• mirius
    Dabei seit: 1179878400000
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    geschrieben 1287397107000

    Ich buche jetzt schon seit Jahren online. Jetzt kam das erste mal von TUI ( Hotelbuchung) die Aufforderung eine "echte Unterschrift" zu leisten

     

    Bitte senden Sie uns die Kopie der Reisebestätigung unterschriebenzurück. Gern können Sie uns die Formulare auch per Fax 01805 - 884277 (EUR 0,14/Minute bundesweit aus dem Festnetz der T-Com)zukommen lassen.

     

    Bezahlt wird mit der TUI Card. Habt ihr die Erfahrung auch schon gemacht?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1287399307000

    Das Zustandekommen eines Reisevertrages braucht weder einer schriftlichen noch - theoretisch - mündlichen Zusage. Denn er kommt zustande, wenn sich die Vertragspartner über die wesentlichen Leistungsmerkmale einig sind. Also theoretisch durch Kopfnicken oder Knopfdrücken.

    Eine Unterschrift jedoch stellt eine bessere Beweissicherung der beteiligten Parteien dar und hilft beiden Seiten, im Falle von Unstimmigkeiten, zu beweisen, was Sache ist. Somit stellt eine Unterschrift auch eine höhere Sicherheit für den Kunden dar.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1287407396000

    Was, wenn der Kunde jetzt sagt, für mich ist das bereits alles geklärt?

    Vertrag auch ohne Unterschrift gültig? 

    Da scheinen ja u.U. schlechte Erfahrungen des Veranstalters dahinterzustecken.

    Sollte es doch so sein, dass der Vertrag sonst auf wackligen Füssen steht?

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1287412022000

    Onlinebuchungen waren und sind immer problematisch. Die Beweisbarkeit ist dabei eingeschränkt und defacto könnte man sich in vielen Fällen heraus manövrieren.  Mit einer Unterschrift schaut die Sache schon anders aus. Allerdings, und da bin ich im Moment nicht am Laufenden, bin ich mir nicht sicher, ob ge-fax-te (welch Unwort) Urkunden auch Beweischarakter vor Gericht haben...

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1287414757000

    Und wie oft hat man schon gelesen: Ich habe ja noch nichts unterschrieben......., und jetzt soll ich Storno zahlen, das sehe ich nicht ein.

    Hallo - wie soll man es denn recht machen???

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • privacy
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    geschrieben 1287415249000

    Wie man es recht(ens) machen soll? Das ist ja hier genau die Frage. 

    Entweder reicht die bisherige Praxis oder es wird noch eine zusätzliche Unterschrift benötigt, um es wasserdicht zu machen (falls tatsächlich erforderlich).

    Dann könnte - rein theoretisch - vor der Unterschrift aber noch ein "Überdenken" auf Seiten des Kunden stattfinden. Das schließe ich jetzt mal aus der jetzt dargelegten Praxis bei Deutschlands führendem Reiseveranstalter.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mirius
    Dabei seit: 1179878400000
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    geschrieben 1287422405000

    Ich versteh das auch nicht. Wir hatten noch nie Probleme mit TUI. Ist ja auch kein Problem Fax ist raus. Aber warum die plötzlich eine Unterschrift wollen? Untenstehendes soll unterschrieben werden. Kann das sein weil die Reiseteilnehmer verschiedene Namen haben? War aber sonst auch so und es wurde keine Unterschrift benötigt.

     

    HINWEIS: Wegen der Leistungsbeschreibung sowie der Rechte, Obliegenheiten und Pflichten des Kunden, insbesondere

    bei Stornierungen, Leistungsmängeln und Versicherungsfällen wird auf die Ausschreibung / Beförderungsrichtlinien bzw. die

    Reisebedingungen des Veranstalters verwiesen.

    ERKLÄRUNG: Ich erkenne, zugleich für alle angemeldeten Teilnehmer, die Reisebedingungen/Beförderungsrichtlinien

    und, soweit ich Versicherungsschutz in Anspruch nehme, die Versicherungsbedingungen, die mir jeweils vollständig

    übermittelt wurden und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an. Ich weise mein

    Kreditinstitut (durch Bankleitzahl bezeichnet) unwiderruflich an, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch

    dem genannten Unternehmen auf Aufforderung meinen Namen und meine Anschrift mitzuteilen, damit die Ansprüche

    gegen mich geltend gemacht werden können,

    - Ich erkenne an, den Gesamtpreis zu schulden.

    - Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen

    Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer

    einzustehen

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1287424359000

    Wo ist jetzt dabei das Problem? Unterschreiben und zurückschicken oder Faxen, fertig.

    Bei Onlinebuchungen wird sonst oft lauthals verkündet "Ich hab' doch nur im Net geschaut, aber nichts unterschrieben! Wieso ist das jetzt verbindlich?"

    Nun macht es ein Veranstalter, prompt kommt die Frage warum.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • mirius
    Dabei seit: 1179878400000
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    geschrieben 1287426565000

    Weil es bis jetzt unüblich war. Problem stellt es keines dar. Hab ich ja auch geschrieben. Mich hat nur interessiert ob andere auchschon die Erfahrung machten.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1287433729000

    [quote=mirius:[b] ERKLÄRUNG: [/b]Ich erkenne, zugleich für alle angemeldeten Teilnehmer, die Reisebedingungen/Beförderungsrichtlinien

    und, soweit ich Versicherungsschutz in Anspruch nehme, die ....]

    [/quote]

     

     

    - Ich erkenne an, den Gesamtpreis zu schulden.

    - Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen

    Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer

    einzustehen

    Ja, ja, da liegt der Hase im Pfeffer: zwei unterschiedliche Namen, einer bucht und unterschreibt, einer von beiden storniert und meint, der Reiseveranstalter solle sich doch seine Stornogebühren beim anderen selbst holen. Und so ist es! Da könnte dann der Reiseveranstalter durch die Finger schauen. Oder noch schärfer: er schaut durch die Finger.

    Schon vor 15 Jahren war ich der festen Überzeugung und hatte es auch so in meinem Reisebüro praktiziert:

    eine Unterschrift für den Reisevertrag, dass man zu jenem Zeitpunkt dort zu diesem Preis verreisen möchte

    eine Unterschrift, dass der Unterschreibende für die Erfüllung des Vertrages auch für seine Mitreisende haftet

    und eine Unterschrift, dass alle Daten, soweit notwendig ist, edv-mässig verarbeitet werden dürfen.

    Und nur so ist ein Vertrag auch wasserfest. Wahrscheinlich hat TUI schmerzliches Anwaltsgeld verloren, weil eine der drei (bzw. in diesem Fall zwei) Unterschriften gefehlt hatten.

    Nochmals: ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform. Aber es gibt in Folge jede Menge Stolpersteine für beide Parteien, wenn sie nicht alles ordentlich zu Papier gebracht haben...

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