• cedceli
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    geschrieben 1247331488000

    Hallo zusammen,

    Im Februar buchten wir übers Reisebüro für 2 Wochen ein Mobilheim in Italien (weil lt. Campingplatz nichts mehr frei war, denn wir buchten sonst immer direkt). Noch im Februar überwiesen wir die Anzahlung zum Reisebüro und bekamen damals schon den Hinweis 4 Wochen vor Abreise (also zum 01.07.) den Restbetrag zu zahlen. Also überwiesen wir pünktlich am 21.6.. Jetzt wurde ich ungeduldig, wegen dem Fehlen der Reiseunterlagen. Nach mehrmaligen Anrufen, Emailschreiben fuhr ich hin und musste an der Tür lesen, dass wegen gesundheitlicher Probleme das Reisebüro geschlossen hätte - für immer! :shock1: Panik..., was nun??? Also rief ich nach Internetrecherchen den Reiseveranstalter in Österreich an (Tochterunternehmen von TUI). Der Dame habe ich erstmal alles erklärt, und sie schickte mir erstmal einen Gutschein/Voucher zu. Doch später meinte sie nun, dass müsse erst geklärt werden, denn das Reisebüro hätte schließlich nicht bezahlt und wäre nicht erreichbar. Im Ernst: der Geschäftsinhaber lässt sich verleugnen, wäre er wirklich krank, hätte er doch wenigstens eine seiner Angestellten behalten...

    Ich habe nicht mehr viel Zeit, denn am 1.8. wollen wir fahren. Was meint ihr dazu? Wie kriege ich raus, ob das Reisebüro pleite gegangen ist (habe im net schon gesucht)?

    Reise weg und Geld weg??? :shock:

  • privacy
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    geschrieben 1247333128000

    Hallo Cedcili,

    habe Dir mal entsprechend zum österreichischen Reiserecht das hier herausgesucht:

    Aus konsument.at - Das Gericht hat entschieden 5/2000

    Reisebüros

    Gefräßiger Pleitegeier

    Wenn ein Reisebüro in Konkurs geht, kann der Veranstalter nicht nochmals kassieren.

    Vordem Urlaub gab es eine böse Überraschung für Herrn und Frau B: DasReisebüro war in Konkurs. Und der Reiseveranstalter forderte nochmalsden Reisepreis. Das insolvente Reisebüro hatte das Geld nichtweitergeleitet. B's zahlten „vorbehaltlich der Rückforderung“ undklagten den Veranstalter mit unserer Hilfe. Der argumentierte, dieReise müsse erst bei Übergabe der Unterlagen bezahlt werden. B'shatten aber schon vorher gezahlt. Da war das Reisebüro bereitszahlungsunfähig und leitete das Geld nicht mehr weiter. Dafür könne derVeranstalter nicht haften. Zu deutsch: B's seien selbst schuld.Doch das Handelsgericht Wien konnte dieser Argumentation nicht folgen:Es könne nicht der bestraft werden, der schon eher bezahlt hat. EineRegelung, die das Insolvenzrisiko vom Reiseveranstalter auf den kleinenReisebürokunden abwälzt, ist nichtig. Ein Veranstalter kann eher diedrohende Zahlungsunfähigkeit erkennen als ein Konsument. Sonst müsstenKonsumenten täglich das Amtsblatt studieren, um sich zu vergewissern,dass ihr Reisebüro noch nicht im Konkurs ist.

    HG Wien, 28. 12. 1998, 1 R 353/98b.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1247341855000

    Hier in Deutschland gilt das Handelsvertretergesetz. Zahlungen an das Reisebüro -als Vermittler der Reise- gelten als Zahlungen an den RV. Der darf sich dann in die Reihe der Gläubiger ( des RB ) einordnen. Der Urlauber bekommt auf jeden Fall seinen gebuchten und bezahlten Urlaub.

    Ich hoffe, das es in Österreich genau so ist. privacy hat dazu ja was geschrieben.

    Gruss Gabriela

  • cedceli
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    geschrieben 1247403814000

    hallo ihr Beiden,

    vielen lieben Dank für eure Beiträge. Ich habe im Netz derweil weiter gesucht und ähnliche Aussagen/Urteile gefunden, aber auch negative (für uns).

    Auch den Besitzer habe ich im net entdeckt. Er ist ein Franchise-Leiter bei TVG (FTI, sonneklar.TV, 5vorFlug). Hat jahrelange Erfahrungen in der Reisebranche, und ich kann mir nun einiges denken, warum ein so pfiffiger Kerl sein Reisebüro hochgehen lässt. Im Internet wird nach Reisebüros gesucht, die sich der Firma anschließen wollen. Die Vorbesitzerin, welche den Laden noch voriges Jahr gehabt hat, hat mittlerweile kein FTI-Reisebüro mehr (sie ist nicht drauf rein gefallen), sondern gehört einem anderen RV an.

    Jetzt werde ich mal schauen, ob der Terra-RV auf mein Verlangen eingeht. Der wäre natürlich sehr angeschmiert, wenn er sein Geld nicht bekommt. Oder aber die lassen uns fahren und dann heißt es in Italien, wir müssen wieder weg?! Ich bin sehr unsicher, was wir tun sollen. Wenn wir allerdings kein Glück haben, werde ich Anzeige erstatten müssen. Wir müssen sehr sparen als Familie, damit wir uns einmal im Jahr einen Urlaub leisten können, und dann kommt so einer daher, der es nur als Mittel zum Zweck ansieht, seinen Status auszubauen (so sehe ich das heute), denn wäre er wirklich krank, würde er sich nicht verleugnen lassen. :frowning:

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