• WURSTAUGE
    Dabei seit: 1309737600000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1309799235000

    Hallo Forum ,

    erst mal danke fuer diese Plattform und die informationen !

    Habe eine Frage vielleicht kann jemand helfen !?

    Folgendes habe eine Weltreise gebucht mit 18 tickets ueber ein Reisebuero, habe dann die infos ueber die ganzen Buchungscodes der einzelnen airlines erhalten sprich die E-ticket infos. Bei den letzten 2 sektoren stand ich am check in Schalter und wollte von USA nach Hause fliegen , jedoch war bei der airline ein reservierungscode vorhanden jedoch kein e-ticket im computer. Ich habe dann fuer diese letzten 2 fluege in die Tasche greifen muessen und die 2 tickets zu einem natuerlich sehr hohen preis erst mal selber zahlen muessen um nach Hause zu kommen. Laut Airline in USA ist der Veranstalter in DE dafur nun haftbar , aber in wie weit ist nun da in Deutschland das Reisebuero verpflichtet die differenz zum urspruenglich gebuchten Preis zu ersetzen ?

    Die Tickets waehren wie gebucht 450 Euro gewesen ich habe nun gute 1000 Euro fuer die 2 Tickets gezahlt am Airline Schalter. Also 600 Euro mehr, habe ich nun ein anrecht ? Immerhin hat ja das Reisebuere dieses verpatzt und nicht oder fehlerhaft gebucht. Die muessten doch selber eine versicherung haben fuer solche faellle und abgedeckt sein oder wie sieht es da rechtlich aus ?

    Vielen Dank fuer etwatige Info oder Beitraege !!

    Gruss Werner

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30985
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1309800291000

    Hallo und Willkommen Werner ;)

    Ich habe Deinen Beitrag mal ins Forum Reiserecht verschoben, damit auch reichlich Antworten kommen.

    LG Sabine

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1309809868000

    Wenn das Reisebüro schuld ist und was verpatzt hat, kann es sein, dass es haften muss ... dafuer haben die im Normalfall auch eine Versicherung ... 

     

    Wenn das Ganze aber an einem EDV-Fehler bei der Airline lag, ist diese haftbar und nicht das Reisebüro ...

     

    Wenn noch ein Reiseveranstalter/Zwischenhaendler eingeschaltet war, kann auch der haftbar sein ...

     

    Jetzt gilt es erst mal herauszufinden, was genau passiert ist ... 

     

    1) Waren diese Tickets vom Reisebüro direkt bei der Airline eingebucht worden oder über einen Zwischenhändler wie z.B. Dertour-TicketFactory?

    2) Was GENAU (Wortlaut bitte) steht denn auf Deiner Rechnung, die Du vom Reisebüro erhalten hast?

     

    3) Hattest Du für die betreffenden Flüge nur einen Flugplan erhalten oder stand da eine Ticketnummer drauf?

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1310126823000

    ... oh wie ich das hasse ... :(  

     

    Da macht man sich die Mühe, sich mit dem Fall des TO zu beschäftigen, stellt ein paar Fragen, deren Antwort weiterhelfen würde ... und was kommt dann vom TO  ... NICHTS!  :(  

     

    Warum hat er überhaupt gefragt???   :? :shock1: :question:

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
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