• Barbara R.
    Dabei seit: 1108252800000
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    geschrieben 1117388901000

    Hallo!

    Ich habe gerade in der Zeitung gelesen, daß man neben der Reiserücktrittsversicherung auch eine sog. Reiseabbruchversicherung haben sollte, wenn die Anreise Bestandteil der Buchung ist.

    Davon habe ich noch nie gehört.

    In vorliegendem Fall hatte eine Frau auf dem Wege zum Hafen ihres Kreuzfahrtschiffes einen Herzinfarkt erlitten und konnte die Reise naturgemäß nicht fortsetzen. Die Rücktrittsversicherung hat nicht gezahlt, weil man für solch einen Fall eben eine Reiseabbruchversicherung braucht.

    Gerichtsurteil hat dies so bestätigt.

    Barbara R. Wir haben alle den gleichen Himmel, aber nicht den gleichen Horizont
  • BirgitB
    Dabei seit: 1095206400000
    Beiträge: 89
    geschrieben 1117478555000

    Ja, das ist richtig.

    Die Reiserücktritt bezahlt ja nur wenn VOR Antritt der Reise was passiert. Sobald man die Bordkarte z.B. in der Hand hält zählt dies dass man die Reise angetreten hat.

    Wenn dann was passiert benötigt man die Abbruchversicherung.

    Viele Grüsse

    Birgit

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1117479863000

    Oft ist der Reiseabbruch in der Reiserücktrittskosten-Police enthalten. Vor Abschluß empfiehlt sich das genaue Lesen der Versicherungsbedingungen, da die Angebote der Versicherer sich doch sehr unterscheiden können.

    Gruß Erika

  • flkehn3956z
    Dabei seit: 1147564800000
    Beiträge: 1663
    geschrieben 1119082936000

    Hallo!

    Man sollte auf jeden Fall die Versicherungsbedingungen durchlesen. Reiseabbruch ist meist dabei. Bei einer Bekannten war das allerdings dumm gelaufen. Sie hatte 1 Woche Urlaub gebucht und ist nach dem 5. Tag heimgeflogen, weil das Kind krank wurde. Sie bekam nichts mehr bezahlt. Sie meinte, man bekäme nur die nicht angebrochene Woche. Also wenn sie 2 Wochen gebucht hätte, hätte man die 2. Woche ersetzt bekommen.

    Viele Grüße

    Susanne

  • LuziFair
    Dabei seit: 1101340800000
    Beiträge: 589
    geschrieben 1119109678000

    Reiseabbruch ist nur dabei, wenn man entweder beine der Karten hat (LTU oder TUI) oder es extra dazu bucht. In den Vollpaketen ist es mit drin. Aber in einer einfachen Reiserücktrittsversicherung nicht!

    Wir sind da auch bei unserer vorletzten Reise drüber gestolpert, daß es das gibt. Und haben es jetzt mit gemacht. Weil  immer mal was sein kann. Die würden ja auch zahlen, wenn wir zurück müßten, weil zu Hause was passiert ist ( schwerer Krankheitsfall, oder  wenn ich an die Flut bei uns damals denke).

    Man will es nicht, aber es kann immer was sein. Vor allem, da unsere Eltern auch um die 70 sind und krank....

    Alles wird gut!
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1119120237000

    Die URV (eine Tochter der UKV) bietet zwei Varianten der Reiserücktrittkostenversicherung an.

    Einmal der reine Rücktritt, zum anderen der Rücktritt mit Feriengarantie. Hier ist der Reiseabruch für wenig Geld mitversichert.

  • Meik
    Dabei seit: 1089849600000
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    geschrieben 1122472772000

    Hallo,

    wir hatten eine Reiserücktrittversicherung mit Vollschutz.

    Mein Vater erkrante im Urlaub und mußte gleich am 2. Tag ins Krankenhaus, wo er  11 Tage lag und leider auch verstarb. Die Versicherung hat sogar die nicht Nutzung des All-Angebotes taggenau erstattet. Wir mußten der Versicherung nur eine Bescheinigung vorlegen, das mein Vater im Krankenhaus war.

    Gruß Meik

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1122481044000

    Die Europäische Reiseversicherung ersetzt, zumindest das Paket in Österreich, hat sowohl beim Komplettschutz (inkl. Reiserücktrittskostenvers.) als auch beim reinen Versicherungspaket nur für die Reise folgende Kosten:

    Fahrt- und Flugversäumnis:

    ...wenn sich bei der Anreise zum Flughafen/Bahnhof aus nachstehenden Gründen...

    werden gewissen Kosten ersetzt

    Reiseabbruch:

    ...die bezahlten, aber nicht benutzten Flugtickets...

    ...zusätzlich entstandene Fahrtkosten durch die vorzeitige Rückreise...

    und beim Komplettschutz auch der Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen (eine Einschränkung der Abrechnung dieser Leistungen ist nicht zu finden)

    Also - immer die genauen Versicherungsbedingungen lesen.

    Gruß

    Peter

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