• romamei
    Dabei seit: 1400284800000
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    geschrieben 1403369106000

    Weiß jemand, wie sich Reiseveranstalter im Falle von Unwetterschäden / Überschwemmung verhalten?

    In unserem Fall:

    2 Wochen in Albena/Bulgarien,(2 Erw.+2 Jugendliche) 4 Sterne, Familienunterbringen (2 Zimmer mit Verbindungstür), AI bei ITS übers RB gebucht. (Ich schreibe mal hier, weil es vielleicht auch andere interessiert, die bei anderen RV gebucht haben)

    Anreise in 3 Wochen am 12.7.14 geplant.

    Nun hat es ja schwerste Unwetter dort gegeben (Varna/Flughafen, Dobritch, Albena) Aus Albena werden gerade 1200 Urlauber evakuiert, Strom ist abgeschaltet, Straßen sind kaputt, etc.

    Natürlich werde ich mich am Montag in meinem Reisebüro melden, aber mich interessieren mal eure Meinungen, was mich dort erwarten könnte:

    1) Abwarten und Anreisen?

    2) Abwarten und evtl. spätere Umbuchungsangebote bekommen?

    3) gleich Umbuchen?

    Sind die RV bzw. RB froh, wenn man rechtzeitig "Umbuchungsbereitschaft" signalisiert, oder eher davon genervt? Sichert frühes kommen die besten Ersatzangebote? 

    Nerven und drängeln ist sonst nicht mein Ding  - aber ich möchte natürlich aus Bescheidenheit auch nicht ins Abseits geraten und vielleicht nur noch den spärlichen Rest angeboten bekommen...

    Was meint ihr erfahrenen Reiseprofis dazu?

    Vielen Dank für Eure Beiträge

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1403386853000

    @romamei

    Soweit trifft deine Frage keine reiserechtlichen Sachverhalte, wenn ich es richtig verstehe geht es in dieser frühen Phase wohl eher um Gepflogenheiten?

    Zu deinen Fragen aber dennoch eine kurze Stellungnahme:

    Keine der von dir gewählten Maßnahmen trifft so ganz.

    Du sollstest dich rasch informieren, inwieweit dein Ziel konkret betroffen ist und wirst ggf. schon in dieser Phase das Angebot zum Umbuchen erhalten.

    Es spricht auch nichts dagegen, seine Bereitschaft zur Umbuchung gleich zu verlautbaren, ganz klar ist dem frühen Vogel der Wurm sicherer und nervt es die RV/RB auch nicht. In der Situation sollte man keine "Froide" erwarten - und schlimmstenfalls lieber ein bisschen "nervig" nachhaken, weil es schließlich um deine Ferien geht und für die anderen nur um einen abzuarbeitenden Vorgang, von welchem sie persönlich nicht betroffen sind.

    Witterungsbedingte Schäden exkulpieren im Übrigen von Schadenersatzforderungen bei Nichtdurchführbarkeit - insofern ist das "Verhalten der Veranstalter" rechtlich gesehen homogen.

    Falls du also eure Felle buchstäblich davonschwimmen siehst spricht moralisch überhaupt nichts gegen ein wenig Drängelei, um ggf. aus täglich dünner werdenden Angeboten noch etwas Brauchbares abzugreifen.

    In zwei Wochen allerdings kann die Situation sich nach meiner Erfahrung bereits wieder vollkommen anders darstellen - insofern warte doch erst einmal das Gespräch mit den Betreffenden ab ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • romamei
    Dabei seit: 1400284800000
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    geschrieben 1403395756000

    Danke!  

    Wahrscheinlich ist es auch ganz gut, dass morgen die RB noch geschlossen haben - bis Montag wird die Situation dann hoffentlich schon klarer sein. Die Bilder im Internet sehen aus, wie nach einem Tsunami...

  • djarmi
    Dabei seit: 1282608000000
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    geschrieben 1403450290000

    Hallo,

    gibt es jetzt schon eine neue Info über den Zustand von Albena?

    Haben auch für zwei Wochen Urlaub gebucht. Am 13.7. soll es eigentlich losgehen.

    Ich glaube aber nicht, dass die Schäden dort inerhalb drei Wochen behoben sind und man da einen entspannten Urlaub machen kann.

    Man möchte ja auch Urlaub haben und nicht in einer Katastrophe kommen.

