Hallo zusammen,

 

ich bin eigentlich hier aktiver Mitleser, doch heute muss ich selber mal was schreiben. Ich arbeite selber in einem Reisebüro, doch in einer Sache benötige ich einmal euren Rat.

Die Tage bin ich von einer Bekannten angesprochen worden, und sie schilderte mir folgende Geschichte:

 

Person A bucht in Rsb B eine Reise. Person A fährt in Urlaub, vor Ort stellen sich gravierende Mängel dar. Reiseleitung hat nicht für Abhilfe gesorgt. Nach Rückkehr hat Person A eine Reklamation verfasst, und diese mit Bitte um Weiterleitung im Reisebüro B abgegeben. (keine Empfangsbestätigung erhalten)

Es meldete sich nun keiner mehr, weder Reisebüro noch Reiseveranstalter.

 

Nach mehreren Monaten fragte Person A im Rsb nach, was denn mit der Reklamation sei. Die Mitarbeiterin des Rsb's antwortete, daß die Reklamtion weggefaxt (?) wurde, und auch ein Schreiben zurück gekommen sei, daß die Frist überschritten wurde, und keine Bearbeitung seitens des Reiseveranstalters durchgeführt würde.

Person A hat direkt nach dem Urlaub die Reklamation abgegeben.

 

So wie ich das sehe, liegt der Fehler eindeutig bei dem Reisebüro, die die Reklamation warscheinlich liegen gelassen haben, und dann die Frist verpasst haben.

 

Was nun? Der Reiseveranstalter ist aus dem Schneider, doch wie macht Person A ihre Rechte geltend? Der Ansprechpartner ist doch das Rsb, oder? Aber welche Forderung stellt man? Es ist ja nie eine Forderung beziffert worden. :frowning:

 

Im Netz habe ich leider nichts gefunden... gibts da irgendwelche Links oder Vergleichsfälle?

 

Über eure Hilfe freue ich mich :-)

 

Viele Grüße

Belini