber,

    habe am Freitag von meinem Chef bescheid bekommen, dass ich nun doch nicht nach meiner Ausbildung übernommen werden kann!

    Bei meiner Urlaubsbuchung anfang November 2007, wurde mir aber mündlich zugesagt, dass ich nach meiner Ausbildung in dem Unternehmen in ein Angestelltenverhältnis übernommen werde.

    Mein bzw. unser Urlaub wäre für die letzten beiden Augustwochen geplant!

    Großzügigerweise wurde mir angeboten, noch bis mitte August in dem besagten Unternehmen weiterarbeiten zu können, so dass ich mir theoretisch für September 08 einen neuen job suchen könnte!!

    Nun meine Frage: Soll ich den Urlaub stornieren, damit ich mir schon ab Juli einen Job suchen kann? Würde natürlich schon für früher suchen, nur wenn ich etwas bspw. für Juli 08 finde wird das mit der Stornierung ziemlich knapp!

    Andererseits, falls ich nichts finde, hab ich meinen Urlaub ja "umsonst" storniert!!

    Haben auch eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen!!

    Vielen Dank für eure Antworten

    Cathi

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1203805017000

    Ist der Job nicht wichtiger als der Urlaub :shock1:

    Du musst es selber wissen, aber in dieser Situation würde ich mich nicht binden wollen und jeden Cent sparen bis ich wieder fest im Sattel sitze.....

    Bedenke auch wenn Du früher etwas findest z.B. zum Mai, dann hast Du eine 6 Monate Probezeit und es wird auch nix......

    Suche Dir so bald als nötig etwas neues.....Urlaub ist nicht wirklich wichtig, der Job schon...viel Glück!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • privacy
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    Beiträge: 2837
    geschrieben 1203806536000

    Im Normalfall sind die Stornogebühren jetzt und bis 30 Tage vor

    Abflug gleich. Wenn Du nicht eine spezielle Reise-Rücktrittskosten-

    versicherung hast, die bei Verlust des Arbeitsplatzes zahlt und

    entsprechend sofort zu benachrichtigen ist, kannst Du mit der

    Stornierung noch warten. Aber rechtzeitig stornieren,

    bevor es teurer wird. Bedingungen nochmal nachprüfen.

    Vielleicht hat sich die Situation dann schon geklärt.

    Prinzipiell sieht Thorben-Hendrik das wohl schon richtig.

    Viel Erfolg bei der Stellensuche.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1203806981000

    Ich würde bereits jetzt auf die Suche nach einem neuen Job gehen.

    Solltest Du früher einen Arbeitsplatz bekommen, würde ich ganz offen mit dem neuen Chef über die Urlaubsplanung sprechen. Auch daß der Urlaub bereits letztes Jahr aufgrund einer mündlichen Zusage gebucht wurde.

    Viele Chefs haben dann Verständnis und suchen dann mit Dir zusammen eine Lösung.

    Ebenso würde ich die Stornobedingungen prüfen und evtl. Rücksprache mit der Rücktrittsversicherung nehmen, wie Du weiter verfahren sollst.

    Viel wichtiger ist, daß Du bereits am Montag das Arbeitsamt über die evtl. bevorstehende Arbeitslosigkeit informierst. Sonst kannst kann Dir das Arbeitsamt im September das ALG sperren bzw. kürzen.

    LG

    holzwurm

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1203811485000

    Hallo,

    eigentlich ist bei einer Rücktrittskostenversicherung Arbeitslosigkeit und auch der Wiedereintritt in die Arbeitswelt bei vorangegengener Arbeitslosigkeit versichert.

    Ich könnte mir aber vorstellen, daß dies bei Dir nicht greifen würde, da Du die Zusage der Übernahme ja nur mündlich hattest. Rede doch bitte zum einen mit Deinem Chef, ob er diesen Sachverhalt bestätigen würde und zum anderen mit der Versicherung, ob diese trotzdem zahlt.

    Falls ja, dann kläre ab, ob Du sofort stornieren mußt, oder ob Du noch warten kannst bis kurz vor dem Zeitpunkt an dem die Stornokosten sich erhöhen. Bei Rückfragen bitte die Aussagen schriftlich geben lassen oder den Namen des Mitarbeiters notieren.