    Wenn einer etwas weiß, wäre es schön, wenn er dies direkt mitteilen würde. :)

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1403451502000

    ...wie die Situation vor Ort ist solltest Du auch im entsprechenden Forum und dort im bestehenden Thread eruieren, da es in diesem Thread hier nur um reiserechtliche Aspekte geht.

  • romamei
    Dabei seit: 1400284800000
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    geschrieben 1403553315000

    @ vonschmelling

    kurze Rückmeldung:

    RB bzw. RV (ITS) hat grünes Licht gegeben, Hotelbetrieb läuft. Allerdings wird der Aquapark der direkt neben dem Hotel liegt, und mit dem massiv das Hotel beworben wurde (zB. freier Eintritt) aufgrund der Wasserschäden nicht am 1.7. sondern erst am 1.8. öffnen (unsere Reisezeit 12.7. bis 26.7).

    Das ist für uns natürlich sehr ärgerlich, da wir mit 2 13jährigen Jungs anreisen, die wilde Wasserfahrten geplant hatten... 

    Ist das nun unser "persönliches Pech" wg. höherer Gewalt, oder, und jetzt kommen wir zum reiserechtlichen Teil, ein Grund für eine Preisminderung?

    Die Info über die spätere Öffnung haben wir nicht von ITS bekommen, sondern auf der Albena Resort -Seite auf Facebook gelesen, wo das Albena Management regelmäßig neue Infos bekannt gibt (auf bulgarisch mit google übersetzt.)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1403565974000

    Der nicht verfügbare Auquapark bedeutet in euren Fall eine wesentliche Änderung zum Angebot und berechtigt euch zur einseitigen Kündigung.

    Sofern nicht katastrophenbedingt argumentiert wird, muss der Veranstalter ein "gleichwertiges" Alternativhotel anbieten - mit Aquagedöns! - um bei einer einseitigen Kündigung nicht auch noch für Schadenersatz in Aspruch genommen zu werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • romamei
    Dabei seit: 1400284800000
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    geschrieben 1403989195000

    @vonschmeling

    Der Reiseveranstalter hat uns jetzt folgendes Angeboten:

    2 x tgl. kostenlosen Shuttelservice zum nächsten Aquapark (15 min) inkl. freier Eintritt,  und günstigere Preise für einige Ausflüge die gebucht werden können. Wobei sie nicht sagen, wieviel günstiger und nicht welche Ausflüge genau.

    Ggf. können wir auch umbuchen, dass wollen wir aber nicht.

    Für uns wäre das Angebot o.k., aber können wir mit dem Angebot auch "reiserechlich" zufrieden sein? Können wir, falls das mit dem Shuttelservice nicht klappt, trotzdem noch reklamieren?

    Eigentlich wollen wir nur in Ruhe unseren Urlaub genießen und keinen Ärger machen, aber als Pauschalurlauber-Neulinge und aus Bequemlichkeit und Unwissenheit uns auch nicht über den "Tisch ziehen lassen".

    Und ich weiss lieber alles vorher und stell mich dann darauf ein, als dann im Urlaub mit unangenehmen Dingen überfallen zu werden.

    Danke für Antwort!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1403993642000

    Was nicht klappt ist immerhin Anlass zur nachträglichen Beschwerde - das Angebot ist kein Freibrief.

    Ich kann schwerlich ermessen, ob die Erholung mit Shuttle und Furz und Feuerstein für euch noch gegeben ist - falls ihr aber antreten wollt, ist das ein durchaus faires Angebot.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • romamei
    Dabei seit: 1400284800000
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    geschrieben 1403996487000

    Meinst Du mit "Furz und Feuerstein" unsere Kinder? ;)

    Die Beiden sind taffe 13-jährige Burschen, die Ihr Gepäck selber tragen und wenn ich nett bitte, bitte sage auch noch meines dazu! :laughing:  

    Und nach einmaligem gemeinsamen Ausloten der Strecke und des Parks, wollen die sicherlich auch nicht mehr mit Mami und Papi fahren, sondern machen sich alleine auf den Weg...

    Somit wäre MEINE Erholung dann gesichert.  :D

    Außerdem wollen sie eh lieber einen Surfkurs machen und der Aquapark wird nur ein "Lückenfüller" bzw. wäre nach einem Tag am Meer ein nettes Topping zum Feierabend gewesen (wäre er direkt am Hotel).

    Vielen Dank für Deine Tipps, jetzt werde ich aufhören mir Gedanken zu machen und mich auf den Urlaub freuen; vorgestern sind schon die Reiseunterlagen gekommen und in 2 Wochen geht`s dann los....

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