@kreuzbergerbaer
Wenn es tatsächlich so ist, dass die Hotels nur (und wirklich ausschließlich!) für organisierte Touren verlassen werden dürfen kannst du versuchen damit ein Kündigungsrecht zu begründen.
Es gibt natürlich zu diesem Thema noch keine Spruchpraxis, allerdings haben die Veranstalter bisher bei Quarantäneauflagen Pauschalreisen selbst abgesagt - aus gutem Grund darf man annehmen.
Nun blickt das Reiseland ja auf keine besonders glanzvollen touristischen Jahre zurück und dürfte - ähnlich Türkei & Ägypten - ein wirtschaftliches Interesse an der Rückgewinnung von Urlaubern haben. Gut möglich daher, dass die jetzt geltende Regelung (bisher war von Tests die Rede) auch wieder ganz schnell vom Tisch ist.
Bei der Kündigung würde ich nicht "Quarantäne lieght" formulieren sondern argumentieren, dass durch die behördlichen Auflagen der Zweck deiner Reise insgesamt stark beeinträchtigt ist.
Am Ergebnis deiner Maßnahme besteht hier sicherlich erhebliches Interesse.