• rasalhadd
    Dabei seit: 1204243200000
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    geschrieben 1234781122000

    Hallo,

    Mein Mann buchte auf der HP von Germanwings für uns je einen innerdeutschen Hin-.und Rückflug und gab als Zahlungsart Lastschrift und das Konto meiner Schwiegermutter an. Diese war damit einverstanden, dass der Betrag von ihrem Konto abgebucht wurde, da sie uns noch Geld schuldete. Als Korrespondenzadresse gaben wir unsere e-mail Adresse an, da meine Schwiegermutter kein Internetanschluss hat.

    Einige Zeit später erhielten wir von Germanwings die Nachricht, dass die Lastschrift nicht eingelöst werden konnte, da meine Schwiegermutter diese widerrufen hatte. Ausserdem wurde noch eine Gebühr i.H.v. 50 € für die Rücklastschrift in Rechnung gestellt, was laut ABB von Germanwings auch zulässig ist.

    Als Germanwings mit meiner Schwiegermutter Rücksprache hielt, und die Flüge in Rechnung stellte, war sie nicht mehr bereit , für die Flüge zu bezahlen. Sie schrieb an Germanwings, sie kenne die Fluggesellschaft nicht und hätte die Flüge auch nicht gebucht.

    Da wir diese Flüge machen wollen, würden wir gerne wissen, wer nun letztendlich für die Kostan aufkommen muss.

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1234781358000

    Ganz einfach: Ihr !

    Ihr habt eine verbindliche Buchung gemacht und seit gegenüber Germanwings auch die Schuldner.

  • Ronny87
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1234781416000

    Aus meiner Sicht ganz klar ihr! Ihr seid der Vertragspartner und habt nur die Bankverbindung eurer Schwiegermutter angegeben, und schriftlich hattet ihr sicherlich keinen Vertrag mit der Schwiegermutter fixiert, dass sie diese Flüge zahlt? Also ganz einfach, ihr, als Vertragspartner von Germanwings bleibt aus meiner Sicht auf den Kosten sitzen.

    Aber für die Schwiegermutti würde ich mir etwas Nettes überlegen :shock1:

    Grüße

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • Pimbolibärchen
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    gesperrt
    geschrieben 1234783501000

    Habt ihr eure Mutter nichts geagt,weil Sie die Lastschrift wieder rufen hat :frowning:

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1234783915000

    Der Transportvertrag ist zwischen der Fluglinie und Euch zustande gekommen. Wer oder wie bezahlt wird, ist Teil dieses Vertrages, jedoch haftet Ihr primär für die Erfüllung = Bezahlung.

    Der Pauschalbetrag von €50.-- für den Lastschriftrückgang könnte beeinsprucht werden. da es dazu bereits Urteile gibt: die Kosten müssen in jedem einzelnen Fall nachgewiesen werden bzw. ist eine pauschale Verrechnung nicht zulässig. Die Frage ist nur, ob man da wieder ohne Klage Erfolg haben wird?

    Meint

    Peter

  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1234816143000

    Hallo mosaik,

    wieso Klage, der TE hat doch noch nichts bezahlt? Die Frage muss doch eher lauten, wird die Germanwings mit einer eventuellen Klage durchdringen.

    Da der TE die Flüge letzten Endes aber haben will, und ihm hier wohl die eigene Familie wort-/vertragsbrüchig geworden ist, hat er etwas schlechte Karten. Ich weiß nicht, ob die Airline Ansprüche gegeneinander aufrechnen kann oder darf (vermutlich nicht, weil diese ja aus einem anderen Vertrag herrühren) und somit ggf. den Flugantritt verweigert, falls nicht alle Forderungen der Airline ausgeglichen sind, oder eventuell einen neuen Vertrag gar nicht zustande kommen lässt?

    Vielleicht mal mit der Airline kontakten, ob auf dem Wege des Goodwill hier eine geringere Summe für die Rücklastschrift aufgrund der Neubuchung angesetzt wird? In Sachen kundenfreundliche Bearbeitung hatten wir ja in letzter Zeit einige gute, diesbezügliche Ergebnisse gehört.

    LG Ginus

    PS: ich gehe davon aus, dass die Airline den Vertrag erst mal gecancelt hat, oder besteht der immer noch?

    Meine Passion *Belle Époque* als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8
  • DerCaveman
    Dabei seit: 1213574400000
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    geschrieben 1234841781000

    Lassen wir die Hoehe der Rueckbuchungskosten erst einmal aussen vor und beschraenken wir uns auf den Kern des Problems.

    Ihr seid vertragspartner der Fluggesellschaft und haftet gegenueber dieser auch fuer die Einhaltung der von euch vertraglich eingegangenen Pflichten. Hierzu gehoert natuerlich auch der Lastschrifteinzug ueber das Konto der Schwiegermutter. Das hattet ihr mit der Fluggesellschaft so vereinbart, dann muesst ihr auch dafuer sorgen, dass das so funktioniert, Klappt es nicht, haftet ihr gegenueber der Flugesellschaft fuer den daraus entstandenen Schaden.

    Als naechstes kommt dann das Vertragsverhaeltnis zwischen euch und der Schwiegermutter. Dieses hat aber die Fluggesellschaft nicht zu interessieren, das ist eine von der Haftung gegenueber der Fluggesellschaft voellig unabhaengige Angelegenheit. Wenn nun die Schwiegermutter das mit der Lastschrift ueber ihr Konto so mit euch vereinbart hatte, dann haftet diese euch gegenueber auch fuer die Einhaltung dieser Vereinbarung. Haelt sie sich hingegen nicht daran, dann muss sie euch gegenueber fuer die aus ihrem vertragswidrigen Verhalten resultierenden Schaeden haften, euch also zumindest die Ruecklastschriftkosten (soferrn die denn in dieser Hoehe rechtens sind) erstatten, ggf. auch fuer weitere daraus entstandene Schaeden haften. Allerdings muesst ihr nachweisen, dass eine solche Vereinbarung mit der Schwiegermutter ueberhaupt getroffen wurde und wie genau diese aussah (z.B. mit Zeugen, wenn nix Schriftliches vorliegt).

    Gruss

    Caveman

  • rasalhadd
    Dabei seit: 1204243200000
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    geschrieben 1234868296000

    Danke für die Ankworten.

    Wir wollen natürlich fliegen und werden versuchen, die Kosten für die Rücklastschrift so niedrig wie möglich zu halten.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1234874486000

    @mosaik sagte:

    ...Die Frage ist nur, ob man da wieder ohne Klage Erfolg haben wird?

    ... bezieht sich darauf, wenn ein Kunde die erwähnten €50.-- Bearbeitungsgebühren der oder anderer Fluglinien klagen würde auf Unzulässigkeit.

    erklärt

    Peter

  • rasalhadd
    Dabei seit: 1204243200000
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    geschrieben 1235042718000

    Hallo mosaik,

    Germanwings teilte uns mit, dass die Fluggesellschaft inzwischen Revision gegen das Urteil des OLG Hamm eingelegt hat und dieses somit derzeit nicht rechtskräftig ist. Insofern gibt es keine Auswirkung auf die Anwendung der Germanwings AGB.

    Gibt es andere Urteile gegen zu hohe Gebühren?

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