Hallo Hogit,
möglicherweise ist es hilfreich, wenn du mal im (hoffentlich noch vorhandenen) Katalog nachblätterst, was ein Zimmer für 3 bzw 4 Personen gekostet hätte und du dann die Differenz zu dem Angebot ziehst.
Allein hier kann sich ein grösserer Preisunterschied ergeben von 2 Zimmern zu Einem mit 4 Personen. Nunmehr ergibt sich dann der Restbetrag des Angebots als Schmerzensgeld. So hast du eine ungefähre Vorstellung, was Der RV dir im endeffekt als Schmerzensgeld anbietet.
Nur ein Rechenversuch.
Gruß
Rathaus01