    Gruß

    Berthold

  • Mapprechts
    Dabei seit: 1117411200000
    Beiträge: 180
    geschrieben 1203847072000

    Hallo,

    jetzt Catharina, da bist Du in der gleichen Situation, wie meine große Tochter. Auch bei ihr endet die Ausbildung zum 31.07.

    Auf Stellensuche würde ich mich jetzt auch schon begeben. Auf konkrete Stellenangebote kannst Du Dich ja jetzt noch nicht beziehen, also sind Initiativbewerbungen gefragt.

    So, wie ich Dich verstanden habe, bietet Dir Dein Ausbildungsbetrieb ja die Möglichkeit an, bis Mitte August dort zu arbeiten. Danach könntest Du in Urlaub fahren. Frag doch Deinen Chef mal, ob er nicht bereit ist, den Vertrag bis zum 31.08. zu verlängern, so könntest Du Dir Deinen zustehenden Urlaub nehmen, ohne umbuchen oder stornieren zu müssen. Urlaub steht Dir ja in jedem Fall für die Zeit von Januar bis Ende Juli zu.

    Der Start bei einem neuen Arbeitgeber wäre ja dann für Dich der 01.09. Wenn Du zu diesem Datum eine Stelle hast, bräuchtest Du Dich auch nicht beim Arbeitsamt zu melden.

    Das brauchst Du ohnehin erst im Mai/Juni machen. Jetzt ist das noch unnötig. Drei Monate im voraus reicht. Sicherlich erhälst Du auch von Deinem Arbeitgeber noch schriftlich, daß Du nicht übernommen werden kannst, bzw. ich würde mich das schriftlich geben lassen, damit Du etwas in der Hand hast.

    Ich würde mich aber auch bei der RRV erkundigen, wie das im Falle wäre, wenn Du bereits zum 01.08. eine neue Stelle bekämst und Dein neuer Arbeitgeber Dich nicht in Urlaub fahren lassen würde.

    Wenn Du doch arbeitslos werden würdest, steht Dir genauso, wie jedem Arbeitnehmer Urlaub zu. Da Du den Urlaub ja bereits Ende letzten Jahres gebucht hast, unter der Voraussetzung, daß Du übernommen wirst, wird Dir das Arbeitsamt diesen Urlaub auch genehmigen. Ich hatte da letztes Jahr auch kein Problem mit. Das mußt Du dem Arbeitsamt aber auch früh genug mitteilen (nimm eine Kopie Deiner Buchungsbestätigung mit).

    LG

    Birgit

    Et kütt wie et kütt!
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1203850635000

    Hallo Birgit,

    kleines Veto. Wenn ich richtig informiert bin, dann muß man sich sofort beim Arbeitsamt melden, sobald klar ist, daß man eine Stelle verliert. Zumindest, wenn man Leistungen von denen möchte. Es kann ja sein, daß Cathi in einem Job arbeitet, bei dem die Vermittlungen gerade in dieser Zeit laufen. Hier könnte sonst die Arbeitsagentur argumentieren, daß um diese Zeit genügend Jobangebote vorhanden gewesen wären.

    Also bitte gleich melden. Schaden tut das sicher nicht.

    Gruß

    Berthold

  • linni67
    Dabei seit: 1109721600000
    Beiträge: 129
    geschrieben 1203851409000

    Das stimmt! Mein Mann steht auf der Seite der Arbeitgeber und es wird

    sogar im Kündigungsschreiben darauf hingewiesen, dass man den Verlust

    des Arbeitsplatzes sofort dem Arbeitsamt mitzuteilen hat. Ansonsten

    hat man für eine bestimmte Zeit keinen Anspruch auf Leistungen.

    Viele Grüße Petra
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1203851946000

    Das arbeitslosen Urlaub zusteht, ist sowieso so ein Treppenwitz unserer Freizeitgesellschaft :?

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1203854921000

    Früher hat es gereicht, wenn man sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit gemeldet hat. Das Gesetz wurde zwischenzeitlich geändert.

    Bei Auszubildenden läuft der Hase eh etwas anders. Grundsätzlich endet das Arbeitsverhältnis mit Bestehen der Prüfung bzw. spätestens zu dem Datum welches im Ausbildungsvertrag steht. Der Arbeitgeber braucht nicht mal kündigen, wird aber anstandshalber und der Form wegen gegenüber den Arbeitsämtern gemacht.

    LG

    holzwurm

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