Bei den meisten Veranstaltern kann man nicht nur Pauschalreisen buchen, sondern auchHotelübernachtungen mit eigener Anreise, die oftmals erheblich günstiger sind als bei Buchung direkt im Hotel oder Hotelbuchungsportalen. Dies ist auch alles kein Problem, wenn man bei einem deutschen Veranstalter bucht und auch in Deutschland seinen Wohnsitz hat.
Nicht gewollt ist aber, dass ein Bürger eines anderen Landes bei einem deutschen VA nur die Hotelübernachtungen bucht. Dies steht zum Teil in den agB der VAs, teils in den Hotelbeschreibungen - mal wird es generell ausgeschlossen, mal nur Bürger eines bestimmten Landes.
Ich frage mich schon seit längerem, in wiefern dies mit EU-Recht vereinbar ist. Hat ein EU-Bürger nicht das Recht, ein Produkt oder eine Leistung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU zu erwerben? Warum darf ein Grieche nicht einen Hotelaufenthalt auf Kreta bei einem deutschen VA buchen?