• Sternchen15
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    geschrieben 1395586914000

    Reiserücktritt wegen Hüft-TEP

    Wir hatten für Juni eine Pauschalreise gebucht, im Februar hatte mein Mann eine Hüft-Tep, meine Angst ist nun das die Versicherung nun verweigert die Anzahlung zu erstatten, hat jemand Erfahrung damit??? Vielen Dank für eure Hilfe.

    Ganz liebe Grüße

    Die Welt ist ein Buch, wer nie reist, sieht nur eine Seite davon
  • Helmut & Ulla
    Dabei seit: 1250553600000
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    gesperrt
    geschrieben 1395587446000

    Das ist eine spannende Frage - normaler Weise dauert eine AU inkl. Reha nach Hüft-Tep etwa 8 bis 12 Wochen. Normaler Weise müsste dein Mann im Juni voll arbeits- und auch reisefähig sein und ich kann mir vorstellen, das eine RRV darauf abstellt.

    Ein hübsches Gesicht wird altern, ein geiler Körper ändert sich, aber ein guter Mensch wird immer ein guter Mensch bleiben
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1395590366000

    3 Monate Krankschreibung, danach Wieder-Eingliederung...

    4 Monate könnten - je nach Zustand des Patienten - knapp sein.

    Nicht jeder kommt rasch wieder auf die Beine (wortwörtlich zu nehmen ;) ).

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
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    geschrieben 1395602042000

    Wenn es keine Komplikationen nach OP und während der Reha gibt darf nach 3 Monaten

    wieder geflogen werden .

    Aber man sollte  vor Flugbeginn nochmals den behandelnden Arzt kontaktieren und erfragen ob Stützstrümpfe während des Fluges getragen werden sollen wegen Thrombosegefahr .Wäre auf jeden Fall ratsam wenn es sich um einen Langstreckenflug

    handelt .

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1395603593000

    Falls die Reise nicht angetreten werden soll rate ich zur Kontaktaufnahme mit der Versicherung.

    Die Frage ist: Handelt es sich um eine Behandlung (OP), deren Notwendigkeit zum Zeitpunkt der Buchung schon absehbar war? (Davon gehe ich eigentlich aus ...)

    Dann widerspricht sie nämlich möglicherweise der Voraussetzung "nicht bestehende Vorerkrankung".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sternchen15
    Dabei seit: 1178236800000
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    geschrieben 1395604582000

    Danke an euch alle für die schnellen Antworten :D

    wir befürchten auch das es sehr eng werden könnte, wir müssen erstmal sehen

    wie es beruflich weitergeht, er ist auf dem Bau...

    und...es geht nicht darum das wir die Reise nicht antreten wollen...möchten schon gerne, aber wenn er noch krankgeschrieben ist...er hat schon seit Jahren mit der Hüfte zu tun, aber das eine OP nun so schnell erforderlich ist, war nicht abzusehen bei der Reisebuchung...

    ganz liebe Grüße

    Die Welt ist ein Buch, wer nie reist, sieht nur eine Seite davon
  • Annettchen
    Dabei seit: 1106611200000
    Beiträge: 131
    geschrieben 1396299384000

    Die Versicherung wird maximal die Höhe der Stornokosten (evtl. abzgl. einer Selbstbeteiligung) übernehmen, die zu dem Zeitpunkt  angefallen wären, als der ursächliche Grund für die Stornierung (Feststellung der  Diagnose) eingetreten ist.

    Es spielt für die Versicherung dabei keine Rolle, dass man (zu diesem Zeitpunkt) ja eigentlich gar nicht stornieren möchte, weil man denkt den Urlaub evtl. doch antreten zu können. Die Versicherung begründet es damit, dass man im Falle einer späteren Stornierung das höhere Risiko (in Bezug auf die höheren Stornokosten) einseitig auf die Versicherung überträgt.

    Hatte einen ähnlich gelagerten Fall selbst schon und bin dann auf einem Teil der Stornokosten sitzengeblieben.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1396369253000

    wurde die hüft op vom februar denn überhaupt an die versicherung  gemeldet?

    wenn nein, kann dir die versicherung den schutz verweigern. denn die möglich untauglichkeit der reise resultiert aus der hüft op.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1396385243000

    Die wesentlichen Merkmale der rechtlichen Situation wurden von Lexilexi und Annettchen erwähnt - darüber hinaus ließ Sternchen wissen, dass der Patient auf dem Bau arbeitet und insofern wohl eine weit über den Urlaub hinausgehende Problematik akut ist.

    Es spielt zum Sachverhalt keine Rolle, ob man "krankgeschrieben" ist - richtig, bettlägrig krank und nicht arbeitsfähig sind verschiedene Aspekte! - es wird im Wesentlichen die Frage sein, ab welchem Diagnosestand ein Rücktritt von der Reise mehr oder weniger klar war und inwiefern sich das auf die Staffelung der Stornokosten auswirkt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bruchpilot
    Dabei seit: 1122422400000
    Beiträge: 138
    geschrieben 1396568166000

    Habt ihr die Versicherung vielleicht bei der ERV = Europäische Reiseversicherung abgeschlossen? 

    Die bieten eine Stornoberatung an: Du rufst an und schilderst den Fall, dann bekommst Du eine Info, ob Du gleich stornieren sollst oder nicht. Wenn die Ärzte der ERV sagen, dass Du abwarten kannst, dann übernimmt die ERV das Risiko der höheren Stornokosten bei einer späteren evtl. auch kurzfristigen Stornierung.

    Bei anderen Versicherern weiß ich das nicht, aber bei der ERV geht das - hatte selbst den Fall mit einem Trümmerbruch im Sprunggelenk, wo es nicht ganz so sicher war, ob ich rechtzeitig wieder fit werde oder nicht.

    Bei mir hatten sie das Risiko nicht übernommen, und zur sofortigen Stornierung geraten. Vielleicht ist es bei euch ja aber anders.

    Kde se pivo vaří, tam se dobře daří!
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