• miss_varna
    Dabei seit: 1216166400000
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    geschrieben 1305022401000

    Bei den meisten Veranstaltern kann man nicht nur Pauschalreisen buchen, sondern auchHotelübernachtungen mit eigener Anreise, die oftmals erheblich günstiger sind als bei Buchung direkt im Hotel oder Hotelbuchungsportalen. Dies ist auch alles kein Problem, wenn man bei einem deutschen Veranstalter bucht und auch in Deutschland seinen Wohnsitz hat. 

    Nicht gewollt ist aber, dass ein Bürger eines anderen Landes bei einem deutschen VA nur die Hotelübernachtungen bucht. Dies steht zum Teil in den agB der VAs, teils in den Hotelbeschreibungen - mal wird es generell ausgeschlossen, mal nur Bürger eines bestimmten Landes.

    Ich frage mich schon seit längerem, in wiefern dies mit EU-Recht vereinbar ist. Hat ein EU-Bürger nicht das Recht, ein Produkt oder eine Leistung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU zu erwerben? Warum darf ein Grieche nicht einen Hotelaufenthalt auf Kreta bei einem deutschen VA buchen?

  • fjrdriver
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    geschrieben 1305052146000

    In vielen Hotels in der Türkei an  der türkischen Riviera ist das Gang und gäbe.

    Allerding befindet sich die Türkei auch nicht in der Eu.

    In der Autobranche wurden übrigens Autorhersteller die auf Ihre Vertragshändler deratigen Druck ausübten nicht an Ausländer zu verkaufen, mit hohen Geldstrafen belegt.

    Und diese Anweisungen standen im Gegensatz zu den Reiseveranstaltern nicht

    frei dokumentiert im Katalog.  Alllerdings könnte es auch daran liegen, das eine Pauschalreise kein Konsumgut sondern eher eine spezielle Dienstleistung eben eine Pauschalreise ist.

    Könnte sein das dies einen Unterschied macht.

  • miss_varna
    Dabei seit: 1216166400000
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    geschrieben 1305055310000

    Das ist nicht nur in der Türkei so, auch italienische Hoteliers seien da sehr penibel.

    Bekannte von mir aus Bulgarien (dort lebend) wollten bei einem deutschen Veranstalter nur ein Hotel in Bulgarien buchen, weil dies deutlich günstiger war als auf dem heimischen Markt - ging nicht. Bulgarien ist EU-Mitglied.

    In der EU gilt ja auch die Dienstleistungsfreiheit. Vielleicht kann jemand juristisch Bewandtes Licht in die Sache bringen?

  • AntoniaW
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    geschrieben 1305069706000

    @miss_varna

    Es gibt glücklicherweise auch noch die Vertragsfreiheit.

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1305098359000

    Ja, aber die Vertragsfreiheit erlaubt auch nicht, gegen geltendes Recht zu verstossen.

    Wenn es nun so wäre, dass eine Buchung auf Grund der Tatsache nicht möglich wäre, weil es sich um Bulgaren, Griechen etc. handelt, würde ein klarer Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz vorliegen. Dem ist aber nicht so, denn Bulgaren oder Griechen mit Wohnsitz in Deutschland können ja buchen. Und das ist durch die Vertragsfreiheit wiederum gedeckt.

  • gastwirt
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    geschrieben 1305101297000

    Selbst als Hardliner in puncto freie Marktwirtschaft halte ich soche Vertragsklauseln zumindest moralisch für sehr bedenklich. Rechtslage kann ich nicht beurteilen.

    Allerdings erinnert es mich als damals geflüchteten Ex-DDRler daran, in den benachbarten Ostblockländern UND sogar im eigenen Land durch ähnliche Klauseln

    als Mensch zweiter Klasse gestempelt worden zu sein.

    Deswegen kann ich vielleicht den Ärger von Miss Varna besser verstehen, als manch anderer. Auch wenn es jetzt schon fast "philosophisch" :laughing: wird, es kratzt schon gehörig am Selbstwertgefühl eines Menschen, wenn er auf Grund eines "Geburtsfehlers" immer nur den zweiten Platz belegen darf!

  • miss_varna
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    geschrieben 1305110734000

    @gastwirt: Nicht ganz zutreffend, da ja für die Buchung nicht das Geburtsland ausschlaggebend ist, sondern der Wohnsitz.  ;)   Würden meine Bekannten aus Bulgarien nach Deutschland ziehen, dürften sie die Buchung vornehmen  :D   Oder sie bleiben in Bulgarien wohnen und buchen eine Pauschalreise ab Deutschland, mit Flug  :laughing: nach Bulgarien.

    Und das ist das, was ich nicht verstehe: In beiden Fällen erhält der Hotelier die gleiche Summe für die Unterbringung (und ggf Verpflegung) der Gäste - egal, ob sie mit dem Ferienflieger oder mit dem Auto anreisen. 

    @Chepri

    Aber verstößt man nicht gegen geltendes EU-Recht, jemanden aufgrund seines Wohnsitzes innerhalb der EU zu diskriminieren?

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1305111666000

    Nein, das tut es nicht. Das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) so wie es amtlich heißt enthält nichts, was mit dem  Wohnort zu tun hat.

    Auch die EU-Richtlinien die mit dem AGG umgestzt werden schweigen dazu.

  • miss_varna
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    geschrieben 1305115190000

    Hm, steht das nicht im Widerspruch zu http://dejure.org/gesetze/AEUV/56.html ?

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1305115897000

    Also da geht es aber doch um etwas anderes, nämlich "Dienstleistungen".

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