Reisepreis mindern, weil Fitnessstudio ganzen Urlaub geschlossen hatte?

  • Kessy05
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    geschrieben 1120120114000

    Hallo

    Ich muß hier Erika Recht geben .

    Sehen wir es doch mal so :

    Wer bucht schon ein Hotel, wo er von vorneherein weiß dass er fürs essen in Hotel A muß, zum Fitnesstudio in Hotel B und zum Pool in Hotel C ? Ich jedenfalls nicht ! Ich buche ein Hotel weil es mir verschiedene Leistungen verspricht. Werden nun diese Leistungen nicht erbracht bin ich sauer und habe das Recht dieses beim Veranstalter zu bemängeln. Denn schließlich will er , der Veranstalter , von mir ja auch den vollen Reisepreis gezahlt haben !

    Zum Thema auf friedliche Weise etwas erreichen sage ich nur folgendes: Ich habe versucht bei meinem Veranstalter friedlich zu sein . Er meinte darauf hin, Zitat:"

    Bedauerlicher Weise liegt uns keine Niederschrift vor, so dass wir derzeit davon ausgehen müssen, dass Mängel vor Ort nicht oder zu spät reklamiert wurden. Daher sehen wir keine Möglichkeit......

    ...Wir sind selbstverständlich stets interessiert zu erfahren, ob unsere Gäste zufrieden waren. Wir sind für konstruktive Kritik stets dankbar, da sie uns aus der Sicht des Reisenden Hinweise gibt, wo Verbesserungen anzustreben sind bzw. ein Eingreifen unsererseits erforderlich ist. Daher danken wir für ihre Ausführungen."

    Soviel zum friedlichen Versuch und zur Kulanz.... wie gesagt bei uns ging es um 2 A la Card Restaurants im Hotel und um eine Poolbar, die alle schön dicht verschloßen waren! Übrigens ein 5 Sterne Hotel !!!

     Von der Baustelle im Hotel rede ich erst gar nicht.

    Gruß

    Kessy

    Viele Grüße
  • mosaik
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    geschrieben 1120127145000

    Um ein bißchen Übersicht in die vielen richtigen Einzelaussagen zu bringen:

    "Wenn ein Mangel allgemein der Reiseleitung bekannt sein muss, muss man nicht rügen, sondern kann abreisen, Ersatz suchen.."

    Das gilt aber bitte NICHT für alle Mängel. Man muss nämlich das Urteil dahinter kennen: Ein Ehepaar kam des Nachts in einer aufgrund ZAHLREICHER Mängel UNBEWOHNBAREN Anlagen an. Da des Nachtes keine Reiseleitung da war und das Hotel in derart Gesamt-Erbärmliche Zustand war, dass es eigentlich der Reiseleitung schon über Wochen, ja Monate hinweg bekannt gewesen sein müsste, dann ist diese Mängelrüge nicht notwendig.

    In allen anderen Fällen sehr wohl. Natürlich ist es auch richtig, dass eine Unterlassung nicht das Recht auf Ansprüche aufhebt, aber eben mindern kann.

    Natürlich muss ich nicht nachweisen, ob ich in den Pool gehen wollte oder nicht. Aber auch hier gilt: allgemeine, üblicherweise vorhandene Einrichtungen einer Hotelanlage stellen dann einen Mangel dar, wenn sie nicht vorhanden oder nutzbar sind. Da muss man nicht extra nachweisen: ich wollte ja essen gehen... Aber wo man eben - nochmals: unter Umständen - den persönlichen Nachweis erbringen müsste, um tatsächlich eine Reisepreisminderung zu bekommen, dazu zählen NICHT beispielsweise Tennisplätze, Fitnessräume, Saunen, Animationen u.d.m. --> eben weil sie nicht als Standard bezeichnet werden können.

    Swimmingpool, Toiletten, Restaurant, Zimmer, Lift hingegen wären typischen Standardmerkmale.

    Es steht selbstverständlich jedem frei, einen nicht benützbaren Fitnessraum ohne Meldung an die Reiseleitung im nachhinein zu reklamieren. Aber nochmals: hätte die Reiseleitung die Benutzung eines Fitnessraum in zumutbarer  Entfernung (+- einen Kilometer... schließlich könnte ja auch im gebuchten Hotel diese Einrichtung am anderen Ende der Anlage sein; anders klarerweise der Fall, wenn im Katalog steht: im Hauptgebäude...) mit gleicher Ausstattung und gleicher Betreuerqualität (stand diese detailliert denn im Katalog????) anbieten können, dann muss sich der Kunde das gegenrechnen lassen.

    Das sind alles gesetzliche Grundlage - das war ja wohl die Grundfrage. Daneben gibt es menschliche, kundenorientierte, kulante Entscheidungen, die selbstverständlich Rechtliches in den Hintergrund treten lassen. Aber zu einer Frage gehört meiner Meinung nach auch eine fundierte korrekte Antwort.

    Also denn, viel Erfolg

    Peter

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