• gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1280007110000

    dann halt jetzt: Wenn dir der Arzt REISEUNFÄHIGKEIT attestiert, dann greift die RRV.

  • Lexilexi
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    geschrieben 1280052584000

    @botzi sagte:

    ......

    Meie Frage, ob in einem solchen Fall die Reisrücktrittsversicherung einspringen würde, ist allerdings ungeklärt geblieben..... :p

    Gruß

    botzi

    pauschal kann man sicherlich sagen: ja, wenn ärztl. attest vorliegt.

    die bedingungen der rrv´s sind aber sehr unterschiedlich.

    nimm doch deine unterlagen mit und lies dir während des fluges mal alles in ruhe durch.

    so vergeht die zeit "wie im flug" und du kennst dich anschließend bestens mit deiner versicherung aus.

     

    in diesem sinne: schönen - störungsfreien - urlaub.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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