• Matze875
    Dabei seit: 1589796805286
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    geschrieben 1741385613324 , zuletzt editiert von Matze875

    Zwei Freundinnen haben gemeinsam eine Pauschalreise gebucht. Die kompett bezahlt ist. Die Eine wird 7 Tage vorher krank und muss operiert werden., kann also nicht mitfliegen und hat eine Reiserücktrittversicherung. Die andere Person hat auch eine Reiserücktrittversicherung,aber bei einer anderen Versicherung (ADAC) Die gesunde Person möchte dann alleine Reisen, soll jetzt aber für das Doppelzimmer zur Alleinnutzung 400 Euro mehr bezahlen. Muss die Reiserücktrittversicherung, der Reisenden, also die ADAC, die Mehrkosten hierfür übernehmen? Hab nämlich unter Versicherungsschutz folgenden Satz gelesen: Kostenerstattung des Einzelzimmerzuschlags bei Rücktritt eines Mitreisenden. Vielen Dank für eure Antworten.

  • Jochen22
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    geschrieben 1741414905969

    Nein, wieso sollte sie auch?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1741423798470 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Matze875

    Zuerst mal: Verstehe ich richtig, dass die Reise bereits komplett bezahlt ist?

    Falls ja kommt natürlich keine Aufzahlung für Einzelnutzung in Betracht. Dieser Irrtum entsteht recht oft, betrifft aber lediglich eine Stornierung mit Erstattung des Reisepreises durch das Hotel / den Veranstalter. Im geschilderten Fall reist einfach nur ein Person an, die Versicherung erstattet die Stornierungskosten und fertig ist die Laube. Es dürfen keine Aufzahlungen für die Einzelnutzung des DZ verlangt werden - doppelt kassieren geht nicht. So kurz vor der Reise beziffern sich die Kosten bei Rücktritt ja fast in Höhe des Reisepreises.

    @Jochen22

    Wenn man nichts zu sagen hat kann auf einen Beitrag einfach verzichtet werden. Deine Bemerkung ist jedenfalls flüssiger als Quellwasser ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Matze875
    Dabei seit: 1589796805286
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    geschrieben 1741430180586

    @vonschmeling sagte:

    @Matze875

    Zuerst mal: Verstehe ich richtig, dass die Reise bereits komplett bezahlt ist?

    Falls ja kommt natürlich keine Aufzahlung für Einzelnutzung in Betracht. Dieser Irrtum entsteht recht oft, betrifft aber lediglich eine Stornierung mit Erstattung des Reisepreises durch das Hotel / den Veranstalter. Im geschilderten Fall reist einfach nur ein Person an, die Versicherung erstattet die Stornierungskosten und fertig ist die Laube. Es dürfen keine Aufzahlungen für die Einzelnutzung des DZ verlangt werden - doppelt kassieren geht nicht. So kurz vor der Reise beziffern sich die Kosten bei Rücktritt ja fast in Höhe des Reisepreises.

    @Jochen22

    Wenn man nichts zu sagen hat kann auf einen Beitrag einfach verzichtet werden. Deine Bemerkung ist jedenfalls flüssiger als Quellwasser ...

    ja genau, es ist eine Pauschalreise die komplett bezahlt ist. Die tui hat klipp und klar bei der Stornierung der kranken Person gesagt, dass ich dann die Mehrkosten für das Dopoelzimmer zur Alleinnutzung tragen muss. Obwohl die Tui ja schon 750 Euro Stornokosten berechnet.

  • Günter/HolidayCheck
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    geschrieben 1741434121527 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @vs :

    Das ist doch eine Pauschalreise , also betreffen die 750 Euronen Stornokosten ja auch den Fluganteil, den kriegt die TUI ja nicht zurück- insofern wäre dann ja nur anteilig der stornierte Hotelteil in den Stornokosten drin.

    Der Gesamtpreis wurde leider nicht genannt.

    Und beim Hotelteil wirds wohl darauf ankommen woher sie den haben, also z.B. Bettenbank, was ich vermute.Dann werden die den auch nicht mehr los, haben also keinen finanziellen Nutzen.Also haben wir dann doch ein DZ zur Alleinnutzung, und die gibts eben meist nur mit entsprechendem Aufpreis.

    Oder wie siehst Du das?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1741435281139

    Ich hatte schon einmal solch einen Fall (muss noch suchen!), und da fast der Preis für 2 Personen fließt obwohl nur eine anreist kann diese nicht noch mit einer Gebühr für die Alleinbenutzung belastet werden. So jedenfalls die Entscheidung damals. Prinzipiell ist ein Schaden zwar auszugleichen, das darf aber nicht in einer Überkompensierung münden. Eine solche würde hier m.E. entstehen.

    Mich würde ferner interessieren wer genau die entsprechende Aussage getroffen hat, "die TUI" ist etwas unspezifisch.

    Mein Rat an Matze857: Unbedingt nochmal nachhaken und ggf. argumentieren.

    Zudem auch beim Versicherer insistieren, ob im Falle eines Falles die Mehrkosten für die 2. Person erstattet werden, obwohl sie nicht explizit im Vertrag steht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Matze875
    Dabei seit: 1589796805286
    Beiträge: 3
    geschrieben 1741436891750

    Erst mal vielen dank für eure Antworten. Mit "der Tui" meinte ich die Dame vom Tui servicenter mit der ich telefoniert habe und die Stornierung bzgl.Krankheit meiner Freundin mitgeteilt habe. Einen tag zuvor hatte ich dort mit einem Herren gesprochen, um zu fragen wie ich vorgehen muss und der teilte mir leider das selbe mit; von wegen, dass ich dann das Doppelzimmer zur Alleinnutzung nehmen und bezahlen muss. Die Reise kostete im übrigen pro Person 960 Euro und die Stornierungskosten 748 Euro.

    Ich werd auf jeden Fall versuchen die Mehrkosten bei meiner Reiseversicherung einzureichen, schließlich steht dort unter Schutz vor der Reise: "kostenerstattung des Einzelzimmerzuschlags bei Reiserücktritt eines Mitreisenden" Ich weiß leider nur nicht, ob der Mitreisende bei der selben Versicherung versichert sein muss

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1741441115364

    Ich verstehe die Diskussion nicht... Wenn in der Versicherung des Reisenden steht "Kostenerstattung des Einzelzimmerzuschlags bei Rücktritt eines Mitreisenden", dann ist zu erwarten, dass die Versicherung des Reisenden die Kosten für den Einzelzimmerzuschlag erstattet, wenn der Mitreisende nicht reisen kann. Und das natürlich unabhängig von der Versicherung des Erkrankten.

    Oder ist hier der Knackpunkt "Rücktritt" vs "Stornierung"?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1741450666729

    Rechtlich macht letzteres keinen Unterschied in diesem Fall.

    Rechnerisch wäre es ja sogar günstiger ein No-Show zu ziehen, dann entfällt jedoch die Einstandspflicht der Versicherung.

    Erste Anlaufstelle wäre im Übrigen die Buchungsstelle (gilt immer vor Antritt der Pauschalreise), an die würde ich mich jetzt wenden.

    Wie gesagt, eine Kompensation muss angemessen sein. Es werden 748€ für genau nix vereinnahmt (okay, Ticket ist dahin, aber das dürfte nicht so stark ins Gewicht fallen), demnach ist der Zuschlag für die Einzelnutzung m.E. durchaus streitig.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
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