• kreuzbergerbaer
    Dabei seit: 1316217600000
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    geschrieben 1592846588318

    Hallo,

    bald lässt Tunesien wieder Touristen ins Land.

    Leider hat sich die Regierung entschlossen, eine Quarantäne light für Urlauber zu verhängen. So dürfen Touristen das Hotel nur für Gruppenausflüge verlassen.

    Kann man aus diesem Grund die Reise kostenlos stornieren? Durch das Verbot ist ja der Urlaub hin

  • Kourion
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    geschrieben 1592847344497 , zuletzt editiert von Kourion

    Hallo kreuzbergerbaer,

    zu Fragen zu Corana + kostenfreie Stornierung / Rechte gibt's diesen Sammelthread -

    Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

    Vielleicht kopierst du dein Posting dort hinein.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1592854640391

    @kreuzbergerbaer sagte:

    Kann man aus diesem Grund die Reise kostenlos stornieren?

    Nein.

    Durch das Verbot ist ja der Urlaub hin

    Kannst du ggf. nachweisen, dass dein Urlaub im wesentlichen Teil aus individuell geplanten Ausflügen bestehen sollte und mit der behördlichen Anordnung zwecklos wurde?

    Dann versuche dich doch mal an einer Darlegung deiner Kündigung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kreuzbergerbaer
    Dabei seit: 1316217600000
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    geschrieben 1592891621326

    Ich habe den Urlaub nicht gebucht, um im Hotel rumzusitzen.

    Seit vielen Jahren reise ich nach Tunesien und unternehme immer Touren auf eigene Faust.

    Mit der Quarantäe light ist der Erholungseffekt hin. Bei der Buchung des Urlaubs im Dezember 2019 war von keiner Quarantäne die rede.

  • kreuzbergerbaer
    Dabei seit: 1316217600000
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    geschrieben 1592893255832

    Hallo,

    warum kann ich meine reise nicht kostenlos stornieren? Könntest Du mir bitte gesetze ect nennen?

    Durch die Quarantäne wird der Urlaub ja nutzlos. Wer sitzt schon 14 Tage nur im Hotel rum? Es ist völlig normal, dass man Spazieren geht und was unternimmt.

    Bei der Buchung im Dezember 2019 konnte ich ja nicht wissen, dass ich den Grund meiner Urlaubsreise nachweisen muss

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1592894295761

    @kreuzbergerbaer

    Wenn es tatsächlich so ist, dass die Hotels nur (und wirklich ausschließlich!) für organisierte Touren verlassen werden dürfen kannst du versuchen damit ein Kündigungsrecht zu begründen.

    Es gibt natürlich zu diesem Thema noch keine Spruchpraxis, allerdings haben die Veranstalter bisher bei Quarantäneauflagen Pauschalreisen selbst abgesagt - aus gutem Grund darf man annehmen.

    Nun blickt das Reiseland ja auf keine besonders glanzvollen touristischen Jahre zurück und dürfte - ähnlich Türkei & Ägypten - ein wirtschaftliches Interesse an der Rückgewinnung von Urlaubern haben. Gut möglich daher, dass die jetzt geltende Regelung (bisher war von Tests die Rede) auch wieder ganz schnell vom Tisch ist.

    Bei der Kündigung würde ich nicht "Quarantäne lieght" formulieren sondern argumentieren, dass durch die behördlichen Auflagen der Zweck deiner Reise insgesamt stark beeinträchtigt ist.

    Am Ergebnis deiner Maßnahme besteht hier sicherlich erhebliches Interesse.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kreuzbergerbaer
    Dabei seit: 1316217600000
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    geschrieben 1592894913526

    Vielen Dank.

    Ich werde dann noch abwarten und auf eine Reaktion meines Veranstalters warten.

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1592895026523

    Ah, hier spielt auch die Musik - habe gerade im anderen Faden gepostet...

    PS: immerhin ist Tunesien keine RKI Risikogebiet und somit entfällt die Quarantäne oder der PCR-Test bei Rückkehr.

  • kreuzbergerbaer
    Dabei seit: 1316217600000
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    geschrieben 1592895429804

    Nicht ganz. Nach den aktuellsten Vorschriften muss jeder Tourist bei Einreise in Tunesien einen negativen PCR Test vorweisen, der nicht älter als 72 stunden sein darf. Ich bin mal gespannt, wielange sich die Tunesier den Tourismus noch kaputt machen wollen.

    Es ist doch widersinnig wenn man in den Urlaub fliegt und sich da in Hotelquarantäne begeben muss...

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1592896471229

    Ich meinte bei Rückkehr nach Deutschland, nicht bei der Einreise nach Tunesien.

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