Hallo!
Ich habe gerade in der Zeitung gelesen, daß man neben der Reiserücktrittsversicherung auch eine sog. Reiseabbruchversicherung haben sollte, wenn die Anreise Bestandteil der Buchung ist.
Davon habe ich noch nie gehört.
In vorliegendem Fall hatte eine Frau auf dem Wege zum Hafen ihres Kreuzfahrtschiffes einen Herzinfarkt erlitten und konnte die Reise naturgemäß nicht fortsetzen. Die Rücktrittsversicherung hat nicht gezahlt, weil man für solch einen Fall eben eine Reiseabbruchversicherung braucht.
Gerichtsurteil hat dies so bestätigt.