• ecke77
    Dabei seit: 1292716800000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1362574764000

    hallo, kann mir hier jemand sagen ob ich verpflichtet bin bei einer reisereklamtion wegen verpassten fluges ( wegen unnterlassener mitteilung der vorgezogenen flugzeiten seitens des ra buchmalreisen) die originalrechnungen als beweis der selber gebuchten und bezahlten flüge bei dem reiseveranstalter abzugeben , oder reichen auch kopien , ich bin nämlich im falle buchmalreisen sehr skeptisch , da u.a. auch  in foren berichtet wird , dass einfach einschreiben nicht beantwortet werden , sodaß ich etwas bedenken habe , die original könnten dann einfach mal so nach dem stil buchmalreisen verschwinden und ich habe dann nichts mehr..?

  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 1161
    geschrieben 1362576750000

    Natürlich gibt man die Originale nicht aus der Hand, da reichen Kopien völlig aus. Die müsste der Veranstalter als Rechnungssteller auch haben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1362613262000

    Das stimmt so nicht ... :?

    Regressforderungen im Rahmen der Passagierrechte müssen weitgehend mittels Originalrechnungen belegt werden, Kopien reichen nicht aus.

    Für alle privaten Belange genügen Kopien - insofern ist es keine Offenbahrung, die Originale dem Beanspruchten zu überlassen.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ENIGMA13
    Dabei seit: 1291593600000
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    gesperrt
    geschrieben 1362616872000

    Das stimmt so auch nicht... :?

    Man kann auch belegen u.a.mit Kontoauszug :p .

  • traveller4073
    Dabei seit: 1227657600000
    Beiträge: 1190
    geschrieben 1362645681000

    Liebe Leute, wir leben im 21. Jahrhundert! Wenn das "Original" per Email kommt, dann kann ich in meinen Druckereinstellungen nicht festlegen, ob dieser die Rechnung als "Original" oder als "Kopie" ausdrucken soll :laughing:

    Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!
  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
    Beiträge: 12427
    geschrieben 1362646621000

    Genau so und nicht anders verhält es sich auch mit einem Fax. Der Empfänger der Mail/des Fax druckt sich letzten Endes nichts anderes als eine Kopie aus. Wenn ich von jemanden Geld erstattet bekommen will, schicke ich grundsätzlich die Original-Rechnung. Meine priv. KK z.B. erkennt für die Erstattung keine Kopie an, da hatte ich anfangs einigen Ärger mit denen.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1362654677000

    Aus langjähriger Touristik-Erfahrung:

    Im ersten Schreiben an den RVA reichen KOPIEN völlig aus. 

    Den Sachverhalt und die ungefähre Höhe von möglichen Auslagen kennt der Veranstalter sowieso. Originale sind daher beim Erstkontakt nicht wirklich wichtig und meist werden sie auch gar nicht gefordert (natürlich sollte man darauf hinweisen, dass man sie bei Bedarf gerne nachreicht). Das ist in der Touristik etwas lockerer als z.B. bei Krankenkassen ...  

    Und wenn der RVA ablehnt oder gar nicht reagiert, wirst Du froh sein, die Originale noch zu haben ...

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1362699766000

    Auch im 21 Jahrhundert werden Belege (z.B. Taxi) "im Original" gefordert zur Erstattung und sind ggf. nicht nur elektronisch übermittelte Dokumente betroffen ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1362727790000

    @ vonschmeling

    Also in den verschiedenen Unternehmen, in denen ich gearbeitet habe, wurden den Kunden auch Beträge aufgrund von Kopien erstattet, wenn

    a) die Forderung an sich berechtigt war

    b) die Höhe angebracht war (man kann davon ausgehen, dass ein RVA weiss, was ein Taxi im Zielgebiet vom Airport zum Hotel kostet)

    Nur wenn uns Zweifel kamen (z.B. dass mehrere Kunden, die zusammen ein Taxi genommen hatten, es jeder einzeln abzurechnen versuchte) oder wenn wir selbst Originalbelege brauchten für Regressforderungen an Leistungsträger (z.B. Bordkarten bei Downgrading), haben wir Originale verlangt.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • traveller4073
    Dabei seit: 1227657600000
    Beiträge: 1190
    geschrieben 1362729485000

    Liebe VS; ich war bei DEINEM Thema; nämlich bei Reiserechnungen - und die kommen nunmal oft per Email. Taxirechnungen erhalte zumindest ich in die Hand gedrückt ;) . Selbstverständlich bleibt es dir unbenommen, dem Taxler deine Mailaddi mitzuteilen, sowie ihn um Zusendung der Rechnung per Email zu ersuchen :laughing:

    Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!
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