• Tasmine
    Dabei seit: 1142121600000
    Beiträge: 55
    geschrieben 1249419554000

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage an Euch:

    Wir fliegen in sechs Wochen in die Türkei. Wir wollen nun aufgrund der aktuellen Situation mit der Schweinegrippe eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.

    Nun haben wir aber noch zwei Fragen (leider konnte uns hier die Versicherung nicht weiterhelfen):

    • Wenn wir kurz vor Abreise erkranken und die Möglichkeit einer Schweinegrippeninfektion besteht und wir daher unter Quaratäne gestellt werden (also nicht fliegen können), zahlt dann hier die Versicherung? Auch wenn sich später herausstelle, dass es KEINE Schweinegrippe war? Würden bei der R+V buchen, die hat die Schweinegrippe als Versicherungsfall beinhaltet.
    • Wenn uns am Zielflughafen die Einreise verweigert wird aufgrund der Angst vor Schweinegrippe, ist das dann ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung?

    Hoffe, Ihr könnt mir helfen!!

    Danke

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1249424574000

    @tasmine

    mhhhhh....bedenklich finde ich es, dass euch eure eigene versicherung nichts dazu sagen kann.

    was sollen wir dir jetzt dazu sagen?

    wir arbeiten ja nicht als sachbearbeiter für diese versicherung.

    sprich: wir könnten ja in dem moment nicht deinen fall bearbeiten.

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1249424579000

    Mich wundert, dass die Versicherer ihre Produkte nicht selbst kennen.

     

    Meine Ansätze zur Beantwortung dieser Fragen sind:

     

    - Die RRV ist jeweils aussen vor, da die Reise ja bereits angetreten ist.

    - Eine Reiseabbruchversicherung und/oder eine Auslandskrankenversicherung könnte schon eher, gerade im ersten Fall, aktiv werden.

    - Sollten bei einer Quarantäne nicht die Verantwortlichen die Kosten tragen?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1249470230000

    zu a)

    Eine Reiserücktrittsversicherung tritt normalerweise dann ein, wenn aufgrund einer Erkrankung oder Unfalls eine Reiseunfähigkeit vorliegt. Wird also eine Krankheit vermutet oder diagnostiziert, die eine Reiseunfähigkeit bedeutet, so ist dies der Versicherung mit gleichzeitiger Stornierung anzuzeigen. Stellt sich später heraus, dass man doch reisen kann, könnte man neu buchen.

    zu b)

    Eine Rückweisung von Organen des Ziellandes sehe ich nicht als Reiseabbruch an. Da eine Reiserücktrittsversicherung nur bis zum Reiseantritt haftet = Ausgabe von Boarding Card und Baggage Tags, haftet auch die nicht. Somit meine ich, dass dies unter "Risiko des täglichen Lebens" fiele und man selbst die Kosten zu tragen hätte.

    meint

    Peter

  • Schneeglitzern
    Dabei seit: 1068508800000
    Beiträge: 550
    geschrieben 1249482998000

    Die R+V bietet doch garkeine Reiserücktrittsversicherung an. 

    Aber ich verstehe nicht warum die versicherung keine Auskunft geben kann.

    Gruß

    Schneeglitzern

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1249487554000

    @schneeglitzern

    die r+v bietet das nicht als einzelnes produkt an, sondern man kann die über veranstalter kaufen. 

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
    Beiträge: 1935
    geschrieben 1249489930000

    R+V gibt´s auch als einzelnes Produkt unabhänigig von einem bestimmten Reiseveranstalter in vielen Reisebüros.

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1249492707000

    ja captain.

    ich meinte nur über diesen vertriebsweg.

    man kann die z.b. nicht auf der homepage abschließen

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Schneeglitzern
    Dabei seit: 1068508800000
    Beiträge: 550
    geschrieben 1249499458000

    @lexilexi

    Danke für den Hinweis. Das war mir völlig neu. Kannte es seither nur über die Kreditkarte.

  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
    Beiträge: 1514
    geschrieben 1249504703000

    @ AntoniaW

    Eine Auslandskrankenversicherung ist weder bei Reiserücktritt noch Reiseabbruch bezüglich der hier diskutierten Problematik leistungspflichtig. Sie übernimmt bestenfalls einen Krankenrücktransport, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die hier angesprochenen Probleme fallen aber nicht darunter.

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