Eben, es ist kein Problem und - wie Curi auch schon sagte - ziemlich ungeachtet des Ziels. Daher sieht die Rechtsprechung auch keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises vor. Es gibt eben einen Unterschied zwischen Unannehmlichkeit und Mangel. Insofern ist schon der Threadtitel fehlerhaft ...